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Weitere Infos erhaltet Ihr im zugehörigen Thema: Time to Say Goodbye: MINI² geht am 30.06.2024 in den Ruhestand
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CN Smalltalk 35 - "Es ist immer sonnig hier."

ich mach dann mal wieder das licht an[klick]Guten Morgen! ich werde mich jetzt auf den weg nach kölle machenParty 02ElfGeistAloha He!DJSchwitzenFeiernalso bleibt sauber*gfg*. viele grüße auch an diese fraktionMeld!FummelnTanzenUmarmenBuuh!BITTE nicht zu persönlich nehmenZwinkern

BlueRay schrieb:Wir sind mal mit ein paar New MINIs zum größten Classic Treffen Deutschlands ganz in der Nähe von Bremen gefahren, das war ganz nett Top
Wir mussten zwar auch unsere MINIs außerhalb parken aber dann wurden wir total nett und freundlich über den ganzen Platz geführt und jeder Classic vorgestellt Yeah!, was es da für Umbauten gab Respekt war interessant und informativ Sonne

Ignorant waren sie aber ... wenn ich noch an die Begrüßung denke: "Ihr seid also die BMW-Fahrer!" Ziemlich herablassend!!! Und als wir mal zu einem Stammtisch-Treffen wollten, kam die Aussage, daß wir nicht neben den Classics stehen dürfen, wir müßten auf der anderen Seite parken Augenrollen

Guten morgen allerseits Winken

Guten Morgen!

Thema ebay: Was habe ich eigentlich für Rechte, wenn jemand, der bei mir einen Artikel gekauft hat, nach Ende der Auktion (per Sofortkauf) sagt, er könne sich das nicht leisten und werde nicht bezahlen? Augenrollen
Ich hatte bis jetzt noch nie Sorgen mit ebay, hat immer alles geklappt...

Guten Morgen!Zeitung lesen

heysenberg schrieb:Guten Morgen!

Thema ebay: Was habe ich eigentlich für Rechte, wenn jemand, der bei mir einen Artikel gekauft hat, nach Ende der Auktion (per Sofortkauf) sagt, er könne sich das nicht leisten und werde nicht bezahlen? Augenrollen
Ich hatte bis jetzt noch nie Sorgen mit ebay, hat immer alles geklappt...
Moin Heysie Winken

Du kannst das Angebot entweder an einen unterlegenen Bieter zu dessen Gebot anbieten oder aber bei eBay einen sogenannten "Streitfall" eröffnen. Der Käufer wird dann von eBay angemailt. Sollte es dadurch nicht zum Abschluss Eures Geschäftes kommen, erhälst Du die Gebühren ertstattet und der Käufer wird abgemahnt. Kommt der Abmahnungsfall häufiger vor, wird der User gesperrt. So der normale eBay Weg.

Du kannst natürlich auch die harte Tour gehen und einen Anwalt nehmen. Im Grunde besteht mit Zuschlag ein gültiger Kaufvertrag! Lohnt sich das aber?

heysenberg schrieb:Guten Morgen!

Thema ebay: Was habe ich eigentlich für Rechte, wenn jemand, der bei mir einen Artikel gekauft hat, nach Ende der Auktion (per Sofortkauf) sagt, er könne sich das nicht leisten und werde nicht bezahlen? Augenrollen
Ich hatte bis jetzt noch nie Sorgen mit ebay, hat immer alles geklappt...

Guten Morgen!
Also, zuerst kannst du dich an das Ebay-Afterbuy Team wenden. Die schreiben dem Käufer dann eine Mail mit der Ankündigung von Sanktionen für
Ebay, falls er nicht bezahlt oder einen sehr triftigen Grund angibt, warum er nicht bezahlen will (kein Geld zu haben gehört nicht dazu, dass weiß man auch vorher schon..). Wenn dann immer noch nichts passiert wirst du wohl oder übel im Endeffekt die alte Leier mit dem Anwalt rausholen müssen, auch wenn es ziemlich abgedroschen klingt. Das ist dann die einzig sichere Lösung, dass Geld zu erstreiten, dürfte aber auch mit sehr großer Wahrscheinlichkeit klappen. Sollte der Artikel allerdings vom Preis her dir den Aufwand nicht wert sein hast du eigentlich nur die Möglichkeit mit dem Afterbuy, meistens klappt das aber!!!Top

[Bild: sigpic5792_16.gif][Bild: sigpic5792_11.gif]

Mmmhhhhh...lohnt sicher nicht mit dem Anwalt, ich habe einen Verkaufspreis von 165 € erzielt.
Der Typ ist ein ebay-Neuling, null Bewertungen, und er ist Ausländer, das mit der Verständigung per ebay-Mail klappt nicht besonders, weil sein deutsch sehr schlecht ist.
Und das Teil einem unterlegene Bieter anbieten geht auch nicht, weil es per Sofort-kaufen verkauft wurde.

Und wenn ich das lese:
Wenn zwischen Ihnen und dem Käufer ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, steht Ihnen nach § 433 Abs. 2 BGB gegen den Käufer ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises zu. Zuerst sollten Sie versuchen, mit dem Käufer in Kontakt zu treten und das Problem zu lösen. Wenn der Käufer auf Ihre Anfragen nicht reagiert oder ohne nachvollziehbaren Grund die Zahlung des Kaufpreises verzögert, sollten Sie ihn dazu auffordern, den Kaufpreis innerhalb einer angemessenen Frist (z.B. eine Woche) zu zahlen.
Die Fristsetzung kann zwar auch per E-Mail erfolgen, um im Streitfall eine Fristsetzung beweisen zu können, bietet es sich jedoch an, ein derartiges Schreiben z.B. per Einschreiben mit Rückschein an den Käufer zu versenden.
Lässt der Käufer diese Frist verstreichen, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Den Rücktritt sollten Sie ebenfalls klar und deutlich erklären und z.B. per Einschreiben mit Rückschein an den Käufer schicken. Unter Umständen können sie zusätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, etwa wenn Sie den Artikel nach dem Rücktritt nur zu einem geringeren Preis an einen anderen Käufer verkaufen konnten.
Wenn Sie am Kaufvertrag festhalten wollen, etwa weil Sie einen sehr hohen Preis für Ihren Artikel erzielen konnten, haben Sie selbstverständlich auch die Möglichkeit, auf Zahlung des Kaufpreises zu bestehen und ggf. den Käufer zu verklagen.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.

...kann ich das sicher vergessen mit dem Geld.
Ist einfach nur ärgerlich, weil das Teil, was ich da verkauft habe, zu dem Zeitpunkt das einzige bei ebay war.
Jetzt sind aktuell zwei davon im Angebot...Motzen

Vielleicht will ja hier jemand dieses ominöse "Teil" haben?Zwinkern
Nein, im Ernst, ist dann wahrscheinlich wirklich dumm gelaufen, aber du kannst ja nochmal versuchen, dass mit dem Afterbuy anzukurbeln. Ich hab mal gelesen, dass darüber dann im Endeffekt noch über 90% der Streitfälle gelöst werden...

[Bild: sigpic5792_16.gif][Bild: sigpic5792_11.gif]

turbotimm schrieb:Vielleicht will ja hier jemand dieses ominöse "Teil" haben?Zwinkern
Nein, im Ernst, ist dann wahrscheinlich wirklich dumm gelaufen, aber du kannst ja nochmal versuchen, dass mit dem Afterbuy anzukurbeln. Ich hab mal gelesen, dass darüber dann im Endeffekt noch über 90% der Streitfälle gelöst werden...
So ominös ist das gar nicht KOrg_Toneorks Zwinkern
Mal schaun, was der Heini mir zurückschreibt, ansonsten werde ich natürlich ebay einschalten...


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