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@Martin: In der Regel gelten alte Verträge bis in die Ewigkeit. Das was mal ausgemacht wurde gilt dann bis der Vertrag gegenseitig aufgehoben oder geändert wurde. Aber ich denke das Du dich da am besten an den zuständigen Mieterverbund wendest. Hast Du mietrechtsschutz?
Gruß,
Dirk
BTW: Der Sceicento von meiner Freundin steht auch im warmen, mein Mini draussen auf nem Stellplatz
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[QUOTE=MiniDriver
Gruß,
Dirk
BTW: Der Sceicento von meiner Freundin steht auch im warmen, mein Mini draussen auf nem Stellplatz ;-)[/QUOTE]
wenns anders wär würdest du wohl auch keinen Platz im warmen haben
Kruhser entdeckt die Gemütlichkeit ---> CooperD
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In den Mieterschutzbund kann man mit sofortiger Wirkung eintreten! Haben meine Eltern auch gemacht........
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MiniDriver schrieb:@Martin: In der Regel gelten alte Verträge bis in die Ewigkeit. Das was mal ausgemacht wurde gilt dann bis der Vertrag gegenseitig aufgehoben oder geändert wurde. Aber ich denke das Du dich da am besten an den zuständigen Mieterverbund wendest. Hast Du mietrechtsschutz?
Gruß,
Dirk
Beim Mieterschutzbund war ich schon. Da muss ich aber für mindestens 2 Jahre Mitglied werden, um Auskünfte zu bekommen. Da ich aber ansonsten kein Mieter bin, lohnt sich der finanzielle Aufwand nicht (Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag für 2 Jahre).
MiniDriver schrieb:BTW: Der Sceicento von meiner Freundin steht auch im warmen, mein Mini draussen auf nem Stellplatz
Aha. Noch so ein unterdrückter Minifahrer.
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@Martin
Ach so, wenn du es sonst nicht mehr brauchst.......
ICH hab meinen Corsa sogar mal vom Stellplatz gefahren, damit Dennis´Mini nicht unter nem Baum stehen musste.....:!: Es geht also auch anders herum
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Lehmi schrieb:ICH hab meinen Corsa sogar mal vom Stellplatz gefahren, damit Dennis´Mini nicht unter nem Baum stehen musste.....:!: Es geht also auch anders herum
Das nenn' ich Liebe.
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Ja, so bin ich
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@ Martin
In Analogie zum Schweizer Recht kann ich dir folgendes sagen:
Stirbt der Mieter, so können seine Erben mit der gesetzlichen Frist auf den nächsten gesetzlichen Termin kündigen. Das wäre in der Schweiz bei der der Miete von unbeweglichen Sachen und Fahrnisbauten eine Frist von drei Monaten auf einen ortsüblichen Termin oder, wenn es keinen Ortsgebrauch gibt, auf Ende einer sechsmonatigen Mietdauer.
Oder einfach gesagt: Mietverhältnis geht auf die Erben über und die müssen dann, unter Einhaltung der Kündigungsfrist wie sie in besagtem Vertrag steht, kündigen. Oder eben unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist, wenn diese von der vertraglichen abweicht.
Die Meinung von einem deutschen Juristen würde sich hier schon anbieten. Ich glaube aber schon, dass die gleiche Regel gilt, kann es dir aber leider nicht zusichern.
Grüsse
Dark_S
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.09.2005, 13:52 von
Dark_S.)
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Hallo,
ich glaub schon dass das so auch auf Deutschland zutrifft!! Unsere Oma ist gestorben und die hat allein gewohnt, dem Vermieterin war dass recht wurscht, mein Schwiegerpapa hat sich dann schnellstens um einen Nachmieter bemüht und erst dann ist er aus dem Vertrag raus gekommen!!! Er hat noch ca. einen Monat für seine Mutter zahlen müssen! Ich würde aber trotzdem nochmal bei einem Juristen nachfragen!!!
Marina
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