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Mein Sohn fuhr mit seinen Angeleyes (Standlicht) am Tage und durfte gleich bei der Zivilstreife in bar bezahlen.
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Ach jetzt versteh ich die "schlechten Erfahrungen"
Habs auch grad in der STVO gelesen.
Danke für die Aufklärung.
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Schrauber schrieb:Mein Sohn fuhr mit seinen Angeleyes (Standlicht) am Tage und durfte gleich bei der Zivilstreife in bar bezahlen.
ähm 1. was kost das?^^
und zweitens.
wie funtz das umbauen der neblies auf tagfahrlicht? um die neblies einzuschalten muss ja auch das standlich an sein, das ist es doch wieder verboten oder wie?
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achso. sieht dann wohl etwas komisch aus oder?
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der musste bar zahlen??
naaa, da haben sich die netten aber nen schönen abend mit gemacht!
normalerweise dürfen die doch nur noch ec-karte oder kreditkarte annehmen!!
Ganz viel Spass für wenig Geld, schreibe Arschl... an die 110!!
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net dürfen... sondern müssen
und sie müssen dir gestatten es auf der wache nachzuzahlen
nur ausländer... also nicht deutsche die in deutschland fahren... müssen es gleich vor ort zahlen
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frage:
Ich habe in der Fahrschule gelernt, das man Standlichter natürlich nicht alleine einschalten darf,
Ich habe aber auch gelernt, das es Autos mit sogen. Positionslichtern gibt :frage:
Mein Fahrlerer erklärte mir das so: Bsp. ein Golf hat das Standlicht mit im Hauptscheinwerfer, dieser "glimmt" dann... das ist Standlicht!
Viele Franzosen haben diese Lampe aber vom Hauptscheinwerfer abgesetzt, damit ist es dann ein positionslicht, und dieses darf ohne Hauptscheinwerfer eingeschaltet werden....
So. hoffe wir haben hier einen der sich mit der StVo gut auskennt....
Darf ich dann also beim MINI die positionslichter einschalten :frage:
Fragen über Fragen
Wenn schon Träume, dann die richtigen
http://vimeo.com/20234759
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Positionslicht = Standlicht, der Rest ergibt sich.
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§17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
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