Benji schrieb:WENN die StA bzw das Gericht zu der Entscheidung kommt. Wenn er aber reumütig ist und n bissl rumheult. Dann kann er auch mit ner Nachschulung u seinen 3 Monaten Fahrverbot davon kommen 
bist aber diesbezüglich sehr blauäugig, aus eigener Erfahrung im Bekanntenkreis folgendes;
Unfall mit Sachschaden (kein Personenschaden) in Höhe von ca. 10.000 € , dabei wird auch dein eigener Schaden mit eingerechnet. Nachweislich hatte er einen Blutalkoholspiegel von 1,25 Promille und besaß bis zu diesem Zeitpunkt seid mehr als 20 Jahren den Führereschein er hatte keinen Eintrag im Flensburger Zentralregister.
Er hat sich sofort einsichtig gezeigt und freiwillig an ein Aufbauseminar zur MPU teilgenommen, noch bevor die Staatsanwaltschaft offiziell Anklage erhob.
In diesem Aufbauseminar wurde Ihm bescheinigt das er kein typischer Alkoholiker ist.
Er ließ sich im Abstand von 3 Wochen beim Hausarzt die Blutwerte kontrollieren, um ebenfalls nachweisen zu können das dieser Unfall mit Alkohol ein einmaliges Versagen war.
Nach ca. 4 Monaten erhielt er von der Staatsanwaltschaft den Strafbefehl.
Jetzt setz Dich hin !
Der Führerschein wurde eingezogen (war er ja schon seid dem (Unfallereignis) und vor Ablauf einer Frist von 11 Monate (!) darf ihm kein neuer ausgestellt werden. Weiterhin wurde er zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätze verurteilt.
Gegen diesen Strafbefehl legte er Einspruch ein und erreichte im folgenden Gerichtsverfahren eine Minderung der Strafe.
Er wurde endgültig verurteilt zu ... 8 Monate Führerscheinentzug und 40 Tagessätze.
Hätte man ihm einen Blutalkoholspiegel von mehr als 1,4 Promille nachweisen können so wäre eine erfolgreiche Teilnahme an einer MPU zwangsläufig Bedingung gewesen um Ihm den Führerschein wieder zu erteilen.
Was auch noch Wissenswert ist in diesem Zusammenhang ist, der Fürerschein wird eingezogen und vernichtet - im Gegensatz zu einem Fahrverbot bei zu schnellem Fahren etc. Das bedeutet das Du vor Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis ein Führungszeugnis und den Erste Hilfe Kurs ... eben alles neu einreichen darfst. Bei einem Führerscheinentzug von mehr als 12 Monaten wäre auch noch eine neue Führerscheinprüfung dazugekommen. Die 7 Punkte in Flensburg waren dabei für ihn noch das allerkleinste Problem.
Mit dem was Du da von Dir gibst liegst Du mehr als daneben.
Übrigens mit recht sind die Strafen bei Alkohol am Steuer so drastisch. Und bevor jetzt jemand meint, der weiß aber ganz genau Bescheid - war er wohl selber ... Nein ich wars nicht! aber jemand aus der Familie und somit konnte ich den ganzen Verlauf genauestens Beobachten.