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Euer MINI²-Team


Weitere Infos erhaltet Ihr im zugehörigen Thema: Time to Say Goodbye: MINI² geht am 30.06.2024 in den Ruhestand

Motorsoftware einfach geändert V/max 225Km/h
#11

J.Star schrieb:Nur einmal angenommen, BMW würde die Softwaremodifikation als eine sicherheitsrelevante/ technisch relevante Änderung deklarieren, so müsste ich als Kunde mir doch die berechtigte Frage stellen, weshalb dieses Update erst ca. 2 Jahre nach Erwerb stattfindet und welche Gefahren für meine Persönliche Sicherheit oder das Fahrzeug als solches bestanden haben könnte.

Mir kommt die ganze Geschichte höchst seltsam vor..und ich würde definitiv auf eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes bestehen..

Naja..es streut ja nicht jeder so, oder hat gestreut.
Dann sind die Autohäuser auch nicht alle gleich Confused

Wenn der Motor für diese Leistung (eigentlich) nicht ausgelegt ist, reduziert der Hersteller so das Risiko eines Schadens.

Wegen eines Motoschaden auf unübersichtlicher,vielbefahrender Straße liegen bleiben ist so schön auch nicht und !!! nicht ohne Risiko für den Fahrer und die anderen Verkehrsteilnehmer.

Das mal als absolut billiges Beispiel.

Verlangt der Kunde aber partout kein solches Update und es kommt dann doch zu einem Schaden, dann sieht es schlecht aus wegen Gewährleistung / Kulanz .

Ach das noch:
Was sollen denn die anderen R56S Fahrer sagen, deren Mini leistungsmäßig "normal" da steht Confused
Haben die dann etwa ein Recht auf Mehrleistung Head Scratch

Gruß
Stefan
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#12

Klein Wutschel schrieb:Naja..es streut ja nicht jeder so, oder hat gestreut.
Dann sind die Autohäuser auch nicht alle gleich Confused

Wenn der Motor für diese Leistung (eigentlich) nicht ausgelegt ist, reduziert der Hersteller so das Risiko eines Schadens.

Wegen eines Motoschaden auf unübersichtlicher,vielbefahrender Straße liegen bleiben ist so schön auch nicht und !!! nicht ohne Risiko für den Fahrer und die anderen Verkehrsteilnehmer.

Das mal als absolut billiges Beispiel.

Verlangt der Kunde aber partout kein solches Update und es kommt dann doch zu einem Schaden, dann sieht es schlecht aus wegen Gewährleistung / Kulanz .

Ach das noch:
Was sollen denn die anderen R56S Fahrer sagen, deren Mini leistungsmäßig "normal" da steht Confused
Haben die dann etwa ein Recht auf Mehrleistung Head Scratch

Gruß
Stefan


Zwar zitierst Du mich, doch wirklich aufmerksam gelesen hast Du nicht, was ich geschrieben habe..ZwinkernHead Scratch

Ganz einfach:
2 Jahre lang wird ein Fahrzeug mit einer falschen Software bewegt..anschließend erfolgt eine Änderung..weshalb nicht früher..was ergibt sich für mich als Kunden aus der Nachlässigkeit BMWs?

Der Kunde hat die vorherige Software nicht moniert, in einem Fall wird sogar ausdrücklich auf die Beibehaltung der Software bestanden..weshalb erfolgt eine Änderung, wo doch das Fahrzeug, exakt so, wie es in der Werkstatt eintrifft, Gegenstand der Kaufvertrages ist bzw. Eigenschaften des Fahrzeugs während der Gatantiezeit nicht beanstandet worden sind.
Da Fahrzeug ist bzw. war somit in Gänze, also auch mit der beschriebenen Mehrleistung, Gegenstand des Kaufvertrages.

Die Frage nach der Eignung des Motors für diese Leistung stellt sich hier also gar nicht mehr; diese Frage und deren Beantwortung ist absolut irrelevant.
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#13

J.Star schrieb:Zwar zitierst Du mich, doch wirklich aufmerksam gelesen hast Du nicht, was ich geschrieben habe..ZwinkernHead Scratch

Ganz einfach:
2 Jahre lang wird ein Fahrzeug mit einer falschen Software bewegt..anschließend erfolgt eine Änderung..weshalb nicht früher..was ergibt sich für mich als Kunden aus der Nachlässigkeit BMWs?

Der Kunde hat die vorherige Software nicht moniert, in einem Fall wird sogar ausdrücklich auf die Beibehaltung der Software bestanden..weshalb erfolgt eine Änderung, wo doch das Fahrzeug, exakt so, wie es in der Werkstatt eintrifft, Gegenstand der Kaufvertrages ist bzw. Eigenschaften des Fahrzeugs während der Gatantiezeit nicht beanstandet worden sind.
Da Fahrzeug ist bzw. war somit in Gänze, also auch mit der beschriebenen Mehrleistung, Gegenstand des Kaufvertrages.

Die Frage nach der Eignung des Motors für diese Leistung stellt sich hier also gar nicht mehr; diese Frage und deren Beantwortung ist absolut irrelevant.


Der Kaufvertrag wurde für einen R56S abgeschlossen, und der hat 175PS und V-max 225 km/h. Punkt, aus, sagt da mit Sicherheit der Gesetzgeber.
Und genau das und nichts anderes haben die Besitzer (jetzt) erhalten. wieder Punkt.

Versteh mich bitte nicht falsch, ich finde das Verhalten von MINI auch fürn Popo. Top
Es ist aber m. E. müßig, jetzt darüber zu lamentieren, denn ein rechtsanspruch besteht eben nur auf einen r56s mit 175 ps und 225 V-max. Und genau das ist erfüllt.

Die Welt ist schlecht. ist aber so.

Versuchen würde ich natürlich auch alles, aber rechtsmäßig sieht es für die geprellten Besitzer mit Sicherheit mehr als düster aus.

Ostfried

[Bild: 287841_3.png]
Party 01 Hifi R56: Bass +4, Treble +3, Fader v5 (ergo hinten), und ihr werdet verstehen...Party 01
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#14

Schon alleine, wenn es rechtlich durch kommen würde, die alte Software und dazu die zugehörige Leistung wieder zu haben...

Wieviel Mini Cooper S Fahrer würden ihren Händler stürmen um auch diese besagte Software der 'Entdrosselung' zu bekommen.

Gruß,
Michael
[Bild: 326680.png]
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#15

Profi2000 schrieb:Schon alleine, wenn es rechtlich durch kommen würde, die alte Software und dazu die zugehörige Leistung wieder zu haben...

Wieviel Mini Cooper S Fahrer würden ihren Händler stürmen um auch diese besagte Software der 'Entdrosselung' zu bekommen.

Das ist für den vorliegenden Fall unerheblich, da ein Anspruch (wenn dieser in der aktuellen Diskussion auch noch strittig zu sein scheint Wink ) lediglich besteht, sofern das Fahrzeug zuvor eine höhere Nennleistung aufwies, resultierend aus einer anders gearteten Motorsoftware.
@ Ostfried Party!!

Ich bin, was die rechtliche Seite anbetrifft, nicht vollkommen sicher, werde allerdings, sofern zeitlich in nächster Zeit möglich, versuchen, diesen Fall rechtlich zu prüfen.

Ganz platt formuliert erheben die, vorläufig "Geschädigten" genannt, Anspruch auf ein Fahrzeug anderer Kondition, als laut Kaufvertrag zugesichert, wobei hier keineswegs eine Nichterfüllung des Vertragsgegenstandes im negativen Sinne gemeint ist.

Um unverfänglicher zu argumentieren und unter Vermeidung der Nennung der vertraglich zugesicherten Motorleistung, kann hier eine "Rückrüstung" verlangt werden, da die Werkstatt zu einem Update der Software nicht autorisiert gewesen ist.
Hierbei würde nicht erwähnt werden, dass das Fahrzeug vor dem Update "schneller" gewesen ist und lediglich darauf bestanden, dass die Interessen des Kunden gewahrt werden.

Ich hoffe, dass wir nun einen gewissen Konsens erreicht haben, Ostfried und bin froh, dass wir diese Diskussion geführt haben Smile!
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#16

Nun mal Butter bei de Fische, was für ne Software hast du nun drauf?
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#17

Vielleicht kann uns Ghostrider erstmal erklären warum sein MINI in der Werkstatt war. Sollte sein MINI wegen eines Defektes programmiert worden sein?

Hier ist es egal welches Steuergerät betroffen war, denn die Steuergeräte müssen im Verbund programmiert werden. Das ist der Nachteil gegenüber den R50/52/53 Modellen, hier konnten die Steuergeräte einzeln programmiert werden. Wenn Ihr mal die alten Diskussionen beim Vormodell nachlest, da wollte JEDER immer den neuesten Softwarestand haben.

Nun wurde bei Ghostrider aus einen uns unbekannten Grund eine Reparatur mit Programmierung vorgenommen bei der die Software ALLER Steuergeräte aktualisiert wurde.

Im Mini der aktuellen Baureihe sind die Steuergeräte zu einem Netzwerk aufgebaut, dementsprechend kann man ein Steuergerät nicht aus einem Maßnahmenplan zur Programmierung herausnehmen. Wie bei anderen Computernetzwerken können sich unteschiedliche Softwarestände abstoßen und zu unerwarteten Störungen führen.

So bedauerlich die Situation für Ghostrider ist, es sind bestimmt noch viel mehr betroffen ohne den Leistungsunterschied zu vermissen.
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#18

Unabhängig von der rechtlichen Seite würde ich beim Händler vorstellig werden und auf eine Rückrüstung auf den alten Stand bestehen.

Und ich würde auch ganz klar zu verstehen geben, daß er die längste Zeit mein Händler gewesen ist, wenn er so etwas in Zukunft nochmal machen sollte.

Ein Händler sollte immer bemüht sein, im Sinne des Kunden zu handeln, andernfalls muß er sich nicht wundern wenn die Kunden woanders hingehen.

[Bild: Mini_Haenger_seitlich_links_2gk.jpg]
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#19

J.Star schrieb:@ Ostfried Party!!

...

Ich hoffe, dass wir nun einen gewissen Konsens erreicht haben, Ostfried und bin froh, dass wir diese Diskussion geführt haben Smile!

Na aber klar, wir hatten uns doch jederzeit und haben uns doch alle lieb! TopParty!!Top

LG
Ostfried

[Bild: 287841_3.png]
Party 01 Hifi R56: Bass +4, Treble +3, Fader v5 (ergo hinten), und ihr werdet verstehen...Party 01
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#20

Der Jens schrieb:Unabhängig von der rechtlichen Seite würde ich beim Händler vorstellig werden und auf eine Rückrüstung auf den alten Stand bestehen.

Und ich würde auch ganz klar zu verstehen geben, daß er die längste Zeit mein Händler gewesen ist, wenn er so etwas in Zukunft nochmal machen sollte.

Ein Händler sollte immer bemüht sein, im Sinne des Kunden zu handeln, andernfalls muß er sich nicht wundern wenn die Kunden woanders hingehen.

Unkompliziert und sicher wirkungsvoll..!Mr. OrangeTop
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