08.02.2012, 13:14
Joe Klugmann schrieb:Ich behaupte immer die Parkscheibe lag auf der Hutablage!
Steht irgendwo das die hinter der Windschutzscheibe liegen muss?
Nein, in der StVO (§13) steht, dass sie von aussen gut lesbar sein muss.
Im Bussgeldkatalog steht sinngemäss:
Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:
- ohne vorgeschriebene Parkscheibe
bis 30 Minuten 5,- EUR
bis zu einer Stunde 10,- EUR
bis zu zwei Stunden 15,- EUR
bis zu drei Stunden 20,- EUR
länger als drei Stunden 25,- EUR
Also je nachdem, wann das Ordnungsamt dein Falschparken aufgenommen hat und wie lange du da standst bis zum finalen Strafzettel, kann es bis zu 25€ kosten.