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Kann eigentlich jeder BMW Händler das auslesen oder muss das explizit ein Mini Händler sein?
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Jeder: BMW / MINI Hdl u. Service Partner, wird über den Schlüssel ( Key Reader ) ausgelesen.
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Das Thema Datenschutz ist sowieso lustig. Überhaupt in unserer Zeit. Jeder gibt im Internet alles Mögliche preis ohne drüber nachzudenken. ABER kaum geht es um solche Daten werden alle nervös....
Ich kann nur ein paar Beispiele nennen die aufzeigen, wie verrückt das ist. Thema Videoüberwachung z.B. - der öffentliche Raum darf nicht mitaufgezeichnet werden, eine Videoüberwachung muss angemeldet sein etc. Hier in Österreich gab es einen Fall, in dem ein Einbrecher geschnappt wurde, weil er auf der Videoaufzeichnung des Hausbesitzers zu sehen war. Die Kamera war allerdings etwas schlecht eingestellt und filmte einen Teil des Gehsteigs bzw. der Straße mit. Deshalb wurde der Einbrecher letztendlich identifiziert und kam vor Gericht. Strafrechtlich war alles klar, der Einbrecher wurde verurteilt. ABER der wollte das nicht auf sich sitzen lassen und so bekam auch der Hausbesitzer Probleme wegen Verletzung des Datenschutz und unzulässiger Videoaufzeichnung des öffentlichen Raums....
Bei den Autos ists ähnlich wie bei Tieren....kommt in Tierkliniken ja auch immer wieder vor, dass vom aktuellen Eigentümer eines Tieres (ich kenn das nur von Pferden) in der Klinik bezüglich früherer Befunde nachgefragt wird. Die rücken die auch nicht raus....obwohl das Pferd ja Eigentum des aktuellen Besitzers ist...auch mit der Begründung Datenschutz (vor allem könnte es hier zu Rechtsstreitigkeiten kommen, wenn sich rausstellt, dass aktuelle Probleme auf "Vorschäden" zurückzuführen sind - die Klinik hat da leider den Datenschutz zu wahren).
Und bei den Autos ists ähnlich...als wir den Zafira meiner Freundin gekauft haben (stand beim Hinterhofhändler mit Migrationshintergrund) wollte ich mich beim Opel-Händler (Auto war Erstbesitz mit prallvollem Serviceheft, jedes Service bei diesem Händler der den Wagen auch als Neuwagen ausgeliefert hat) erkundigen, ob das auch alles stimmt. Die haben sich auch erst quer gestellt, dann aber zumindest eingelenkt und als ich ihnen die VIN gegeben und die Einträge ausm Serviceheft vorgelesen habe mit den Aufzeichnungen in der EDV verglichen und es mir bestätigt....
In Österreich gab es ja früher den sogenannten Typenschein. Da wurde jede Zulassung des Fahrzeugs drin vermerkt, Name und Adresse des Halters, Anmeldedatum, Abmeldedatum. So war immer nachvollziehbar woher ein Auto kam und welchen Weg es gegangen ist. Im Zuge der Einführung des COC Papiers war Schluss damit. Nur noch der bekannte A4 Zettel und in der Zulassungsbescheinigung gibt es ein Feld "Anzahl der Vorzulassungen" aber wo und auf wen das Auto zugelassen war erfährt man nicht mehr....find ich durchaus problematisch, ist aber seit gut 10 Jahren die Realität.
LG;
Manuel
Ein MINI wird nicht gebraucht, ein MINI wird geliebt!
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alfshumway schrieb:Es steht in diesen Einträgen kein Kunden-/Besitzername dabei und der Reparaturbetrieb (Händer/Servicestützpunkt) nur als Nummer, kein Name, keine Anschrift
nur Umfang der Arbeiten, eingebaute Teile, Datum, Kilometerstand etc.
Das stimmt zwar, meist bekommst du aber ja die alten Tür Papiere / Fahrzeugscheine mit... Tada, schon weißt du wann wer wo war. Klar, ist Schwachsinn, aber du weißt ja wie die Gesetze sind.
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Liebi schrieb:... In Österreich gab es ja früher den sogenannten Typenschein. Da wurde jede Zulassung des Fahrzeugs drin vermerkt, Name und Adresse des Halters, Anmeldedatum, Abmeldedatum. So war immer nachvollziehbar woher ein Auto kam und welchen Weg es gegangen ist. Im Zuge der Einführung des COC Papiers war Schluss damit. Nur noch der bekannte A4 Zettel und in der Zulassungsbescheinigung gibt es ein Feld "Anzahl der Vorzulassungen" aber wo und auf wen das Auto zugelassen war erfährt man nicht mehr....find ich durchaus problematisch, ist aber seit gut 10 Jahren die Realität.
LG;
Manuel
... und in Deutschland gab es früher einen Fahrzeugbrief und einen Fahrzeugschein.
Im Fahrzeugbrief konnten bis zu 6 Zulassungen (mit Datum, Name, Alter, Wohnort, Zulassungsstelle) eingetragen werden. Bei weiteren gab es einen neuen Brief, der alte wurde entwertet und man konnte ihn für eine lückenlose Fahrzeugdokumentation behalten.
Im Fahrzeugschein war immer nur allein der aktuelle Eigentümer vermerkt und bei einem Wechsel wurde dann ein neuer ausgestellt und der alte eingezogen.
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