Nun ja, aber auch in den Autohäusern, jedenfalls in den meissten, sind schliesslich auch TÜV Leute usw.
Willst Du mir nun erzählen, sollte das wirklich nicht erlaubt sein, daß da jeder TÜV Prüfer drüber hinweg sieht ?
Also sorry, aber ich bin da etwas Skeptisch, was das anbelangt
Habe eben mal etwas gegoogelt und das gefunden auf einer TÜV Seite:
Zitat:Kennzeichenhalter:
Das Kennzeichen muß bei belastetem Fahrzeug min. 300 mm mit der Unterkante von der Fahrbahn entfernt sein, jedoch mit der Oberkante nicht mehr als 1200 mm. Es darf eine Neigung von max. 30 Grad aufweisen.
Nicht eintragungspflichtig
Oder das hier:
Zitat:Für Kennzeichenverstärker (Schilderrahmen, Kennzeichenhalter, Unterlage) gelten folgende Anforderungen:
Verstärker mit dunkelfarbenem oder mit silbernem Untergrund sind erlaubt.
Eine Beschriftung des Verstärkers (z.B. Werbeaufschrift oder Firmenlogo) ist oben oder unten zulässig, wenn die Schrifthöhe der Werbeaufschrift und die Höhe der Firmenlogos maximal 12 mm beträgt.
Durch die konstruktive Gestaltung des Kennzeichenverstärkers darf die optische Gestaltung (das Erscheinungsbild) des Kennzeichenschildes nicht beeinträchtigt werden. Der optische Eindruck des Schildes muß gewährleistet bleiben.
Der Kennzeichenverstärker muß fest mit der Karosserie verbunden sein, das Kennzeichenschild darf nur mittels Werkzeug aus dem Rahmen herausnehmbar sein.
Und, ich werde aus reiner neugier mal 3 verschiedene TÜV Leute unabhänig von einander fragen...
Interessiert mich nun einfach mal, da ich mir kaum vorstellen könnte das so viele Leute unwissend handeln, und im grunde sachen machen, die nicht erlaubt wären
Nebenbei, ich würde mir solche Unterlagen auch nicht auf mein Auto montieren, bzw. direkt wieder entfernen