@ mini1: juhuuuu, ich habe grade diesen post gelesen und muss mal sagen: macht drauf die teile?! also, keine ahnung ob es erlaubt ist oder nicht! ich glaube für das aufkleben einer nummer wird man kein fahrverbot bekommen =) aber ich denke mal schon das es erlaubt ist, da es ja mal ein a klassen sondermodell von mclaren gab und da waren auch startnummern drauf...
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Hallo zusammen,
das einzige, was ich gefunden habe, was der Gesetzgeber zu Startnummern auf Fahrzeugen geregelt hat, befindet sich iin der VwV zu § 29 Abs. 2 StVO.
Hier findet man unter III. 3. c) Rn. 61:
Jedem Teilnehmer ist eine Startnummer zuzuteilen, die deutlich sichtbar rechts oder links am Fahrzeug anzubringen ist. Von einer entsprechenden Auflage kann abgesehen werden, wenn die Art der Veranstaltung diese Kennzeichnung entbehrlich macht. Die Startnummernschilder dürfen erst bei der Fahrzeugabnahme angebracht und müssen nach Beendigung des Wettbewerbs oder beim vorzeitigen Ausscheiden sofort entfernt werden.
Somit bleibt, meines Erachtens, nach einer analogen Anwendung nur ein Verstoß gegen § 29 Abs. 2 StVO.
Da der Verstoß im Tatbestandskatalog nicht explizit genannt ist, kommt es wohl zu einer Ermessensentscheidung in Bezug auf Bares und Punkte.
Alle Angaben ohne Gewähr!!!
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also ich war vor lets MINI auch bei meinem haus- und hofbekleber und hab mir ne weiße 8 mit weißem kreis drumrum auf die türen machen lassen. also quasi eine startnummer.
dann wollte ich auch noch ne 8 aufs dach machen lassen. davon hat mir mein bekleber dann abgeraten, weil die zahl aufm dach zu problemen führen kann (polizeiautos haben auch nummern aufm dach/auf der motorhaube als funk-kennzeichen; ebenso werttransporter).
von den startnummern auf den türen hat er mich nicht abgehalten.
ich glaube nicht, dass startnummern verboten sind.
bin aber mal gespannt, was die anfrage bei auto-bild ergibt.
X-rayed³
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dass es an den betreffenden Redakteur weitergeleitet wurde!
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- Martin - schrieb:Hier findet man unter III. 3. c) Rn. 61:
Jedem Teilnehmer ist eine Startnummer zuzuteilen, die deutlich sichtbar rechts oder links am Fahrzeug anzubringen ist. Von einer entsprechenden Auflage kann abgesehen werden, wenn die Art der Veranstaltung diese Kennzeichnung entbehrlich macht. Die Startnummernschilder dürfen erst bei der Fahrzeugabnahme angebracht und müssen nach Beendigung des Wettbewerbs oder beim vorzeitigen Ausscheiden sofort entfernt werden.

Also für mich ist das ganz klar eine Regelung für Sportveranstaltungen.
Fährt man dort mit, hat man sich an die Regeln der jeweiligen Veranstaltung zu halten, die man auch bei der Anmeldung mit akzeptiert hat.
Keine Nennung zur Veranstaltung = keine veranstaltungseigenen Regeln...
Mit normalen Verkehrsteilnehmern hat das ja scheinbar nix zu tun
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Leider noch nichts aus der Redaktion!
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Hallo,
ich denke auch dass das einzige was zu Problemen führen kann, eine Ähnlichkeit mit Höchstgeschwindigkeitsaufklebern ("25er", Anhänger: 80 etc.) oder Dachnummerierung á la Rennleitung ist. Wurde hier ja schon erwähnt. Wenn man aber nur die Türen beklebt, dürfte es IMHO keine Probleme geben...
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.08.2005, 17:40 von
TouchS.)
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