Heijeijei,
hier wird ja wieder munter alles durcheinander gemischt.
Also zunächst ist es ein Unterschied ob man den Wagen wegen einer Unfallreparatur oder einer normalen Reparatur in der Werkstatt hat, da im ersteren Fall die Versicherung ein Wörtchen mitzureden hat.
Von Autohaus zu Autohaus ist es unterschiedlich, welche Fahrzeuge gestellt werden können, denn manche haben externe Vermieter andere haben nur eigene Ersatzfahrzeuge.
Garantiefall. Es ist immer noch weit verbreitet (nachvollziehbar aus Kundensicht), dass im Garantiefall ein Anrecht auf einen kostenlosen Leihwagen besteht. Das ist schlichtweg nicht richtig. Wenn eine Garantiereparatur über ca. 2 Stunden Arbeit kostet, dann können wir als Autohaus der BMW AG einen Leihwagen für einen Tag in Rechnung stellen. Dies geben wir dann an den Kunden weiter, so dass er nichts bezahlen muss. ISt die Reparatur unter diesen 2 Stunden, bekommen wir als Autohaus nix von der BMW AG und uns entstehen Kosten, die wir auch nicht verursacht haben (Produktqualität), diese Kosten werden in Form der Leihwagengebühr an den Kunden weiterberechnet. Dies handhaben die Autohäuser auch sehr unterschiedlich. Bei manchen bekommt man grundsätzlich im Garantiefall den Wagen als Kunden kostenlos, bei manchen nicht.
Nur mal ein kleiner Versuch, das ganze wieder vergleichbarer zu machen.