Ich kann ja keine Rechtsberatung geben... aber ich weiss auch nicht, wo der Kerl bei TD denn sein Problem hat?
Zitat:5. Versendung
5.1 Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes, geht
die Gefahr auf den Käufer über.
...
5.3 Transportmittel und Transportweg sind mangels besonderer Weisung unter Ausschluß jeder Haftung unserer
Wahl überlassen. Wir bestimmen den Spediteur oder Frachtführer.
Du hast Ware erhalten, die keinen äusserlichen (also am Paket) Mangel aufweist. Die Verpackung war bei Erhalt in Ordnung, somit kannst du dem Spediteur auch keinen Mangel anzeigen.
Desweiteren ist die Verpackung bei TD ja scheinbar nen Drama:
Zitat:4. Verpackung
Verpackung wird dem Käufer in Rechnung gestellt. Statt dessen könne wir - unter Berechnung von
Benutzungsgebühren und besonderen Pfandgeldern - Rückgabe der Verpackung verlangen.
Das bestätigt doch nur, daß es nicht dein Problem sein kann, wenn TD nicht ordentlich verpackt.
Zitat:12. Mängel der Ware
Für Mängel der Ware, einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, leisten wir nach den folgenden
Vorschriften Gewähr:
12.1 Mängel der Ware sind uns gemäß §377 HGB unverzüglich anzuzeigen. Mangelhafte Ware nehmen wir
zurück und liefern an ihrer Stelle einwandfreie. Statt dessen sich wir berechtigt, in geeigneten Fällen den
Minderwert gutzuschreiben oder nachzubessern.Kosten der Rücksendung mangelhafter Waren werden von
uns nur dann übernommen, wenn wir die Rücksendung schriftlich angeordnet haben.
Kennt er seine eigenen AGB eigentlich? Scheinbar nicht.
Unabhängig von den AGB greift glaube ich, ohne das er es ausschliessen könnte, das Fernabsatzgesetz. Darin werden dem Käufer unter anderem zwei Wochen Rückgaberecht ohne Nennung von Gründen eingeräumt.
Vielleicht sollten wir gegenüber TD mal ne Einkaugsgemeinschaft bilden, fahren ja genug Leute mit deren Felgen rum, dann überlegen die sich evtl. mal ob es geschickt ist sich auf so ein Niveau zu begeben.