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bigagsl schrieb:vielleicht ist "peinlich" oder "schwachsinnig" etwas hart, aber fakt ist: mit eingeschalteten nebelscheinwerfern zu fahren ist verboten, wenn kein nebel oder starken regenfall herrscht - basta! aus diesem grund kannst du auch niemanden verbieten, dies zu kritisieren und es ist damit auch nicht "deine sache", wenn du mit deinem verhalten andere verkehrsteilnehmer gefährdest.
die Tarife im Bußgeldkatalog sind für einige anscheinend immer noch viel zu niedrig ausgewiesen
allen einen schönen Tag!
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