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wie jetzt platt ???
hat doch prima gefurzt...
danke nochmals
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hatte das gescannte Gutachten in den post gehängt, aber ist futsch gegangen.
gibts ne größenbegrenzung für attachments ?
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@Cons: nee, dein Rumpi-Lufi - oder hast du mittlerweile nen anderen?! - hat ´n Gutachten, keine ABE.
Bei
http://www.dekra.de gefunden:
Zitat:Um eine Änderungsabnahme erfolgreich durchführen zu können, müssen Sie als Fahrzeughalter über ein entsprechendes Prüfzeugnis verfügen, wie etwa:
-Teilegenehmigungen (ABE, ABG, EG, ECE)
-Teilegutachten eines akkreditierten Technischen Dienstes
Darüber hinaus können bestimmte Änderungen bereits in der nationalen (ABE) oder internationalen Genehmigung (EG-Typgenehmigung) für das jeweilige Fahrzeug genehmigt sein.
Kann das mal einer übersetzen?! irgendwie widerspricht sich da was
Flo
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MSTC schrieb:hatte das gescannte Gutachten in den post gehängt, aber ist futsch gegangen.
gibts ne größenbegrenzung für attachments ?
Jepp, gibt´s! Weiß aber jetzt nich, wie groß das Attachment sein darf.
Flo
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man sollte doch gleich bei den Leuten nachgucken die Ahnung haben
http://www.vdat.de:
Zitat:Das TÜV-Teilegutachten
Die meisten Tuningteile werden mit TÜV-Teilegutachten geliefert. Nach dem Anbau wird beim TÜV der korrekte Anbau der Teile und die Einhaltung der damit eventuell verbundenen Auflagen kontrolliert.
Die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Die ABE wird meist bei problemlos zu montierenden Tuningteilen wie Leichtmetallrädern mit gleichem Durchmesser wie die im Fahrzeugschein eingetragene Serienbereifung mitgeliefert. Damit können diese Teile auf dem in der ABE freigegebenen Fahrzeugtyp montiert werden und müssen danach nicht beim TÜV vorgeführt werden. Allerdings müssen die ABE-Papiere stets mitgeführt werden.
Die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
Teile wie beispielsweise Scheinwerfer müssen eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) besitzen. Jede ABG ist nur für bestimmte Modelle gültig, weshalb vor dem Kauf genaue Informationen eingeholt werden sollten, ob die Teile auch für Ihr Auto zugelassen sind.
Meistens muß das Fahrzeug nach dem Umbau beim TÜV vorgeführt werden und die Änderung in die Papiere eingetragen werden.
Die EG-Betriebserlaubnis
Die EG-Betriebserlaubnis entspricht weitgehend der ABE, ist aber für den gesamten EU-Raum gültig. Bei Teilen, die mit EG-Betriebserlaubnis verkauft werden, muß das Fahrzeug nicht beim TÜV vorgeführt werden, die EG-Betriebserlaubnis muß aber stets mitgeführt werden.
Nu alles klar?
Flo
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@cremi... RESPEKT... dat is mal ne Info
Naja, kann dann also sagen, dass ich keine ABE für die Teile habe...
Wobei der Luffi von Rumpi doch offiziell MIT ABE angekündigt wurde... *gg* Naja, egal nu isser ja eh shcon drinne und eingetragen....
@mstc.... hab aber ne Fehlermeldung bekommen beim Fax...
Naja, auch egal... sind beide Seiten durchgekommen!?!?!
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Teile die ein Tüv-Gutachetn haben und nicht eingetragen wurden stellen in den meißten Fällen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit 10,- EUR geandet wird.
Das kleine Emblem auf den Kiemen
enthält nur einen Buchstaben.
Aber was für einen.
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Dat würde sich dann aber shcon im vgl. zur TÜV-Eintragung rentieren
Gut, dann muss mans wahrscheinlich nachträglich eintragen lassen
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