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Ein Blick in die Bedienungsanleitung hilft vielleicht trotzdem- und wenn es nur ist um den richtigen der beiden sicherungskästen zu finden
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angi87 schrieb:HAHA!!!
das ist mir auch klar. ich würde auch NICHT fragen, wenn ich die entsprechenden Sicherungen auf der innenseite der abdeckungen gefunden hätte.
und hast die Sicherung gefunden?
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The Stig schrieb:Also bei MINI sind die Intervalle alle 2 Jahre oder 30.000km. Je nachdem was zuerst eintritt! Da der MINI grundsätzlich CBS(=ConditionedBasedService) hat, ruft er einen früher in die Werkstatt wenn man eher sportlich unterwegs ist....
Was steht denn in deinem Serviceheft?
nicht ganz korrekt, beim r56 s ist die erste inspektion 60.000km oder 4 jahre.
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Und warum steht dann bei mir "auto auf die hebebühne" in 12000 km bei km Stand 49500 km? Vorher war nur der olservice, keine "Inspektion". Dieser service entspricht aber der Inspektion, wie es früher hieß.
Bzw ölservice ist für mich keine inspektion.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 07.05.2014, 00:42 von
Mr_53.)
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Ölservice ist wie der Bremsenservice unabhängig vom Fahrzeugheck. Letzteres ist eine fahrzeuginspektion ohne Flüssigkeitswechsel und wird z.B. Beim JCW bei FIX 60tkm gemacht, das Öl je nach Fahrweise bei ca. 30tkm.
Es kann also sein, dass du innerhalb weniger Wochen und Kilometer mehrfach zum Service musst.
Erschreckend dass BMW Mitarbeiter das nicht wissen :hust:
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Gibt es eigentlich irgendwo eine Übersicht was bei einem Service bzw. bei einem erweiterten Service alles durchgeguckt wird?
Eine Freie Werkstatt beispielsweise kann ja den Schlüssel nicht auslesen...oder macht so eine Werkstatt dann 0815-Inspektionen?
Bekommt man diese Info von BMW? Wohl eher nicht, oder?
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Naja das steht ja nicht im Schlüssel drin was alles gemacht wird.
Im schlüssel nur so Dinge drin wie z.B. Kilometerstand, Kühlmitteltemperatur, Tankinhalt, Km/Woche, ... und wann der nächste Service fällig ist.
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Das allerdings bei der Nichtfunktion zweier völlig überflüssiger Leuchteinrichtungen gleich eine rote Warnlampe angeht, die heutige Fahrer in ihrer Interpretation überfordert, zeigt wieder schön, was heute für Vollpfosten unterwegs sind...es gilt §23 Stvo : Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, dass sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist.
Fazit: Der Fahrzeugführer stellt bei seiner Betriebsprüfung fest, das Beleuchtungseinrichtungen mangelhaft sind, sucht den Fehler selbst, oder fährt mit einem Auftrag in die Werkstatt.
Die rote Lampe ist in meinen Augen Vortäuschen von sicherheitsrelevanten Mängelzuständen, die zwingend ein Fahren untersagen und einen Werkstattbesuch ohne Verzug erfordern...

Was denkt sich BMW bei so einem Schwachsinn?
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Jazzman schrieb:Das allerdings bei der Nichtfunktion zweier völlig überflüssiger Leuchteinrichtungen gleich eine rote Warnlampe angeht, die heutige Fahrer in ihrer Interpretation überfordert, zeigt wieder schön, was heute für Vollpfosten unterwegs sind...es gilt §23 Stvo : Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern sowie an Fahrrädern auch am Tage vorhanden und betriebsbereit sein, sonst jedoch nur, falls zu erwarten ist, dass sich das Fahrzeug noch im Verkehr befinden wird, wenn Beleuchtung nötig ist.
Fazit: Der Fahrzeugführer stellt bei seiner Betriebsprüfung fest, das Beleuchtungseinrichtungen mangelhaft sind, sucht den Fehler selbst, oder fährt mit einem Auftrag in die Werkstatt.
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Was denkt sich BMW bei so einem Schwachsinn?
Für mich ist Licht schon ein wichtigeres Kriterium für die Fahrsicherheit und zählt auch als sicherheitsrelevant. Da muss doch nichts vorgetäuscht werden.

Ist die Warnlampe nicht gelb? Welche Leuchten gehen denn bei dir nicht?
Und viel wichtiger: Was hat das mit den Wartungsintervallen zu tun?
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