Ich habe selbst schon ähnliche Erfahrungen machen müssen. Auch ich war der Verkäufer des Artikels und war im Glauben alles richtig gemacht zu haben.
Daher bin ich relativ schnell zu meinem Anwalt gegangen und musste feststellen, dass man sich beim Verkauf über Ebay oder Ebay Kleinanzeigen sehr schnell ein Ei legen kann
Hier kommt die Sachmängelhaftung nach Paragraph 434 BGB zum tragen.
Demnach hast du durch deine Anzeige bei Ebay eine Beschaffenheitsvereinbarung abgegeben und auf die fehlenden Lagerböcke nicht hingewiesen.
Da du es selbst nicht wusstest, wird es nicht so einfach, dir arglistige Täuschung zu unterstellen.
Allerdings hast du nicht geschrieben, dass die Teile fehlen, welche für die Montage/Benutzung obligatorisch sind und damit der Zylinderkopf für den Käufer nicht verwendbar ist.
Wenn der Käufer den Zylinderkopf bei dir abgeholt und er den Lieferumfang so akzeptiert hätte, könnte dir keiner was zur Last legen.
Bei dem Versand von Artikeln stehst du immer in der Sachmängelhaftung und der Artikel darf außer den in der Anzeige aufgeführten Mängeln, keine weiteren Mängel aufweisen.
Lange Rede, kurzer Sinn...
Ich würde den Zylinderkopf zurücknehmen und das Geld zurückgeben.
Aufgrund meiner Erfahrung kann ich dir leider keinen anderen Rat geben, sorry!
Beste Grüße!