markusgoing schrieb:So war gerade nachmessen, bei mir haben die 18er mehr Durchmesser als die 17 er, da wird der Rechner evtl. Nicht ganz stimmen ??
Das kann durchaus sein. Hier gibt es nämlich zulässige Toleranzen. Als Beispiel mal die original Mini-Räder in 17" und in 18". Die 18" haben einen 2,5mm größeren Radius, aber natürlich nur wenn beide neu sind. Hast Du die 18" 3mm abgefahren, so sind die 17" größer

. Wenn diese besagte Toleranz überschritten wird, muß der Tacho angeglichen werden, da durch die unterschiedlichen Abrollumfänge die Geschwindigkeitsanzeige nicht mehr stimmt. Kurz und knapp bedeutet das: Es ist ein totaler Blödsinn wenn man annimmt, das große Räder die Radkästen besser füllen. Was die Felge größer ist muß der Reifen kleiner sein. Das Rad ist immer gleich groß (bis auf geringe Toleranzen)
ADAC: Die wesentliche Ursache für einen recht großen Spielraum in der Anzeigegenauigkeit ist beim Reifen zu suchen - und der liefert ja, wie erwähnt, durch seine Umdrehung das Ausgangssignal. Produktionstechnisch ist
im Reifenbau beim "Abrollumfang"
ein Toleranzbereich von + 1,5 % bis - 2,5 % vom sog. Nennmaß zulässig. In derselben Größenordnung liegt dann auch die Geschwindigkeitsabweichung am Instrument - je kleiner der Reifenumfang, desto schneller dessen Drehzahl, desto mehr zeigt auch der Tacho an. Der Abrollumfang verändert sich zwangsläufig auch über den Reifenverschleiß: Eine um 3 mm reduzierte Profiltiefe kann zu 1 % Abweichung führen, auch der Reifenluftdruck sowie der "Schlupf" zwischen Reifen und Fahrbahn können sich messbar auswirken.
Trotz der genannten Ungenauigkeitsfaktoren darf
nie weniger als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit angezeigt werden (wichtig für die Einhaltung von Tempolimits). Der notwendige Toleranzbereich der Anzeige muss also nach "oben" verlagert werden, d.h. angezeigt wird grundsätzlich mehr als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit.
Gesetzlich zulässig ist eine Voreilung von 10 % zuzüglich 4 km/h (§57 StVZO). Bei 50 km/h darf die Voreilung also bis zu 9 km/h, bei Tempo 100 bis zu 14 km/h betragen. Diese recht großzügigen Toleranzwerte sind eine Folge der Angleichung europäischer Bauvorschriften (hier: Richtlinie ECE R-39).
Beim Wegstreckenzähler ist (§ 57 StVZO) die maximal zulässige
Abweichung auf 4% beschränkt.