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Lass die Hochdruckpumpe tauschen und weigere Dich auch nur einen Cent für die (Fehl-) Diagnose zu bezahlen wenn er dann läuft !
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Also meinst du die erzahlen mir was vom pferd. Momentan bereue ich den kauf des Minis
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Die wissen es nicht besser.
Das Diagnosesystem gibt einen Schritt nach dem anderen vor. Da liegt der Fehler, dass irgendeiner unterlassen hat zu Unterscheiden ob der Fehler nur auftritt wenns kalt ist. Es gibt Mechaniker die mir erzählen, dass jeder N14 verkokte Ventile hat und die regelmäßig gereinigt werden. Ein anderer, dass er das noch nie gemacht hat. Und es gibt Werkstattleiter die einem die Vergleichbilder (die verkoke Ventile zeigen ) unter den steht "wenns so aussieht müssen die Ventile gereinigt werden" unter die Nase halten, aber sich noch nicht mal die Mühe gemacht haben sich das mit nem Endoskop anzuschauen obs wirklich so ist. Bei dem letzten Fall lief der MINI mit der neuen Hochdruckpumpe wieder einwandfrei
Mal ehrlich, selbst wenn Du die Pumpe selbst bezahlst und es danach nicht weg sein sollte, den Kopf abbauen für 1800 kann man dann immernoch, da fallen die 200 für die Pumpe nicht mehr auf :my2cents:
Mal davon abgesehen- warum sollten verkokte/defekte Ventile NICHT unter die Garantie fallen. Man könnte das als Kontruktionsfehler oder bei nem Defekt als offensichtlichen Mangel ansehen...
Der MINI kann nix dafür, das Problem steht planlos vor dem Diagnosegerät
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Ganz ehrlich: lass dich da nicht über den Tisch ziehen!!!
Ganz wichtig noch: du hast den mini bei BMW gekauft?? Und vor allem wann genau???
Es gibt ja nach die Gewährleistungspflicht!!!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.05.2014, 17:25 von
z4chen.)
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P.s.: der Austausch der benzinpumpe hat die ganze Charakteristik des Motors zum positiven verändert.
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Ja habe den mini juni 2013 bei einem bmw handler gekauft.
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Ich gehe davon aus, dass Du das Auto als Privatperson von einem Händler in D gekauft hast. Dann hast Du Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler.
Selbst wenn Du Dich für die Demontage des Zylinderkopf entscheidest- Du musst das nicht bezahlen.
Wenn der Händler Dir was anderes erzählt oder darauf besteht, geht zu bitte zu einem Anwalt und lass Dich beraten !!!
Es geht dabei um einen Mangel, der für Dich beim Kauf nicht erkennbar war (kalt wars im Sommer nämlich nicht)- Das Stichwort ist Händlergewährleistung und NICHT Garantie- bitte nicht durcheinander bringen !!!
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Vielen Dank für die Aufmunterten Worte.
Mein Freund fährt heute mit das Auto abholen, da ich in solch einer Situation meine große klappe nicht aufbekomme. Der Will da mal richtig auf den Putz hauen.
Ja war ein Deutscher Händler. Aber zurzeit steht er bei einem anderen Händler in der Werkstatt.
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lindiman schrieb:Ich gehe davon aus, dass Du das Auto als Privatperson von einem Händler in D gekauft hast. Dann hast Du Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler.
Selbst wenn Du Dich für die Demontage des Zylinderkopf entscheidest- Du musst das nicht bezahlen.
Wenn der Händler Dir was anderes erzählt oder darauf besteht, geht zu bitte zu einem Anwalt und lass Dich beraten !!!
Es geht dabei um einen Mangel, der für Dich beim Kauf nicht erkennbar war (kalt wars im Sommer nämlich nicht)- Das Stichwort ist Händlergewährleistung und NICHT Garantie- bitte nicht durcheinander bringen !!!
Genauso ist es
Die Garantie entlastet in deinem Fall nur den Händler finanziell, da alles was die Garantie nicht übernimmt er aus eigener Tasche zahlen muss. Natürlich sucht er in diesem Fall einen doof, der das zahlt.
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Werde euch berichten was in der Werkstatt gab. Wenn sich da nichts ergibt möchte mein Freund dann zu dem Händler fahren wo wir ihn gekauft haben.
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