Hää?
Soll das heißen wenn ein Polizist meint mein Auspuff sei zu laut
kann er mich nur auf dem Weg den ich zu meinem Ziel fahre
( max 6 km Umweg) an einem KFZ-Sachverständigen-Büro anhalten muß und eine DB-Messung mit Protokoll machen muß?
Und das wars denn?
Falsch, da er nicht in Frage stellen wird das mein Auspuff nur zu laut ist, sondern das er durch seine Lautstärke Aussenstehende gefährdet.
Im Sinne von Gehörschäden.
Und schon hab ich den sogenannten Mengelschein mit 7-10tägiger Frist.
Ein Abkratzen der Prüfplakette ist reine Wilkür, oder sogar Amtsanmaßung, je nach Richterentscheidung.
Ich hatte mal nen Mengelschein wegen Alupedalauflagen,
den musste ich allerdings beim Ordnungsamt (Zulassungsstelle)
binnen 10Tagen vorzeigen entweder durch Eintragung oder Rückrüstung. Ich hab zurückgerüstet und nach 5 Wochen kam ein Brief mit der Androhung von 120€ und drei Flensburger Punkte.
Mein Anwalt und ich gingen bis in die 3. Instanz dort hieß das abschließende Urteil:
Verfahren wird eingestellt da Aluminium-Pedal-Auflagen keine technische Änderung sind und deshalb über keine ABE verfügen müssen und auch nicht eingetragen werden müssen.
Aber nichts desto trotz:
"loud pipes saves lives"