18.03.2008, 16:27
Da mich das Thema interessiert und ich nichts Eindeutiges finde, frage ich einfach mal in die Runde:
Was ist tatsächlich erlaubt und was ist verboten?
Der Hintergrund: ich will mir evtl. einen Aufkleber oben auf die Windschutzscheibe machen wie beim Challenge MINI.
Folgendes dazu habe ich gefunden:
Den Aufkleber in 9mm hohe Streifen zu schneiden (oder in mehrere breite Stücke) ist total "Banane".
Alternativ könnte man sich einfach einen Schriftzug machen - da wäre jeder Buchstabe ein einzelner Aufkleber. Es geistern verschiedene Angaben umher, angefangen von 10% der Scheibenhöhe (in dem Fall also 5,5cm) bis hin zu 9-11cm Höhe.
Wenn ein Aufkleber oder eine Folie eine ABE hat, dann ist es wiederum kein Problem, dann ist es aber auch mit dem individuellen Schriftzug Essig.
Was ist tatsächlich erlaubt und was ist verboten?
Der Hintergrund: ich will mir evtl. einen Aufkleber oben auf die Windschutzscheibe machen wie beim Challenge MINI.
Folgendes dazu habe ich gefunden:
Zitat:Nach § 23 StVO ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass die Sicht nicht durch den Zustand des Fahrzeugs u.a. beeinträchtigt ist. Dies gilt ganz besonders für die Windschutzscheibe, aber auch für die Heckscheibe. Die zu befahrenden Strecke muss bei jeder Fahrzeugbewegung voll überblickbar sein, sowohl nach vorne wie nach hinten.Ein paar Überlegungen von mir:
Nachträgliches Aufbringen von Folien auf die Scheiben (§ 40 StVZO) führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 StVZO). Ausnahmen: bauartgenehmigte Folien (§ 22a StVZO).
Durch nachträglich aufgebrachte Folien können das Bruchverhalten und die optischen Eigenschaften der Scheibe verändert werden. Die Bauartgenehmigung für Folien ist seit 1986 vorgeschrieben. Seit diesem Zeitpunkt müssen die Folien bauartgenehmigt und mit einem Prüfzeichen versehen sein. Nicht betroffen von der Bauartgenehmigungspflicht sind kleinere Aufkleber, z. B. Plaketten, Reklameaufschriften, deren Fläche unter 0,1 qm liegt. Es darf aber keinesfalls mehr als 1/4 der Fläche mit Aufklebern versehen werden. Die Scheibeneinfassung muss frei bleiben. Das für den Fahrzeugführer vorgeschriebene Sichtfeld durch die Windschutzscheibe, aber auch durch die anderen Scheiben, muss unter allen Witterungsverhältnissen und Betriebsbedingungen gewährleistet sein (VkBl. 1986, S. 557).
- Der R56 hat eine Scheibe die ist 55cm hoch (gemessen oberhalb der Scheibenwischer).
- Die Breite ist an der Dachkante rund 110cm und an der Motorhaube rund 140cm.
- Daraus ergibt sich eine Fläche (Trapez) von: (110cm+140cm) * 55cm * 0,5 = 6.875cm² = 0,6875m²
- Ein einzelner Aufkleber darf nicht mehr als 0,1m², also 100cm² haben.
- Alle Aufkleber zusammen dürfen nicht mehr als 25%, also 1.719cm² oder 1,719m² haben.
- Kein Aufkleber darf das vorgeschriebene Sichtfeld beeinträchtigen.
Den Aufkleber in 9mm hohe Streifen zu schneiden (oder in mehrere breite Stücke) ist total "Banane".
Alternativ könnte man sich einfach einen Schriftzug machen - da wäre jeder Buchstabe ein einzelner Aufkleber. Es geistern verschiedene Angaben umher, angefangen von 10% der Scheibenhöhe (in dem Fall also 5,5cm) bis hin zu 9-11cm Höhe.
Wenn ein Aufkleber oder eine Folie eine ABE hat, dann ist es wiederum kein Problem, dann ist es aber auch mit dem individuellen Schriftzug Essig.