Hat irgendjemand von euch einen offenen Luftfilter i. V. m. einer Sportauspuffanlage eingetragen bekommen?
Wenn ja, habt ihr das Gutachten über den Lufi da, damit ich es mal dem heimischen TÜV zeigen kann!
Ich weiß schon das es "normal" nicht mehr erlaubt ist, aber über §21 also Einzelabnahme mit Geräuschpegelmessung usw. müsste es zwar kostenspielig gehen, aber es geht immerhin.
LG Bene
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ich hab eins, von einer offenen carbon airbox mit Lautstärkemessung über 104dB
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hab in etwa das selbe wie der glenn aber nicht eingetragen da wie du sagst es seit 3jahren nicht mehr erlaubt ist....meiner ist leider auch zu laut vermute ich mal
. . .
KLAPPSTUHGÄNG
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Hey ZepterGottes ich hab glücklicherweise beides eingetragen

durch meinen vorbesitzer. Hab nen K&N Luftfilter und ne Maxituner auspuffanlage.
Ich kann das allerdings nich einscannen oder so...

ich kann höchstens versuchen das mal abzufotografieren würde das auch reichen???
gruß Chris
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Hi!
Nein, es wird nicht mehr eingetragen und normalerweise sind alte Eintragungen auch nicht mehr gültig. Aber wenns bisher keinen interessiert hat, isses auch nicht schlimm!
lg René
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ich bau den doch nicht wieder aus
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Normal müsstest du...
Aber wo kein Kläger da kein Richter oder wie das heißt!?
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MINI-Fieber schrieb:Normal müsstest du...
Aber wo kein Kläger da kein Richter oder wie das heißt!? 
Jop das stimmt
Aber verfällt dann einfach die eintragung oder wie ist das? Das interessiert mich jetzt schon ein wenig
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In diesem Falle ist sie im Nachhinein als nicht mehr zulässig angesehen!
Rein theoretisch könnte man dir z. B. beim nächsten TüV Termin als Mangel diese Kombination eintragen und dir dadurch die Plakette verwehren.
Ob das allerdings schon einmal vor gekommen ist weiß ich nicht. Da bin ich leider zu lange aus dem Thema raus als das ich jemanden kenne bei dem das passiert ist.
Hatte damals auch noch beides eingetragen bekommen als das Gesetz schon gegriffen hat und danach nie Probleme, allerdings auch davor nie Kontrollen oder ähnliches. *g* War halt auch nur nen Beetle. ^^
lg René
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Dinge die unter einer alten Gesetzgebung ordnungsgemäß eingetragen wurden, haben Besitzstandsschutz.
Sonst müßten auch etliche Dinge bei getunten Young- und Oldtimern längst wieder zurückgebaut sein müßen.
Dinge die nach Änderungen in der Gesetzgebung eingetragen wurden, sind, soweit ein Kläger, diese nichtig. Der Vorteil, diese Eintragungen (Tüv im Westen, Dekra im Osten) werden von Amtlich anerkannten Sachverständigen (AaS) getätigt. Und diese sind in der Haftung, wenn er etwas eingetragen hat was nicht mehr zulässig ist.
Hoffe ich konnte etwas helfen.
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