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@CoolBlue:
Macht ja nüscht.. Aspirin kann man auch an kopfschmerzgeplage Fremde vergeben - wenns hilft.. Bin eben eine Nette..
Außerdem wollt ich mich ma einklinken - sonst kommt man bei euch Schreibwütigen ja nie dazwischen..
Woher soll ich wissen was ich denke bevor ich höre was ich sage??
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Missis@ schrieb:So sollte ich das vielleicht auch mal machen 
wie

welche welchen Posten willste denn haben
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newbee schrieb:mir geht es darum, dass ich jeden tag über die schweizer grenze fahre...ich könnte also jeden tag 5liter billiges benzin einkaufen...ich würde die dann in 20liter metallkanister füllen...und jetzt würde ich gerne wissen wieviele ich von diesen 20litern dingern in kofferaum stellen darf wenn ich damit zb. nach hamburg fahre...
Das
Europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abkürzung
ADR, von
Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route) enthält besondere Vorschriften für den Straßenverkehr hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut.
Zitat:AUSZUG aus dieser Quelle:
Das Rauchen und offenes Feuer ist im und um das Fahrzeug streng verboten, solange sich Gasbehälter darin befinden, egal welche und wie viele.
Die Fahrzeuge sind mit einem mindestens 2 kg fassenden Feuerlöscher auszustatten.
Während des Beladens oder Entladens muss der Motor abgestellt werden.
Jede Person, die mit der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße befasst ist, muss ihrer Verantwortlichkeit und Funktionen nach eine Unterweisung nach Kapitel 1.3 ADR erhalten.
zu 2)
Bei Benzin handelt es sich um ein Gefahrgut der Gefahrklasse 3 ADR, Verpackungsgruppe II, UN 1203.
Bei Diesel handelt es sich um ein Gefahrgut der Gefahrklasse 3 ADR, Verpackungsgruppe III, UN 1202.
Zu 2 a)
Auch hier sind die Privatpersonen nach der GGVSE, Anlage 2 Nr. 1.3 a, in Verbindung mit dem Abschnitt 1.1.3.1 a des ADR von den Rechtsvorschriften der Beförderung gefährlicher Güter befreit. Die Höchstmengen gemäß der Tabelle in Unterabschnitt 1.1.3.6.3 dürfen nicht überschritten werden (bei Benzin 333 l, Diesel 1000 l) oder die Menge von 450 l je Verpackung darf nicht überstiegen werden.
An tragbaren Kraftstoffbehältern (Reservekanistern) dürfen höchstens 60 l mitgeführt werden (Abschnitt 1.1.3.3 a ADR).
Anforderungen an die Ladungssicherung und an die Verpackung bleiben bestehen.
Ohne Gewähr!
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Baraka schrieb:Ohne Gewähr! 
Schön zitiert, aber die 60l gelten nur für LKW bzw. Fahrzeuge über 3,5t

Für PKW ist das maximum 20l.

MINIzicke
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Baraka schrieb:
jop...es sind 20liter in pkw und 60liter für lkw,handwerker,baufirmen, wohnmobile etc.
auch wichtig...es muss ein 20l kanister sein...4 volle 5liter sind auch nicht erlaubt...
danke nochma fürs helfen
übrigens ich hab seit um 1 WOCHENENDE
º°`°º¤ø,¸¸,ø¤º° newbee °º¤ø,¸¸,ø¤º°`°º
leider ohne MINI
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newbee schrieb:übrigens ich hab seit um 1 WOCHENENDE 
*aushol*
ZzzzzzzzzzzzACKKKK
Da hat jetzt wirklich NIEMAND danach gefragt
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