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Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage:
Ein Bekannter von mir hat sich vor kurzem einen MINI gekauft (privat).
Laut Auskunft des Verkäufers ist er der zweite Besitzer gewesen.
Sprich, mein Bekannter wäre Nr. 3.
Jetzt stellt sich heraus, dass bereits im Kaufvertrag des Verkäufers drin steht, dass das Fahrzeug 2 Vorbesitzer hat.
Sprich, mein Bekannter wäre in dem Fall Nr.4!
Im Kaufvertrag zwischen den beiden stehen 2 Vorbesitzer.
Jetzt meine Frage: Muss der Verkäufer sich als Vorbesitzer einbeziehen, sprich, hätte da 3 stehen müssen?
Davon abgesehen, dass der Verkäufer wirklich falsche Angaben gemacht hat, war bei dem Gespräch dabei, gehts mir darum, ob man aufgrund dieser Anzahl im Kaufvertrag zwischen Verkäufer - Bekannten weitere Schritte (zunächst halt erstmal Telefonat) einleiten könnte.
Danke für eure Antworten,
Cosmic
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Cosmic schrieb:Jetzt meine Frage: Muss der Verkäufer sich als Vorbesitzer einbeziehen, sprich, hätte da 3 stehen müssen?
Cosmic
Natürlich! Das kann man doch auch am KFZ-Schein erkennen, oder?
Wenn der Verkäufer vorsätzlich falsche Angaben im Kaufvertrag gemacht hat, ist dieser aus meiner Sicht nichtig (nicht gültig).
Patrick
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Patrick schrieb:Natürlich! Das kann man doch auch am KFZ-Schein erkennen, oder?
Im Schein stehts nicht, aber im Brief.

...wobei ich auch nie einen Kaufvertrag für ein Auto unterschreiben würde ohne den KFZ-Brief vorher gesehen zu haben
@Cosmic:
Ich versteh nicht ganz auf was du mit deinem Posting raus willst...

Klar kannst du den Verkäufer anrufen und fragen wieso er einen Vorbesitzer verschwiegen hat, allerdings sehe ich das Ganze nicht mehr so relevant, da es hier ja um den Zweit- bzw. Drittbesitzer geht.
Hätter der Verkäufer mit dem Spruch "Aus 1. Hand" geworben, würde ich mir auch verarscht vorkommen.
Allerdings sollte doch auch der Zustand/ Preis des Autos im Vordergrund stehen und nicht die Anzahl der Vorbesitzer...

Und wenn dein Bekannter doch mit dem Auto sonst völlig zufrieden ist, wieso also sich im Nachhinein noch (aus meiner Sicht) unnötigen Stress machen?
greez!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.12.2008, 19:49 von
onlyMINI.)
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Ja, mein Bekannter ist damit zufrieden.
Frag mich nicht bzgl. Kfz-Brief. Ich saß etwas baseits und hab nur zugehört und auch nciht dran gedacht.
Naja, mein Bekannter ist einer der gerne handelt. Und das ist für ihn jetzt nen Grund da nochmal zu feilschen

Mir persönlich wäre es wohl auch egal, aber naja
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Das ist leider sehr verwirrent bei den neuen KFZ-Briefen. Aber als ich im Frühjahr mein Motorrad zugelassen habe stand bei mir als Vorbesitzer plötzlich auch zwei drin, wobei ich Besitzer Nummer zwei bin.
Cosmic schrieb:Jetzt meine Frage: Muss der Verkäufer sich als Vorbesitzer einbeziehen, sprich, hätte da 3 stehen müssen?
Also kann das schon stimmen.
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eu-reimport? tageszulassung? vorführwagen?
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