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jetzt ist wohl doch das forum kaputt gegangen
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LIZzy schrieb:hä?
und daraus schlussfolgern sie nun, dass du deine einkünfte in millionenhöhe verschweigst? oh mann - ist es denn nicht schlimm genug, DASS die einkünfte so niedrig sind? du hast immerhin nen arbeitsvertrag, da sollte ja wohl einigermaßen klar sein, dass sooooo viel zeit für nebentätigkeit gar nicht ist 
nee, läuft ja ganz ok, aber die Nebenkosten sind halt auch hoch. Nun darf ich aber ne selbstständige Nebentätigkeit nur führen, wenn reelle Gewinneinkunftschancen bestehn. Wenn ich natürlich Jahr für Jahr wiederbekomme, dann wirds als Liebhaberei abgetan. Deshalb will ich ja auch das Auto ab 2009 freiwillig rausnehmen, obwohl ich immer noch mehr als 50% nebenberuflich unterwegs bin (okay, wärs kein MINI, dann wärns 80%

)...
btw: nee, Forum is ganz, aber ich zB mußte mal was für meine nichtselbstständige Anstellung tun...
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keram schrieb:nee, läuft ja ganz ok, aber die Nebenkosten sind halt auch hoch. Nun darf ich aber ne selbstständige Nebentätigkeit nur führen, wenn reelle Gewinneinkunftschancen bestehn. Wenn ich natürlich Jahr für Jahr wiederbekomme, dann wirds als Liebhaberei abgetan. Deshalb will ich ja auch das Auto ab 2009 freiwillig rausnehmen, obwohl ich immer noch mehr als 50% nebenberuflich unterwegs bin (okay, wärs kein MINI, dann wärns 80%
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btw: nee, Forum is ganz, aber ich zB mußte mal was für meine nichtselbstständige Anstellung tun... 
versteh ich das richtig: wenn du nicht genug geld einnimmst, darfst du nicht mehr spielen?


jedenfalls nicht für geld? na das ist ja ein ding

also so richtig raff ich das nicht - was geht die denn das an?
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keram schrieb:doch, darf ich. Aber dann darf ichs nicht als selbstständige Nebentätigkeit, sondern darf nur meine Einkünfte versteuern, nicht jedoch die Ausgaben mit der Musik. Oder anders gesagt: für Musiker ist diese rechtssprechung nicht gedacht. Denn ein Musiker wird immer in seine Musik investieren, um irgendwann den großen finanziellen Durchbruch zu erreichen, egal wie hoch die Erfolgsaussichten sind. Das FA geht aber davon aus, daß ein selbstständiger automatisch eine Art Gewerbe verfolgt, bei welchem er nach paar Jahren Durststrecke ja pleite wäre, und seine verlustre schließlich nicht durch die Rückzahlungen vom FA ausgleichen soll... 
achso, versteuern darfste das also weiter

na das ist doch alles nicht wahr - aber irgendwie einleuchtend, sofern man kunst mit gewinnbringendem gewerbe gleichsetzt
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LIZzy schrieb:achso, versteuern darfste das also weiter 
na das ist doch alles nicht wahr - aber irgendwie einleuchtend, sofern man kunst mit gewinnbringendem gewerbe gleichsetzt 
ja, ist ja nicht so, daß ich das grundsätzlich nicht verstehen könnte. Nur kann man eben nicht alle Gewerbe über einen Kamm scheren...
Auf alle Fälle hab ich in den letzten Jahren noch nichtmal ne einheitliche Meinung bekommen seitens diverser FA-mitarbeiter, ob man für den kleinunternehmerparagraphen 19 (USt-befreiung) nun 17.500 Euro gewinn oder Umsatz im Jahr nicht überschreiten darf. Genau da könnte nämlich mein Hahnenfuß liegen am 22.1. ...
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keram schrieb:ja, ist ja nicht so, daß ich das grundsätzlich nicht verstehen könnte. Nur kann man eben nicht alle Gewerbe über einen Kamm scheren...
Auf alle Fälle hab ich in den letzten Jahren noch nichtmal ne einheitliche Meinung bekommen seitens diverser FA-mitarbeiter, ob man für den kleinunternehmerparagraphen 19 (USt-befreiung) nun 17.500 Euro gewinn oder Umsatz im Jahr nicht überschreiten darf. Genau da könnte nämlich mein Hahnenfuß liegen am 22.1. ... 
na wenns gewinn wäre, hätte ich ja nix zu befürchten

und steht doch auch umsatz drin......



(1) 1Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 317 500 Euro ([I]bis 31. 12. 2001: 32 500 Deutsche Mark) nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000
bis 31. 12. 2001: 100 000 Deutsche Mark) voraussichtlich nicht übersteigen wird. 2Umsatz im Sinne des Satzes 1 ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. 3Satz 1 gilt nicht für die nach
§ 13a Abs. 1 Nr. 6,
§ 13b Abs. 2,
§ 14c Abs. 2 und
§ 25b Abs. 2 geschuldete Steuer. 4In den Fällen des Satzes 1 finden die Vorschriften über die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (
§ 4 Nr. 1 Buchstabe b,
§ 6a), über den Verzicht auf Steuerbefreiungen (
§ 9), über den gesonderten Ausweis der Steuer in einer Rechnung (
§ 14 Abs. 4), über die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in einer Rechnung (
§ 14a Abs. 1, 3 und 7) und über den Vorsteuerabzug (
§ 15) keine Anwendung.
[/I]
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hallo
hatte auch mal einen miesen ST. Aber besser einen miesen, wei garkeinen. Wenn Du garkeinen hast nehmen die Dich hier auseinander wie eine Weihnachtsgans. hat ein Kolleg mitgemacht vor 3 Jahren

ich habe jetzt für meine monatlichen Sachen einen Büroservice, der mit einem Steuerberater recht günstig zusammenarbeitet. Gibt es so was auch bei Euch??
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*auchmalwiederreinschau*
Hier ist ja mal richtig ernsthafter Smalltalk

Ich bin aber ech tfroh, dass mich sowas noch nichts angeht. Typisch Deutschland: Für alles gibbet ne Regelung und dazu gleich 3 Widersprüche
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