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Hallo zusammen,
hatte vor fast zwei Monaten einen Unfall. Der Wagen war danach bei einem Gutachter und der hat 500€ Wertminderung festgestellt.
Nun habe ich heute ein Schreiben von der gegnerischen Versicherung in dem die Mitteilen, dass sie das Gutachten von ihrem Haussachverständigen haben geprüft lassen und eine Wertminderung demnach nicht gegeben ist. Aah ich könnte die alle mal gegen die Decke klatschen. Scheiß Kravag. Naja auf jeden Fall hatte mir der Sachverständige sowas schon voraus gesagt und meinte, dass ich wohl im Notfall den Rechtsanwalt einschalten muss.
naja könnt ihr mir helfen? wenn ich den rechtsanwalt einschalte sind die 500€ auch schnell futsch. was kann ich sonst machen?
Dank euch!
Stephan
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Wenn klar ist, dass du das "Unfallopfer" und nicht der Verursacher bist, dann steht dir ein Anwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu.
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PLAYLIFE schrieb:Wenn klar ist, dass du das "Unfallopfer" und nicht der Verursacher bist, dann steht dir ein Anwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu.
Aber nur wenn Du recht bekommst. Hier geht es ja nicht mehr um die Klärung des Unfallhergangs und der Schuldfrage sondern um die Ansprüche die aus dem wohl unstritigen Schadenverlauf her hast.
@Scherbes:
Es gibt zwei Gutachten und ich kann verstehen, dass Du die 500 Euro gerne hättest, aber Du kannst nicht zwingend davon ausgehen, dass Dein Gutachter Recht hat.
Außer einen Anwalt einzuschalten (und möglicherweise auf den Kosten sitzen zu bleiben) bleibt Dir wohl nicht viel, außer vielleicht einen Vergleich anzustreben.
Aber ich befürchte die KraVAG wird kein großes Interesse haben sich darauf einzulassen. Da kannst Du schimpfen wie Du willst, aber auch die müssen zunächst mal im Interesse Ihrer Kunden die Schadenquote und damit ihre Prämien im nächsten Jahr so gering wie möglich halten. Wenn Dein KFZ-Versicherer anders handeln würde, wärst Du der erste der über die hohen Prämien schimpft.
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Leider kann die gegnerische Versicherung die Wertminerung anzweifeln bzw. anfechten.
Du hast wirklich nur die Wahl dies durch einen Rechtsanwalt klären zu lassen. Die normale Rechtschutzversicherung (z.B. ADAC) übernimmt auch nicht die Kosten des Anwaltes, weil es sich um "Schadenersatzansprüche"...so nenne ich es mal handelt. Allerdings richten sich die Kosten des Anwaltes auch immer nach der Forderung...also 500,-€.
Kann also sein, dass der Anwalt wenn er gewinnt z.B. 300,-€ als "Verdienst" bekommt.
Sollte die gegnerische Versicherung Recht bekommen, hast du zusätzliche Kosten. Allerdings prüfe ob das Gutachten auch beschreibt, ob es sich bei deinem Auto auch um kein Unfallwagen handelt...das ist wichtig...sonst wäre die Ablehnung der Wertminderung nicht gerechtfertigt.
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Tja, jetzt ist es schwierig einen Anwalt hinzuzuziehen, wenn es nur um die Wertminderung geht. Falls es noch weitere Unstimmigkeiten gibt (Schaden wird geringer eingeschätzt, eigene Gutachterkosten usw.), lohnt es sich auf jeden Fall noch einen Anwalt einzuschalten.
Tip fürs nächste Mal, gleich einen Anwalt nehmen!
Ich hab zwar keine Freunde, aber dafür immer RECHT
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Im RS, wenn du natürlich einen hast, ist im Verkehrsbereich der Schadenersatz mitversichert.
Bei 500 Euro wuerde ich in einem freundlichen aber bestimmenden Schreiben mit Fristsetzung der Kravag klarmachen, dass wenn die Wertminderung nicht ausbezahlt wird, die Angelegenheit an den Anwalt geht.
vg
thomas
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thowing schrieb:Bei 500 Euro wuerde ich in einem freundlichen aber bestimmenden Schreiben mit Fristsetzung der Kravag klarmachen, dass wenn die Wertminderung nicht ausbezahlt wird, die Angelegenheit an den Anwalt geht.
genau das werde ich jetzt erstmal machen. und ich fordere deren gutachten über mein gutachten ein. iwie bezweifel ich ja auch, ob die so etwas wirklich gemacht haben oder ob die das als standardspruch unter jedes schreiben setzen.
kenne zum glück noch einen anwalt der in diesem gebiet spezialisiert ist. vllt kann er mir ja noch weiterhelfen...
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das mit dem gutachten lässt sich doch leicht klären hat der gutachter deinen wagen begutachtet oder nicht ? das lässt sich doch klären.....
und ein gutachter ist staatlich vereidigt, die kostenvoranschläge stimmen relativ genau, entscheident ist natürlich auch der gesamte zustand vom fahrzeug kratzer und dellen usw die werden von den kosten abgezogen wenn sie dem unfall nicht zugeordnet werden können
das nochmal als info
also wenn du rechtschutz hast dann kämpfe !!!!
Was ist Tuning ?
Geld ausgeben das Wir nicht haben, für Sachen die Wir nicht brauchen.
Um Leute zu beeindrucken dir Wir nicht kennen!
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smartopen schrieb:also wenn du rechtschutz hast dann kämpfe !!!!
jetzt hätte ich gern einen

die sache ist ja das deren gutachter nicht meinen wagen begutachtet hat sondern das gutachten. also haben die quasi ein gutachten über ein gutachten erstellt. dödum
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Ich mische mich jetzt mal als "Fachmann" ein, der jahrelang selbst als Rechtsanwalt tätig war.
1. Grundsätzlich ist es (außer vielleicht bei Bagatellschäden) auch bei geklärter Schuldfrage sinnvoll, von Anfang an einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Dieser rechnet seine Kosten dann mit der Gegenseite ab, da dessen Aufwendungen (bei der Abrechung nach RVG) als ersatzfähiger Schaden vom Schädiger zu tragen sind.
2. Anderes verhält es sich bei den Rechtsanwaltskosten, wenn man selbst eine Mitschuld am Unfall trägt. In diesem Fall werden auch diese Kosten im Verhältnis der jeweiligen "Schuldanteile" aufgeteilt.
3. Die Versicherungen sind in den letzten Jahren verstärkt dazu übergegangen, die Schadenshöhen der Geschädigten herunterzurechnen. Bekannte Beispiele sind die so genannten Stundenverrechnungssätze, verbunden mit dem Hinweis auf eine günstigere freie Werkstatt oder wie hier die Anzweiflung der festgestellten Wertminderung. Gerade hier hilft nur fachkundige juristische Unterstützung.
4. Ich gehe davon aus (ohne hierfür Gewähr zu geben), dass es sich vorliegend um einen solchen unter 3. beschriebenen Fall handelt. Der Erfahrung nach wird das Gericht Deinen Gutachter anhören und diesem dann folgen. Zu einem gerichtlichen Gutachten kommt es nur verhältnismäßig selten, da hier weitere Kosten entstehen, die letztlich der Unterliegende zahlen muss. Wenn Dein Gutachter richtig gerechnet hat, also kein Problem.
5. Ohne Einschaltung eines Anwalts bzw. des Gerichts aber gleichzeitig in Vorbereitung auf eine solche Auseinandersetzung rate ich Dir folgendes: Die Versicherung soll Dir ihr "Gutachten" bzw. ihre Argumente zusenden. Damit gehst Du zu Deinem Sachverständigen und bittest diesen, eine kurze Ergänzung zu verfassen, welche die Auffassung der Versicherung widerlegt. Gelegentlich machen die Sachverständigen dies umsonst, ansonsten werden sich die Kosten hierfür im Rahmen halten. Anschließend schickst Du die Stellungnahme des Sachverständigen nochmals an die Versicherung und setzt dieser eine Zahlunngsfrist verbunden mit dem Hinweis, dass Du nach Fristablauf einen Rechtsanwalt einschalten wirst mit der Folge, dass die Versicherung auch die Kosten dessen Inanspruchnahme zu zahlen hätte. Wenn dann kein Geld kommt, such Dir einen Anwalt.
6. Jedoch wirst Du es bei der Anwaltssuche möglicherweise nicht leicht haben. Denn der Anwalt verdient je nach Höhe des Streitwertes und den Großteil der Forderung hat die Versicherung schon bezahlt. Bei einem Streitwert von 500 EUR verdient der Anwalt etwas über 100 EUR, folglich ist der Unfall jetzt kein lohnenswerter Fall mehr für den Anwalt. Denn aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht (Kosten Personal, Raum, etc.) wird er bei dieser Gebührenhöhe kaum mehr als eine halbe Stunde auf Deinen Fall verwenden können, es sei denn er hofft Dich künftig für Folgemandate gewinnen zu können. Auch aus dieser Erwägung heraus lohnt es sich, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben. Versuche es also erstmal mit einer Stellungnahme Deines Gutachters zu den Argumenten der Versicherung.
Viel Erfolg, André
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