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Schwarze Scheinwerfer - R50
#11

solli schrieb:in meinem Fall schon Top

Ich hätte auch nichts dagegen Pfeifen
Nur der um einiges höhere Preis stört mich Headbang
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#12

solli schrieb:in meinem Fall schon Top
Schickt mir mal eine PN!

Ich habe da eine Lösung für euch!
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#13

DER TORSTEN schrieb:Schickt mir mal eine PN!

Ich habe da eine Lösung für euch!

Danke, Torsten Top
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#14

@Torsten: Seh das in deiner Galerie! Sehr geil! So Erlaubt? Head Scratch

PS: Hab mich mal in der FB Gruppe eingetragen! Vielleicht werd ich als 100. Mitglied ja freigeschaltet? Yeah!
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#15

MI-Clubman schrieb:So Erlaubt? Head Scratch

eek! Stimmt...
?!
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#16

MI-Clubman schrieb:@Torsten: Seh das in deiner Galerie! Sehr geil! So Erlaubt? Head Scratch

PS: Hab mich mal in der FB Gruppe eingetragen! Vielleicht werd ich als 100. Mitglied ja freigeschaltet? Yeah!

Bist du!

maurice.mages schrieb:eek! Stimmt...
?!

Ihr ändert doch nichts am Licht selbst! Solange der Scheinwerfer dicht ist und kein Wasser drin steht!
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#17

DER TORSTEN schrieb:Ihr ändert doch nichts am Licht selbst! Solange der Scheinwerfer dicht ist und kein Wasser drin steht!

Das wäre halt die Frage aller Fragen! Gibt ja bekanntlich Regionen in Deutschland wo sich der TÜV oder die Ordnungsmacht der Straßen ein wenig anstellen was gewisse "Umbauten" an geht.

Soweit ich weiß, darfst du z.B. reflektierende Gehäuseteile, sowie Streuscheiben und Co. nicht bekleben, folieren oder lackieren. Im Grunde änderst du ja die Eigenschaft des Scheinwerfers durch das öffnen und bekleben/lackieren. Insofern könnte sich also evtl. jemand "anstellen" was das E-Prüfzeichen, lichttechnisches Gutachten und Co. an geht! Head Scratch

Wobei ich gleichzeitig behaupten würde, dass wenn es ordentlich gemacht ist und z.B. seidenmatt schwarz oder ähnliches (wie bei dir Torsten) lackiert/foliert ist, kaum ein Prüfer sehen würde das es nicht org. so war! Nur vielleicht gelangt man doch an den falschen und schon stehste da... Confused

Aber machbar ist es absolut wie man ja schön sieht! Und geil aussehen tut es auch! Respekt
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#18

MI-Clubman schrieb:Das wäre halt die Frage aller Fragen! Gibt ja bekanntlich Regionen in Deutschland wo sich der TÜV oder die Ordnungsmacht der Straßen ein wenig anstellen was gewisse "Umbauten" an geht.

Soweit ich weiß, darfst du z.B. reflektierende Gehäuseteile, sowie Streuscheiben und Co. nicht bekleben, folieren oder lackieren. Im Grunde änderst du ja die Eigenschaft des Scheinwerfers durch das öffnen und bekleben/lackieren. Insofern könnte sich also evtl. jemand "anstellen" was das E-Prüfzeichen, lichttechnisches Gutachten und Co. an geht! Head Scratch

Wobei ich gleichzeitig behaupten würde, dass wenn es ordentlich gemacht ist und z.B. seidenmatt schwarz oder ähnliches (wie bei dir Torsten) lackiert/foliert ist, kaum ein Prüfer sehen würde das es nicht org. so war! Nur vielleicht gelangt man doch an den falschen und schon stehste da... Confused

Aber machbar ist es absolut wie man ja schön sieht! Und geil aussehen tut es auch! Respekt

Wir ändern weder die Linse vom Xenon noch den Reflecktor vom Fernlicht. Also gibt es nichts zu meckern
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#19

Jut, bliebe nur noch das Thema mit dem öffnen der Scheinwerfer übrig...

Wie gesagt, es soll ja welche geben denen das alleine schon ausreicht! Traurig

Hier bei uns in der Region wird bei Kontrollen und bei TÜV Terminen sogar die Fahrzeughöhe mit den Papieren verglichen, nicht das man evtl. noch die Federn gestaucht hat oder sonstiges! Motzen

Nen Landkreis weiter kriegste z.B. so gut wie alles "durch". Ist schon manchmal etwas seltsam! Head Scratch

Wie viel Aufwand ist'n sowas und wie lange dauert das und was kostet sowas und...?

Gruß, René

PS: Und wenn man mal Tante Google fragt machen das elend viele in verschiedenen Autos und nirgends findet man auf den ersten Blick einen Eintrag das jemand deshalb "raus gezogen" wurde. Von daher sollte das wohl passen. Top
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#20

Streng genommen ist die Veränderung nicht erlaubt. Aber wenn es gut gemacht ist und der Prüfer nicht zu streng ist....

Under Construction
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