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dor hudda schrieb:Solang das checkheft passt, der wagen noch garantie hat und ich dem verkäufer kenn seh ich da kein problem
Die GW ist ja nicht weg, nur weil der Halter wechselt, oder?
Das ist richtig, aber eine Neuwagenanschlussgarantie kann nur der Ersthalter beantragen. Das andere wäre eine Gebrauchtwagengarantie (Premium Selection), der Inhalt ist aber fast der selbe. Die Gebrauchtwagengarantie kann jedoch nur ein Händler auf ein Fahrzeug geben.
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z3r0 schrieb:Das ist richtig, aber eine Neuwagenanschlussgarantie kann nur der Ersthalter beantragen. Das andere wäre eine Gebrauchtwagengarantie (Premium Selection), der Inhalt ist aber fast der selbe. Die Gebrauchtwagengarantie kann jedoch nur ein Händler auf ein Fahrzeug geben.
Aber wenn, das kfz aufgrund von leasing 3 Jahre garantie hat und nach 2 jahren ausgelöst wird läuft die garantie doch noch weiter oder?

Ich hab mich da echt noch nie mit beschäftigt, da leasing bei mir nicht geht
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dor hudda schrieb:Aber wenn, das kfz aufgrund von leasing 3 Jahre garantie hat und nach 2 jahren ausgelöst wird läuft die garantie doch noch weiter oder?
Ich hab mich da echt noch nie mit beschäftigt, da leasing bei mir nicht geht
Ein Fahrzeug hat aufgrund von Leasing keine 3 Jahre GW
Nur eine Anschlussgarantie wenn sie vor dem Ablauf des 2. Jahres beantragt und bezahlt wurde, und das vom Ersthalter. Heißt ja nicht umsonst "Neuwagenanschlussgarantie"
Zumindest wurde mir das damals so vermittelt
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