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Eine Frage an die Juristen unter euch
#21

Ja klar, Amtsgericht, Versicherung, Anwalt sind ja immer im eigenen Wohnhaus, bzw. ich lege mich dann auf den Trackstrahl damit es schnell geht.

Lebenszeit:
Singular: die Zeit, die ein Lebewesen biologisch aktiv ist.

Hat aber nix zu tun mit Deinem weißem Schimmel, denn das ist ja ein sogenannter Pleonasmus.

Aber egal,

soll jeder so machen wie er es möchte.
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#22

Hallo Zusammen,

um hier mal etwas Licht ins Dunkel zu bringen:

Nach Rücksprache mit den Rechtsanwälten des ADAC sieht das ganze wie folgt aus:

1. Es ist genau wie ihr oben schon schreibt, "gekauft wie gesehen". Der Kaufvertrag sieht eine Ausschlussklausel vor, den hat er unterschrieben und somit akzeptiert.

2. Der Verkaufer ist nicht in der Pflicht für Schäden nach dem Kauf aufzukommen, es sei denn, diese sind im Vorfeld verschwiegen worden und es liegt arglistige Täuschung vor.

3. Die Batterie ist ein Verschleißteil, hier sind die Ansprüche des Käufers also noch schwerer durchzusetzen.

Im Zweifel ist also der Käufer in der Pflicht, dem Verkäufer die Täuschung zu beweisen (was in der Regel sehr schwer ist).

4. Die Reifen/Räder darf er nicht einbehalten. Allerdings kommt auch keine Polizei, sollte er es doch tun. Somit auch richtig was oben steht: Zivilrechtliche Schritte über den Anwalt wären der nächste Schritt.

5. Sollte man sich dazu entscheiden doch Geld zu bezahlen (Kulanzleistung, zu der man rechtlich nicht verpflichtet ist), dann auf jeden Fall sich den Betrag quittieren lassen und darauf hinweisen dass man die Rechtspflicht nicht anerkennt.

6. Die Aussage er will das Auto auseinandernehmen und weitere Mängel suchen sind diesbezüglich auch ohne Belang, denn hier gilt wieder Punkt 1, "gekauft wie gesehen". Also egal was er dann finden sollte, es ist eben ein Gebrauchtwagen von einem Privatmann (bei einem Händler sieht das natürlich alles ganz anders aus).

Somit sieht die Rechtslage für mich eigentlich sehr gut aus. Selbst wenn er es auf einen Prozess ankommen ließe, so würde er damit kaum durchkommen.

Ich werde nun schnellstmöglich versuchen meine Räder bei dem abzuholen damit das Thema ein Ende hat.

Halte euch gern auf dem Laufendem!

Danke aber schon mal für eure Hilfe und die Tips.

LG,
Bassi
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#23

naja aber diesen Winter wirst du die Räder dann noch nicht wieder haben Traurig
einfach frech was sich manche Leute so einbilden
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#24

Harri schrieb:Lebenszeit? Ist sowas wie weißer Schimmel, oder? Zwinkern

Ich glaube ein paar Minuten dürften reichen den Käufer glaubhaft zu vermitteln, dass er mit der Masche nicht durchkommt, sondern sich unnötige Kosten aufhalst. 10 Minuten reden.

Rück er nicht raus, 1 mal eine Mahnung als Brief aushändigen. 15 Min. schreiben + ausdrucken.

Rück er nicht raus, 1 mal eine Kopie der Mahnung als Brief verschicken. 5 Min.

Rück er nicht raus, Anwalt einschalten, Mahnverfahren am Amtsgericht eröffnen. 1 Std. für Unterlagen in Kopie an Anwalt und Rechtsschutzversicherung ...

Zeit: 10 min. bis max. 1,5 Std.

Die erste Mahnung per Hand kannst du dir meines Wissen ersparen. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall und mein Anwalt meinte als erstes, dass ich den Käufer zunächst schriftlich per Einwurf-Einschreiben in Verzug bringen muss. Wenn der Termin ergebnislos verstreicht, dann würde er aktiv werden. Soweit ist es Gott sei dank nicht gekommen...

[Bild: sigpic3492.gif]
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#25

Jetzt mal Butter bei den Fischen:

Schnapp dir einen Kumpel (als Zeuge, falls etwas passieren sollte) und statte diesem vermeintlichen Betrüger einen Besuch zu Hause ab. Dort wirst du ihm,unter Berufung auf den Vertrag, darum bitten dir die Winterreifen auszuhändigen.

Ich würde mit dem Kerl unter 6 Augen reden!
Direkt den Weg über den Anwalt zu wählen halte ich für suboptimal. Wie heisst es so schön: Papier ist geduldig!

Lg
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#26

votre schrieb:Jetzt mal Butter bei den Fischen:

Schnapp dir einen Kumpel (als Zeuge, falls etwas passieren sollte) und statte diesem vermeintlichen Betrüger einen Besuch zu Hause ab. Dort wirst du ihm,unter Berufung auf den Vertrag, darum bitten dir die Winterreifen auszuhändigen.

Ich würde mit dem Kerl unter 6 Augen reden!
Direkt den Weg über den Anwalt zu wählen halte ich für suboptimal. Wie heisst es so schön: Papier ist geduldig!

Lg

würde ich auch so machen wenn das nichts mehr hilft

gibts noch eine günstigere Möglichkeit als den Rechstverdreher

und zwar die Polizei das mit den Reifen und den 50€ ist nicht nur Erpressung sondern Diebstahl und somit Strafrechtlich relevant

Ich bin mal mit Hilfe der Polizei aus einem Hotel ausgecheckt weil
der Hotelier unsere Koffer nicht mehr raus rücken wollte.

und das mit der Batterie muss er dir erst einmal nachweisen
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#27

Bassi schrieb:4. Die Reifen/Räder darf er nicht einbehalten. Allerdings kommt auch keine Polizei, sollte er es doch tun. Somit auch richtig was oben steht: Zivilrechtliche Schritte über den Anwalt wären der nächste Schritt.

wie bereits in meinem ersten Post erwähnt lass dich da nicht einlullen
die Anwälte wollen auch nur Geld verdienen

der Streitgrund ist an dieser Stelle zwar Zivilrecht (warum er dir die Reifen vor enthält) aber das er sie dir vorenthält ist Strafrecht und somit kann dir da die Polizei schon helfen .
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#28

So eine Frechheit! Unglaublich!

Wenn der Fall nicht so eindeutig wäre, könnte man sich ja vlt. noch auf 50:50 einigen, aber SO! Lass dich nicht unter kriegen!

Ein mir bekannter Jurist sagte mal Sinngemäß zu mir: "Wenn die Kriminellen ihre teilweise genialen Ideen, die sie für Verbrechen nutzen, mal sinnvoll einsetzen würden, wären das anerkannte, gut bezahlte Menschen."

Mal davon abgesehen, dass das in dem Fall keine geniale Idee ist.

[Bild: sigpic10473.gif]
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