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Servus in die Runde,
nachdem ich jetzt intensiv die Suche bemüht habe muss ich nun doch einen Thread diesbezüglich öffnen.
Im Mini GP2 ist ja bekanntlich ein Bilstein B14 Fahrwerk serienmäßig verbaut. Kann ich das Fahrwerk beim JCW/Cooper S problemlos eintragen lassen? Hat hier schon jemand Erfahrungen gesammelt oder weiß sogar Bescheid?
Besten Dank für eure Antworten
Grüße
Blizzard
Cooper S JCW --->
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Am besten fragst du einfach deinen TÜV-Mann.. Ich würde sagen, dass es kein Problem ist..
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Mit Rückbank ausbauen und direkt austragen kein Problem !
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@Whitebox-s: Weshalb denn die Rückbank ausbauen damit die Eintragung klappt? Austragung?
@Lulaatsch: Um beim TÜV anzutreten möchte ich eben im Voraus klären ob das funktioniert. Die werden mir sagen ich soll ein Gutachten von Bilstein besorgen, ansonsten können sie nicht machen.
Ich hab Bilstein inzwischen angeschrieben. Sie haben mir anhand der Teilenummmern auf den Federn und den Dämpfern bestätigt, dass das Fahrwerk baugleich sei, mit dem B14 Fahrwerk. Das Gutachten dafür könne ich auf der Homepage hereunter laden. Ob das Fahrwerk dann trotzdem eingetragen wird, muss laut Blstein der TÜV Prüfer entscheiden.
Gibts hier niemanden der das schon gemacht/versucht hat?
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Willst Du jetzt unbedingt das GP2-Fahrwerk und warum?
Wenn es eh baugleich mit dem B14 ist und es ein Gutachten dafür gibt, dann nimm doch direkt das Original-Bielstein. Ist doch vermutlich auch günstiger als wenn Du es in bei MINI an der (Apo-)Theke kaufst, oder?
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Das GP2 Bilstein ist definitiv anders abgestimmt, als das B14 aus dem freien Handel.
Hatte es schon früher erwähnt, das GP2 Fahrwerk ist richtig gut. Auf der Strasse ein wenig "knöchern" und etwas "raubeiniger" als z.B. das Öhlins R/T, aber es ist ein sehr sportliches und Tracktaugliches FW.
#31
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meine erfahrung in at: ohne unbedenklichkeitsbescheinigung von bmw ist das fahrwerk nicht einzutragen - die aussage meines tüvlers. nach wochenlangem hin und her habe ich es sein lassen und mich für ein gwf aus dem zubehörhandel entschieden!
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blizzard schrieb:@Whitebox-s: Weshalb denn die Rückbank ausbauen damit die Eintragung klappt? Austragung?
@Lulaatsch: Um beim TÜV anzutreten möchte ich eben im Voraus klären ob das funktioniert. Die werden mir sagen ich soll ein Gutachten von Bilstein besorgen, ansonsten können sie nicht machen.
Ich hab Bilstein inzwischen angeschrieben. Sie haben mir anhand der Teilenummmern auf den Federn und den Dämpfern bestätigt, dass das Fahrwerk baugleich sei, mit dem B14 Fahrwerk. Das Gutachten dafür könne ich auf der Homepage hereunter laden. Ob das Fahrwerk dann trotzdem eingetragen wird, muss laut Blstein der TÜV Prüfer entscheiden.
Gibts hier niemanden der das schon gemacht/versucht hat?
Der GP2 hat eine geringere Zuladung als ein entsprechender R56 Works in den Papieren stehen. Der GP2 ist ja auch ein Zweisitzer. Mit 4 Personen im GP2 (entsprechend einem normalen Works) könnte man leicht die zulässige Zuladung überschreiten.
Da könnte sich ein TÜV-Ingjenör denken, das GP2 Fahrwerk ist nicht für hohe Zuladung ausgelegt und da müsse man 2 Sitzplätze entfernen - liegt im ermessen des TÜV'lers, wenn er es denn überhaupt einträgt.
Beim Bilstein B14 sind auch noch andere Koppelstangen (Länge) dabei. Beim GP2 werden die Standardkoppelstangen vom Works verwendet.
Kole Feut un Nordenwind, gift en krusen Bühdel un en lütten Pint.
GP2 ist verkauft ... aber 4 Zylinder finde ich immer noch gut: 4 links und 4 rechts in V-Form angeordnet ....
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Ok, dann scheint die Sachlage ja soweit klar zu sein: Das Fahrwerk aus dem GP2 ein Bilstein B14 Fahrwerk, das Laut einiger User etwas anders abgestimmt ist, laut Bilstein selbst jedoch identisch mit dem "normalen" B14 ist.
Die Nummern der Dämpfer und Federn sind auf jeden Fall die gleichen wie im Gutachten, das kann ich bestätigen, da ich das Fahrwerk hier habe und die Nummern direkt mit Bilstein abgeglichen habe.
Theoretisch wäre da noch das Thema mit der geringeren Zuladung beim GP2 Fahrwerk. Wenn ich nun also das Fahrwerk in einen JCW baue, damit zum TÜV fahre und ihm das original Bilstein Gutachten für ein B14 vorlege dürfte es eigentlich keine Probleme geben, da alle Nummern übereinstimmen und das Fahrwerk für den Prüfer somit als "normales" Bilstein B14 Fahrwerk erscheint. Oder habe ich etwas nicht bedacht?
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Wenn alle "Zahlen" auf Dämpfer und Federn identisch sind, sollte der Prüfer keine Bedenken haben es einzutragen. Ist es nicht so, dass die Bilstein Federn blau sind? Steht die Farbe nicht auch im Gutachten? Die aus dem GP2 sind ja schwarz.
#31
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