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		Hallo,
stehe gerade vor der Fragestellung; Clubman JCW mit AHK oder Cooper JCW mit Nachrüstung für Fahrradträger (ob diese beim Aero Paket passt muss noch geklärt werden).
Auf Nachfrage beim TÜV wurde mir mitgeteilt, dass die Eintragung einer Stützlast in die Papiere grundsätzlich problemlos möglich ist.
Gruß
Dirk
	
	
	
	
	
	
 
	
 
	
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		cyclist schrieb:Hallo,
stehe gerade vor der Fragestellung; Clubman JCW mit AHK ...
Auf Nachfrage beim TÜV wurde mir mitgeteilt, dass die Eintragung einer Stützlast in die Papiere grundsätzlich problemlos möglich ist.
Gruß
Dirk
Grundsätzlich sicherlich ja, aber nicht für den JCW (Imagesache, wie bei den M-Modellen von BMW).
Du solltest Dich zuerst bei BMW/Mini erkundigen! Nach meinen bisherigen Informationen wird für den JCW keine AHK zugelassen. Eventuell ist es (nur) für einen Fahrradträger möglich.
	
 
	
	
	
	
	
 
	
 
	
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		Hallo,
nachdem ich nun einen freundlichen TÜV Prüfer gefunden habe, der mir eine AHK mit Stützlast für den JCW einträgt, beschäftigt mich nun folgende Fragestellung.
Da die Westfalia AHK, welche für den Cooper S zugelassen ist, bis mind. Ende April nicht gelliefert werden kann, habe ich nun eine italienische Kupplung der Marke Umbra gefunden (welche optisch der Westfalia entspricht). Bei dieser wird allerdings der Cooper S ausgeschlossen, zudem soll die Kupplung für alle Baujahre passen, wogegen es bei der Westfalia ab Facelift eine andere Teilenummer gibt.
Hat jemand Erfahrung mit der Umbra Kupplung?
Ist der Clubman Cooper S ggfs. Karosserie-seitig oder von der Stoßstange her, anders aufgebaut?
Gruß
Dirk
	
	
	
	
	
	
 
	
 
	
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		Ich habe mit dem Hersteller oder dem General Importeur gemailt,
*Guten Tag, 
Danke für die Nachricht. 
Als ABE /allgemeine Betriebserlaubnis/ gilt die in der Einbauanleitung (1 oder 2 Seite) unter der Spalte CE und auf dem Typenschild angebrachte EU Zulassungsnummer. 
Sie müssen in Deutschland keine weiteren Papiere mit sich tragen. Die Anhängerkupplung ist somit beim TÜV eintragungsfrei. 
Wenn Sie Ihre Email Adresse bestätigen, kann ich Ihnen die Montageanleitung im voraus via Email senden. 
Falls Sie irgendwelche Fragen haben bleiben wir gerne zur Verfügung. 
Mit freundlichen Grüßen 
Iva 
*
Ich habe sie(die Kupplung) in einer Woche, dann erzähl ich dir mehr aber erst wenn Mini sich endlich per Telefon bei mir zurück meldet!
Grüße aus Bremen und umzu
	
	
	
	
	
	
 
	
 
	
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		Hat hier jemand schon die Westfalia unter seinem R55 S angebaut? Ich habe von  MINI die Aussage bekommen das es für den S keine Anhängelast gibt und ich sie somit auch nicht verbauen darf. 
Gruß
Thorsten
	
	
	
	
	
	
 
	
 
	
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		Ich  meine mal hier oder in ex igForum gelesen zu haben das sich vereinzelte  an MINI gewandt haben um eine Freigabe zu bekommen.
	
	
	
Let´s MINI: Loreley 2005; Hamburg MINI Day´s 2005, Hamburg MINI Day´s 2006; MINI United: Zandvoort 2007
Let´s MINI: Hildesheim 2008; Rock the Race, Oschersleben 2008; Crossing Austria 2009; Weser Tunnel blasen 2010;
Celler MINI Days 2010; CROSSingAlps 2011;  MINI United 2012 Le Castellet; HarzTour I+II; CROSSingAlps2013 
CROSSingAlps 2016, ALL Generation Tour 2017, Erzgebirge Tour 2017  All Generation Tour 2018, Crossing Alps Recon 2018;
MAGT 2019; CrossingAlps 2019; MINIlike.at 2019; MAGT 2024
	
	
	
 
	
 
	
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		Boonzay schrieb:Ich  meine mal hier oder in ex igForum gelesen zu haben das sich vereinzelte  an MINI gewandt haben um eine Freigabe zu bekommen.
Daran kann ich mich auch erinnern! 
Ich weiß auch nicht mehr, ob es hier oder im ehemaligen Forum war.
	
 
	
	
	
		
		
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.10.2017, 15:24 von 
chevini.)
 
 
	 
	
	
 
	
 
	
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MINI: R59
Modell: John Cooper Works
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		Na dann viel Erfolg bei der Anfrage an die MINI Kundenbetreuung.
Was dabei als Antwort oder Gutachen, ABE etc. zurückkommt, sollte bitte hier gerne gepostet werden.
	
	
	
R53 MCS: 2005/2006; R53 JCW (ab Werk): 2006/2007; 
R56 Cooper S: seit EZ 07/2014 + R59 JCW: seit EZ 04/2015; Vorstellung 
"Vier Briten in Bayern"
Willie: "ALF, fahr sofort rechts raus!" - ALF: "Geht nicht, ich bin auf der Überholspur" 
 
	
	
	
 
	
 
	
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		alfshumway schrieb:... Gutachen, ABE etc. ...
Es war damals eine individuelle Genehmigung (fahrzeugbezogen) und nicht allgemeingültig!
	
 
	
	
	
		
		
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.10.2017, 17:11 von 
chevini.)
 
 
	 
	
	
 
	
 
	
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		...also, die ham doch echt n Sockenschuss dort in München!!! 



Sowas von unwillig und arrogant! Aber nix als Ausreden am Start!!! Statt mir einfach das blöde Papier auszustellen, verlangen die doch tatsächlich eine DSGVO-Einverständniserklärung zu den - wohlgemerkt anonymisiert(!) - vorgelegten Beispielpapieren, sonst könnten sie mein Anliegen nich weiter bearbeiten. Die sind doch krank unterm Pony! 'Geht nich wegen will nich!' Solche Flachpfeifen...
Mein nächster Weg geht zu den Kittel-Halbgöttern - hab zwei Fzg.-Schein-Kopien, eine Kopie von so ner Erklärung und eine COC-Kopie. Mal sehen ob denen das reicht... 

Oder hat wer nen speziellen Tipp im Raum AB/FFM bzw. Chapter Rhein/Main, wo man sich hinwenden sollte/könnte??
PS: so unsachlich von oben herab abgehandelt zu werden, macht mich einfach nur wütend... 
	 
	
	
...der sich nicht kurz fassen kann:
Lutz!
...fährt:
die Díva: DE0T Monacoblau, Leder Sportblau, Automatic, JTG
his little Lordship 'Sully' Blu V.: R55 Cooper S Clubman
den Schakal: MG Jackal in dezentem Schakal-Grau
den Iwan: АЗЛК Москвич-2140 c 1977 
die Ladeflächenerweiterung: HP401
das Schneckenhäuschen: QEK325
    
 
 
	
	
	
 
	
 
	
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