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So wie das auf dem Foto aussieht, ist die unzulässig. Spätestens beim TÜV.
Alle Nummern (Fahrgestell, usw.) müssen lesbar bleiben und dürfen nicht überdeckt werden.
Im Anhang zwei "Gutachten", die beschreiben, was beachtet werden muss.
Gleichzeitig Nachweis, daß Streben nicht eingetragen werden müssen.
Kann beides in voller Größe bei mir angefordert werden.
Offizieller Sponsor der Berliner Bußgeldstelle.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.03.2005, 07:24 von Hamsterbacke.)
Ich hoffe, du hast dann auch neue Muttern dabei.
Die sind als Lösesicherung gequetscht (leicht erkennbar: eine Seite sieht oval statt rund aus).
Außerdem sollte man dreiteilige Streben bei der Montage ausrichten (Vorspannung) und dann nur noch bei Bedarf den Mittelteil lösen.
Allerdings haben sowohl Tüv-Prüfer als auch Bullerei einen Ermessensspielraum. Bei Einem musst du lösen, beim Nächsten nicht.
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