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Ich habe R90 Felgen in 17“ gesehen, deren Nabenloch auf 57,1 mm aufgedreht wurde, das heißt um 1 mm. Es gibt ja entsprechende Zentrierringe, sodass ein neuerlicher Verbau auf meinem Clubbi zumindest grundsätzlich kein Problem darstellt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Felge dadurch nennenswert geschwächt wurde, um ein technisches Problem darzustellen. Weiß jemand, ob der TÜV (Dekra, GTÜ...) das genauso sieht wie ich?
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Ich fürchte, ja, er wird es anders sehen. Das gehört zu den Dingen, mit denen man besser keine schlafenden Hunde weckt. Oder noch besser, man lässt ganz die Finger davon. Nicht wegen der Festigkeit, da hätte ich auch keine großen Bedenken, sondern in rechtlicher Hinsicht.
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Ich habe noch eine andere Frage in dem Zusammenhang.
Mein R55 wurde mit 5 Star Pace Spoke 17'' Felgen verkauft, die seitens BMW für den Cooper SD zugelassen sind. Weder in Fahrzeugschein noch -Brief ist jedoch eine 17'' Felge eingetragen. Gibt es zu den Felgen eine ABE oder ein CoC, über das die offzielle Zulassung geregelt ist?
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In Deinem weißen CoC-Dokument sollten alle freigegebenen Größen aufgelistet sein,
ansonsten schau auf Mini.com Rubrik Zubehör in den Felgenkatalog, dort ist zum Bild auch die Matrix für welche Modelle das Rad passt.
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Zitat:Weder in Fahrzeugschein noch -Brief ist jedoch eine 17'' Felge eingetragen.
Du meinst vermutlich die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2. Fahrzeugscheine werden schon seit über zehn Jahren nicht mehr ausgegeben. Warum auch immer, es ist natürlich total bescheuert, aber die Zulassungsbescheinigungen enthalten leider nicht mehr alle freigegebenen Rad- und Reifendimensionen. Das ist völlig normal. Oft ist es das kleinste Format genannt, manchmal auch ein anderes. Im Zweifel hilft ein Blick in die EWG-Übereinstimmungserklärung (CoC), falls du es hast, aber in deinem Fall würde ich glatt behaupten, dass deine Räder zulässig sind und es sich nicht lohnt, sich weitere Gedanken zu machen. Jedenfalls, solange es sich um eine orig. Mini 7x17 ET48 handelt.
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ichweißeswirklichnicht schrieb:Du meinst vermutlich die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2. Fahrzeugscheine werden schon seit über zehn Jahren nicht mehr ausgegeben.
Wir sind doch alle noch "alte Schule", wo Raider immer noch Raider heißt.
Und bei Fahrzeugschein etc. weiß vermutlich auch jeder, was gemeint ist. Hört sich auch viel besser an
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Völlig klar, aber bei dem, um das es hier geht, macht es halt den entscheidenden
Unterschied. Fahrteugschein = alle Formate; Zul.besch. = nur noch eins.
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ichweißeswirklichnicht schrieb:Im Zweifel hilft ein Blick in die EWG-Übereinstimmungserklärung (CoC), falls du es hast, aber in deinem Fall würde ich glatt behaupten, dass deine Räder zulässig sind und es sich nicht lohnt, sich weitere Gedanken zu machen. Jedenfalls, solange es sich um eine orig. Mini 7x17 ET48 handelt.
Ich habe heute morgen nachgeschaut: im CoC stehen die 17'' Felgen drin
Wenn ich dich recht verstehe, sagst du, ich kann die Räder (mit Zentrierring) verbauen?
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Felgen benötigen eine Genehmigung. Diese Genehmigung erlischt, wenn man die Felgen verändert.
Keine Genehmigung für die Felgen heißt, keine Betriebserlaubnis für das Auto
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