30.03.2023, 18:30
Hallo zusammen.
Ich habe jetzt unzählige Seiten durchsucht und bin genau genommen genauso schlau wie vorher.
Ich hatte beim Erwerb meines Minis Zündkerzen von Bosch verbaut mit der Kennung ZR7 SI 332 S.
Nach einem technisch bedingten Stillstand im Mai letztes Jahr hat mir der Pannenhelfer des ADAC vier neue Kerzen eingeschraubt von NGK mit der Kennung PLZKBR7B8G
Meine Werkstatt des Vertrauens hat mir mitgeteilt die NGK-Kerzen dürfen in meinem Mini nicht gefahren werden wegen zu geringem wärmewert.
Nun habe ich im Internet auf diversen Ersatzteilseiten aber gegenläufige Angaben erfahren müssen.
Auf manchen Seiten steht dass diese Kerzen erlaubt sind, auf anderen wiederum, dass sie nicht erlaubt sind.
Fakt ist nach jetzigem Stand, Zylinder 1 ist nur noch Schweizer Käse.
Und es steht im Raum ob es das Verschulden des ADAC ist.
Wäre für fachlich fundierte Aussagen sehr dankbar.
Ich habe jetzt unzählige Seiten durchsucht und bin genau genommen genauso schlau wie vorher.
Ich hatte beim Erwerb meines Minis Zündkerzen von Bosch verbaut mit der Kennung ZR7 SI 332 S.
Nach einem technisch bedingten Stillstand im Mai letztes Jahr hat mir der Pannenhelfer des ADAC vier neue Kerzen eingeschraubt von NGK mit der Kennung PLZKBR7B8G
Meine Werkstatt des Vertrauens hat mir mitgeteilt die NGK-Kerzen dürfen in meinem Mini nicht gefahren werden wegen zu geringem wärmewert.
Nun habe ich im Internet auf diversen Ersatzteilseiten aber gegenläufige Angaben erfahren müssen.
Auf manchen Seiten steht dass diese Kerzen erlaubt sind, auf anderen wiederum, dass sie nicht erlaubt sind.
Fakt ist nach jetzigem Stand, Zylinder 1 ist nur noch Schweizer Käse.
Und es steht im Raum ob es das Verschulden des ADAC ist.
Wäre für fachlich fundierte Aussagen sehr dankbar.