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Leider weiss ich nicht, inwieweit da das deutsche und österreichische Recht übereinstimmen, aber wenn hier eine Auspuffanlage eine ABE hat, dann musst du diese im Fahrzeug mitführen, um sie bei eventuellen Kontrollen vorweisen zu können; eine Eintragung ist dann aber nicht erforderlich. Anders sieht es aus, wenn die Anlage nur ein Teilegutachten hat oder über eine Einzelabnahme zugelassen werden soll...
Wenn die Serienräder gegen andere gewechselt werden, aber ansonsten mit den im Fahrzeugschein freigegebenen Dimensionen übereinstimmen, sind sie ebenfalls nicht eintragungspflichtig. Ausnahme: die erlaubten Räder sind explizit im Brief mit Markennamen aufgeführt (kann es auch für Reifenmarken geben)...
Bei den Anbauteilen/Spoilern bin ich mir nicht ganz sicher, aber ich denke, sobald durch diese die Abmessungen des Fahrzeugs verändert werden (höher, länger, breiter), muss das eingetragen werden...
Pedale zählen zur sicherheitsrelevanten Ausstattung und müssen deshalb ein Gutachten haben und auch eingetragen werden; ein anderer Schaltknauf oder Handbremshebel dagegen nicht...
Wie gesagt: so läufts in D; Ö kann da in manchen Bereichen andere Vorgaben haben.
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Weiss nicht, wie eure grün-weissen (sind die in Ö überhaupt grün-weiss ??? ), das handhaben, aber es ist ja so, dass dir eigentlich keiner nachweisen kann, wann genau das eine oder andere Teil eingebaut wurde. Im Zweifelsfall war das eben erst gestern oder heute und keiner kann von dir verlangen, dass du aus der Werkstatt 'raus- und dann sofort beim TÜV 'reinfährst...
Wenn du also deine Gutachten immer schön bei dir hast und vorzeigen kannst, dürfte dir da nichts passieren...
Sieht natürlich anders aus, wenn du mit Teilen erwischt wirst, die nicht eingetragen sind, für die du kein Gutachten hast und die offensichtlich auch NIE ein Gutachten bekommen können und werden: DA bist du dran...
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Dann sehe ich da kein Problem: ob ein Anbauteil original ist oder nicht, können die wenigsten auf Anhieb erkennen...
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Master_Max schrieb:- Auspuffanlage hatte einen Schrieb dabei, dass bei EG genehmigten Auspuffanlagen nach § sowieso wenn die Kennziffern eingestanzt sind kein Gutachten oder Betriebserlaubnis mitgeführt werden muss. Hoffe mal das gilt auch in Ö (naja gekauft hab ich ihn ja in Ö).
... Max
Yepp, das sollte auch in Ö gelten. Ich hatte mal einen 205 GTI (den konnte man auch prima um die Ecken schmeißen -quasi die Einstiegsdroge). Von hier aus ist das ja nicht so weit nach Frankreich.
Ich hab' mir Felgen dort für den halben Preis wie hier in D gekauft -und die Reifen gleich mit (ebenfalls deutlich billiger).
Das musste unser Tüv eintragen. Gab zwar komische Blicke, aber sonst nichts.
Also denke ich mal, EU-Gutachten gelten auch EU-weit.
Gruß, Gerhard
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