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Liebe Forengemeinde,

Wir führen hinter den Kulissen aktuell Gespräche, nach deren Beendigung wir hoffen, euch das Forum weiterhin als Informationsquelle bereitstellen zu können.
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Themabewertung:
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CHAPTER RHEIN / RUHR SMALLTALK 69

GrossmeisterB schrieb:Das ist genau das Problem! Man benimmt sich immer gut, versucht jeden Streit "so" beizulegen, aber irgendein Depp haut dann wieder auf die Kacke, kommt mit "Klage" und alles an, und dann steht man als dummer Bürger da, und darf zu seinem Anwalt rennen...
Wir hatten den Fall eines Pärchens, das das Urlaubshotel verklagen wollte, weil das Doppelbett aus 2 einzelnen Betten bestand, die nur zusammengeschoben waren und dann beim Sex auseinandergerutscht sind, was ihnen den Urlaub ruiniert haben soll.
Uns wurde das Urteil des Richters dann auch wortwörtlich vorgetragen, da hieß es dann der Richter kenne diverse Praktiken, die man auch in EINEM Bett hätte verrichten können. Und wenn das ABSOLUT nicht möglich gewesen wären, hätte man die Betten (laut Foto, welches im vorlag) mithilfe eines Gürtels aneinander befestigen können, denn jenen Gürtel hätte der Mann währenddessen eh nicht gebraucht
Kugeln vor Lachen

Leb' wohl LUV
&
Willkommen LEE

Lady schrieb:Wir hatten den Fall eines Pärchens, das das Urlaubshotel verklagen wollte, weil das Doppelbett aus 2 einzelnen Betten bestand, die nur zusammengeschoben waren und dann beim Sex auseinandergerutscht sind, was ihnen den Urlaub ruiniert haben soll.
Uns wurde das Urteil des Richters dann auch wortwörtlich vorgetragen, da hieß es dann der Richter kenne diverse Praktiken, die man auch in EINEM Bett hätte verrichten können. Und wenn das ABSOLUT nicht möglich gewesen wären, hätte man die Betten (laut Foto, welches im vorlag) mithilfe eines Gürtels aneinander befestigen können, denn jenen Gürtel hätte der Mann währenddessen eh nicht gebraucht
Kugeln vor Lachen

Ja, das sind genau die Fälle, wobei das ja noch harmlos ist, aber so langsam nimmt das bei uns US-amerikanische Verhältnisse an, da wird noch was losgehen hier...

GrossmeisterB schrieb:Ja, das sind genau die Fälle, wobei das ja noch harmlos ist, aber so langsam nimmt das bei uns US-amerikanische Verhältnisse an, da wird noch was losgehen hier...
jupp. Das ist SOWAS von albern.

Aber was solls. Ich wandere aus Schulter zucken

Leb' wohl LUV
&
Willkommen LEE

Lady schrieb:jupp. Das ist SOWAS von albern.

Aber was solls. Ich wandere aus Schulter zucken

Nur wohin?? Devil!Devil!Devil!

GrossmeisterB schrieb:Nur wohin?? Devil!Devil!Devil!
VAE

Leb' wohl LUV
&
Willkommen LEE

Lady schrieb:VAE

Da gibt's wenigstens noch genug Sprit für'n Mini... LolLolLol

GrossmeisterB schrieb:Da gibt's wenigstens noch genug Sprit für'n Mini... LolLolLol
ich angel mir nen Scheich Pfeifen
Dann gibts nen S mit Vollausstattung ind irgendeiner besonderen Lackierung und Parkplatz auf ner Yacht, die nebenbei auch noch nen Hubschrauber-Landeplatz hat Pfeifen

Leb' wohl LUV
&
Willkommen LEE

GrossmeisterB schrieb:Da gibt's wenigstens noch genug Sprit für'n Mini... LolLolLol

Aber offiziell nix zu trinken, also nix vernünftiges.

Triple is funny - Double makes the money

Lady schrieb:ich angel mir nen Scheich Pfeifen
Dann gibts nen S mit Vollausstattung ind irgendeiner besonderen Lackierung und Parkplatz auf ner Yacht, die nebenbei auch noch nen Hubschrauber-Landeplatz hat Pfeifen

Aber auch tolle Gesetze da:

Bei einem Tod eines Einheimischen, verursacht oder begünstigt durch eine andere Person, muss als Ausgleich das sog. Blutgeld gezahlt werden, begrenzt durch emiratische Gerichte auf 200.000 AED (ca. 40.000 Euro) pro Person. Falls die Summe nicht aufgebracht werden kann, erfolgt Inhaftierung bis zur vollständigen Bezahlung durch Angehörige oder Bekannte.
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden eines Emiraters erfolgt in der Regel eine Inhaftierung des Unfallgegners bis zur vollständigen Genesung des Verletzten. Verletzungen, die durch Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Unfällen verursacht wurden, werden voll dem Helfer mit den daraus resultierenden Konsequenzen angelastet.
Bei Fahrzeugunfällen muss selbst bei Bagatellschäden die Verkehrspolizei gerufen werden, um einen Unfallbericht aufzunehmen. Die Fahrzeuge dürfen nach der Kollision nicht mehr bewegt werden, was an Hauptstraßen meist lange Staus zur Folge hat. Durch dieses Gesetz soll die Fahrerflucht verhindert werden. Fahrzeugschäden dürfen von Werkstätten ohne Unfallbericht der Polizei nicht repariert werden.
Die Schuldfrage bei Verkehrsunfällen wird durch die Verkehrspolizei an Ort und Stelle geklärt. Die Entscheidung der Polizisten kann im Nachhinein angezweifelt werden und ein Gericht zur Klärung der Sache angerufen werden. Allerdings ist dies ein äußerst langwieriger und bürokratischer Weg, sodass auch zu Unrecht Beschuldigte sich mit dem Ergebnis abfinden, besonders dann, wenn die Versicherung sowieso den Schaden zahlt.

GrossmeisterB schrieb:Aber auch tolle Gesetze da:

Bei einem Tod eines Einheimischen, verursacht oder begünstigt durch eine andere Person, muss als Ausgleich das sog. Blutgeld gezahlt werden, begrenzt durch emiratische Gerichte auf 200.000 AED (ca. 40.000 Euro) pro Person. Falls die Summe nicht aufgebracht werden kann, erfolgt Inhaftierung bis zur vollständigen Bezahlung durch Angehörige oder Bekannte.
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschaden eines Emiraters erfolgt in der Regel eine Inhaftierung des Unfallgegners bis zur vollständigen Genesung des Verletzten. Verletzungen, die durch Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Unfällen verursacht wurden, werden voll dem Helfer mit den daraus resultierenden Konsequenzen angelastet.
Bei Fahrzeugunfällen muss selbst bei Bagatellschäden die Verkehrspolizei gerufen werden, um einen Unfallbericht aufzunehmen. Die Fahrzeuge dürfen nach der Kollision nicht mehr bewegt werden, was an Hauptstraßen meist lange Staus zur Folge hat. Durch dieses Gesetz soll die Fahrerflucht verhindert werden. Fahrzeugschäden dürfen von Werkstätten ohne Unfallbericht der Polizei nicht repariert werden.
Die Schuldfrage bei Verkehrsunfällen wird durch die Verkehrspolizei an Ort und Stelle geklärt. Die Entscheidung der Polizisten kann im Nachhinein angezweifelt werden und ein Gericht zur Klärung der Sache angerufen werden. Allerdings ist dies ein äußerst langwieriger und bürokratischer Weg, sodass auch zu Unrecht Beschuldigte sich mit dem Ergebnis abfinden, besonders dann, wenn die Versicherung sowieso den Schaden zahlt.

Ich bin überzeigt davon, dass man auch da Versicherungen abschließen kann Wink
Hier ists genauso teuer, das merkt nur keiner weil alle ne Versicherung haben.
Allein ein einfacher Knochenbruch kann ohne Krankenversicherung schon zu finanziellen Schwierigkeiten führen

Leb' wohl LUV
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