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Beifahrersitz ausbauen
#1

Hallo zusammen,
hat hier schon mal jemand seinen Beifahrersitz ausgebaut? Wenn ja, bitte mal beschreiben.
Gruss TM
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#2

Naja, erstmal Batterie abklemmen und ca. 20min warten.
Dann unterm Sitz die Stecker für Airbag, Gurtstraffer und ggfs. noch für Sitzheizung (hat das Teil nen eigenen Stecker, cih denk schon aber ich hab ja keine) lösen. Sitz ganz nach vorne oder erst ganz nach hinten schieben und mit nem Torx-Einsatz die beiden Schrauben der Sitzschiene lösen, den Sitz nach vorne oder hinten und das Spiel wiederholen...
Jetzt kannst den Sitz rausnehmen.

Zum Einbau eigentlich nur umgekehrte Reihenfolge. Du solltest aber beachten:
Für die Verschraubung beim Einbau Loctite 270 verwenden, Anzugsmoment liegt wenn ich mich recht erinnere bei 40Nm, anstöpseln, Batterie anklemmen => fertig!

Für den Fall dass Du Dir die Sitze selbst beziehen willst! Finger weg. Dann musst Du zuvor zu BMW und die Airbags in den Sitzen per Software auscodieren lassen. Ich rate ausdrücklich jedem davon ab, Sitze zu beziehen und den Airbag aktiviert zu lassen. Bei einer evtl. Auslösung zündet der dann unkontrolliert und kann lebensgefährliche Verletzungen hervorrufen...nur mal so am Rande...

///M The most powerful letter in the world!

ALT: [Bild: 113762_4.png] Aufgrund der unaufhaltsam steigenden Spritpreise habe ich mir in einem Akt der Verzweiflung einen Spritsparer zugelegt Devil! NEU: [Bild: 512176_4.png]
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#3

ja ja, die Oberlehrer Zwinkern

Zitat:Airbag-Sicherheit und Entsorgung

Airbag-Gasgeneratoren u. –einheiten sowie Gurtstraffer-Gasgeneratoren u. –einheiten sind pyrotechnische Gegenstände und unterliegen somit dem Sprengstoffgesetz

Pyrotechnische Gegenstände aus Kfz können aufgrund ihrer Eigenschaften als explosionsgefährlicher Körper sowie aufgrund der enthaltenen Materialien eine Gefahr für die Umwelt darstellen. Aus diesem Grund dürfen ungezündete Airbag-Einheiten bzw. ganze Fahrzeuge oder Baugruppen mit Airbag-Einheiten nicht in den normalen Schrott oder Abfall. Zur Klarstellung der Vorgehensweise bei Ersatz/Entsorgung von Airbag-Einheiten werden die unterschiedlichen Wege aufgezeigt:

Ø Altfahrzeug mit intaktem Airbagsystem:
Airbags werden im Fahrzeug gezündet, anschließend Verschrottung des Fahrzeugs inkl. Der gezündeten Airbags.

Ø Verunglücktes Fahrzeug mit ausgelösten Airbags:
> Fahrzeug wird repariert; ausgebaute Airbag-Einheiten (Module) werden dem Metallschrott zugeführt. Steuergerät (mit Halter) wird dem Elektroschrott zugeführt (Steuergeräte mit Quecksilberschalter - Schalter ausbauen oder gesamtes Steuergerät dem Sondermüll zuführen)
> Fahrzeug kann nicht mehr repariert werden; Fahrzeug wird verschrottet

Ø Verunglücktes Fahrzeug mit nicht ausgelösten Airbags (Fahrzeug wird repariert)
> Airbagsystem ist elektrisch und mechanisch in Ordnung: Keine Arbeiten am Airbag erforderlich
> Airbagsystem ist beschädigt: Beschädigte Module dürfen nicht im Fahrzeug gezündet werden. Da die Werkstätten keine Vorrichtung zur Zündung von Airbag-Einheiten außerhalb des Fahrzeuges besitzen, müssen die defekten Module in der entsprechenden Verpackung an den Fahrzeughersteller zurückgeliefert werden.

Ø Verunglücktes Fahrzeug mit nicht ausgelösten Airbags (Fahrzeug wird nicht repariert)
> Airbags werden im Fahrzeug gezündet und anschließend mit dem Fahrzeug verschrottet

Ø Allgemeine Fehler am Airbagsystem:
> Defekte Teile (Steuergeräte und Module) werden an den Fahrzeughersteller zurückgesandt

Ø Allgemeine Hinweise

> Das Zünden der Airbag-Einheiten im Fahrzeug ist nur bei anschließender Verschrottung zulässig. Fahrzeuge, in denen der Airbag gezündet wurde (Unfall), müssen im Innenraum gründlich gereinigt werden (z. B. Seifenlauge)

> Über diese Hinweise hinausgehende, länderspezifische gesetzliche Vorschriften bzw. darauf basierende Rechtsprechungen sind in jedem Fall zu beachten bzw. dieser Anleitung überzuordnen.

Ø Sicherheitshinweise

> Das Auslösen und die damit verbundenen Tätigkeiten dürfen nur von sachkundigem unterwiesenem Personal durchgeführt werden.
Durch das Abbrennen des Festtreibstoffes kann sich der Gasgenerator der Airbag-Einheit bis auf ca. 400°C erwärmen und es besteht die Gefahr von Brandverletzungen!
Beim Berühren von gezündeten pyrotechnischen Komponenten (einschließlich Fahrzeugteilen, die mit ausgeströmten Staub beaufschlagt sind) ist persönliche Schutzausrüstung zu verwenden
Während des Auslösevorgangs sind Türen und Fenster geschlossen zu halten (bzw. lt. Herstellerangabe)
Die Zündung ist nur auf geeigneten, freien Plätzen durchzuführen.
Beim Auslösen ist Augen- und Gehörschutz zu tragen; die Schallentwicklung bei evtl. betroffen Personen anzuzeigen und die Sicherheitsabstände lt. Hersteller einzuhalten

Allgemeine Hinweise:

Ø An Airbags dürfen nur Personen arbeiten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Ø Ausnahme: Zu Ausbildungszwecken unter fachkundiger Aufsicht ab 16 Jahren

Ø Es müssen jährliche Unterweisungen stattfinden. Es muss eine Betriebsanweisung aushängen.

Ø Airbag- und Gurtstraffer-Gasgeneratoren gehören zur Gefährdungsklasse T1 (Weniger gefährlich als T2)

Ø Es ist aber geschultes (sachkundiges) Personal erforderlich. –Dabei muss grundsätzlich nach den Anweisungen des Werkstatthandbuches vorgegangen werden.

Ø Arbeiten an Airbagsystemen dürfen erst nach Sichern der Airbaganlage gegen unbeabsichtigtes Auslösen gemäß Herstellervorschrift begonnen werden. Gefahr durch nicht bestimmungsgemäßes Entfalten!

Ø Privatpersonen dürfen weder reparieren noch demontieren

Ø Bei Lagerung gilt die Kleinmengenregelung (Werkstatt 10 kg, Lager 100 kg), weg von Spraydosen, Heizungen, Zündquellen, etc., in Originalverpackung belassen

Ø Der gewerbliche Umgang mit pyrotechnischen Rückhaltesystemen in einer Altauto - Verwertungsanlage ist, wenn er sich auf den Umgang (ausgenommen das Auslösen von ausgebauten Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten) und die Lagerung von Kleinmengen beschränkt, erfordert keinen behördlichen Befähigungsnachweis nach § 20 SprengG. Es ist jedoch geschultes, sachkundiges Personal notwendig.

Ø Die Verwertung oder Beseitigung nicht ausgelöster pyrotechnischer Komponenten unterliegt auch den Bestimmungen des Abfallgesetzes (bzw. VO. „Bestimmung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle). Pyrotechnische Abfälle sind unter der Schlüsselnummer 59101 (LAGA, alt) bzw. 16 04 03 „Andere gebrauchte Explosivstoffe“ (EAK) eingeordnet. Vor Beauftragung externer Dienstleister ist vom Abfallerzeuger (Hersteller, Werkstatt, Verwerter etc.) zu prüfen, ob der beauftragte Dienstleister die erforderlichen abfallrechtlichen Genehmigungen hat, um diese pyrotechnischen Stoffe einzusammeln, zu transportieren, zu verwerten oder zu beseitigen.

PS : Beim umgang mit pyrotechnischen Gegenständen (dazu gehören auch Airbags)muss 2 Wochen vorher bei der zuständigen Behörde bescheid gegeben werden...klingt komisch..ist aber so Zwinkern Steht in jedem Werkstatthandbuch/RepLeitfaden.


[Bild: attachment.php?attachmentid=45218&d=1216573997]
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#4

wenn man die batterie abgeklemmt hat, stecker auseinander, sitz rein/raus, stecker wieder zusammen, batterie wieder anklemmen...
kann da beim an/abklemmen durch spannungsspitzen o.ä, der airbag losgehen?
oder sogar nach den arbeiten?
hab keine lust, dass mir während dem fahren aus heiterem himmel der airbag entgegen kommt...

ich will irgendwann works-sitze einbauen und da wärs eben praktisch des zu wissen. dann nehm ich selbst den hammer in die hand... Lol
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#5

speedysebi schrieb:wenn man die batterie abgeklemmt hat, stecker auseinander, sitz rein/raus, stecker wieder zusammen, batterie wieder anklemmen...
kann da beim an/abklemmen durch spannungsspitzen o.ä, der airbag losgehen?

Ist er bisher zumindest nicht. Und ich hab' das mehrfach hinter mir.
Im Ernst: beim Batterie abklemmen/anklemmen passiert nix.
Frag mal den ADAC/ACE/sonstigen Autoclub.

Beim Stecker abziehen/aufstecken ebenfalls nicht.

Das wichtigste sind die zwanzig Minuten Wartezeit.

Gruß, Gerhard

Offizieller Sponsor der Berliner Bußgeldstelle.
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