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Foliatec Pro-Shape Folien - welche nehmen?
#21

wohi schrieb:In Österreich maximal 70%.


hey wolfgang,

kann ich mir nicht ganz vorstellen.. was machen denn die ganzen golfs etcpp mit den komplett zunen hinteren scheiben (mit werbung, nicht mit tönung) damit sie als firmenwagen steuervergünstigung bekommen? die können ja nach hinten nichts sehen im prinzip...

gruß
markus
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#22

uwe_sternlitz schrieb:was machen denn die ganzen golfs etcpp mit den komplett zunen hinteren scheiben (mit werbung, nicht mit tönung) damit sie als firmenwagen steuervergünstigung bekommen?

lol... die Spinnen doch die Österreicher Lol

Liebe Grüße,
Nick Devil!
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#23

Auslachen


He He

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#24

uwe_sternlitz schrieb:hey wolfgang,

kann ich mir nicht ganz vorstellen.. was machen denn die ganzen golfs etcpp mit den komplett zunen hinteren scheiben (mit werbung, nicht mit tönung) damit sie als firmenwagen steuervergünstigung bekommen? die können ja nach hinten nichts sehen im prinzip...

gruß
markus
Wie gesagt, erlaubt ist nur eine 70%-ige Tönung. Alles andere ist illegal...
Ob einer die Scheiben mit Werbung zuklebt oder nicht hat aber nichts damit zu tun, ob das Auto ein Firmenwagen ist.
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#25

wohi schrieb:Wie gesagt, erlaubt ist nur eine 70%-ige Tönung. Alles andere ist illegal...
Ob einer die Scheiben mit Werbung zuklebt oder nicht hat aber nichts damit zu tun, ob das Auto ein Firmenwagen ist.

Legal Illegal Scheißegal

Total banal das ganze hier... Fahr hin, dranhalten und draufpappen

[Bild: attachment.php?attachmentid=14126&d=1143646482][Bild: attachment.php?attachmentid=14129&d=1143646482][Bild: attachment.php?attachmentid=14130&d=1143646596]
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#26

Habe vor ein paar Wochen in München einen weißen Porsche Cayenne (Turbo S Wink ) gesehen, dieser hatte bis auf die Frontscheibe alle Scheiben verdunkelt.

wie ist denn nun die Rechtslage? Darf man mittlerweile die vorderen Seitenscheiben verdunkeln??


Hat vielleicht jemand nen Tipp, wo man das in München (Umgebung) am besten machen lässt?
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#27

hallo flo,

entweder http://www.ohnefolie.de (geld dürfte bei so einem auto dann wirklcih nicht mehr wichtig sein ) oder es war ein ami.. hast du auf das kennzeichen geachtet und hatte er zufällig ein AD, HK oder IF? dann war's ein besatzungssoldat - für die gelten ganz andere regeln.. die dürfen auch die seitenscheiben tönen...

bzgl wo in münchen: check einfach mal die gelben seiten oder frag bei den einschlägigen münchnern hier im forum Zwinkern

gruß
markus
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#28

hatte ne ganz normale M Nummer also Münchner.


Also Rechtslage ist immer noch so, dass man die vorderen Scheiben Fluten darf aber mit Folie bekleben nicht oder?
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