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Welche und wann sind Anbauteile vom TÜV abzunehmen?
#1

Hallo liebe Leute!

Kann mir irgendjemand vielleicht Auskunft geben, wann Umbauten an unserem Kleinen vom TÜV abgenommen und (wo auch immer??) Eingetragen werden müssen? Vorallem würde mich die Situation in Österreich interessieren.
Ich habe da ein Dokument gefunden vom Land Oberösterreich, wo geschrieben steht, dass z.B. Auspuffanlagen mit TÜV Genehmigung Eintragungsfrei sind? Kann das sein? Alu Pedale muß man eintragen lassen aber Auspuffanlagen nicht? Ich blicke ehrlich gesagt nicht mehr durch ... Ich verstehe nur Bahnhof
Scheinbar sind die Gesetzesbestimmungen aus dem Jahre 1978 unverändert gültig Headbang Headbang

Naja ... würdet Ihr einen dezenten Frontspoiler, Alus und eine Auspuffanlage überhaupt eintragen lassen?

Sch....TÜV Motzen Motzen

lg ... Max
SonneSonneSonneSonneSonneSonne
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#2

Bei uns in Deutschland ist wichtig, ob ein TÜV-Gutachten oder eine ABE
beiliegt. Je nachdem mußt Du dann eintragen lassen, oder nicht.

Ich habe letztens auch meine Pedale und den Luffi eintragen lassen (müssen). Confused

Cya Oli
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#3

Leider weiss ich nicht, inwieweit da das deutsche und österreichische Recht übereinstimmen, aber wenn hier eine Auspuffanlage eine ABE hat, dann musst du diese im Fahrzeug mitführen, um sie bei eventuellen Kontrollen vorweisen zu können; eine Eintragung ist dann aber nicht erforderlich. Anders sieht es aus, wenn die Anlage nur ein Teilegutachten hat oder über eine Einzelabnahme zugelassen werden soll...
Wenn die Serienräder gegen andere gewechselt werden, aber ansonsten mit den im Fahrzeugschein freigegebenen Dimensionen übereinstimmen, sind sie ebenfalls nicht eintragungspflichtig. Ausnahme: die erlaubten Räder sind explizit im Brief mit Markennamen aufgeführt (kann es auch für Reifenmarken geben)...
Bei den Anbauteilen/Spoilern bin ich mir nicht ganz sicher, aber ich denke, sobald durch diese die Abmessungen des Fahrzeugs verändert werden (höher, länger, breiter), muss das eingetragen werden...
Pedale zählen zur sicherheitsrelevanten Ausstattung und müssen deshalb ein Gutachten haben und auch eingetragen werden; ein anderer Schaltknauf oder Handbremshebel dagegen nicht...
Wie gesagt: so läufts in D; Ö kann da in manchen Bereichen andere Vorgaben haben.
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#4

Herzlichen Dank schon mal für die Antworten!

Ja das mit der Auspuffanlage ist komisch - einmal ließt man, dass sie wenn sie ABE haben Eintragungsfrei sind (herausgegeben vom Land Oberösterreich) und dann wiederum beim TÜV, dass die Anlage eingetragen werden muß. Ich glaube mal dass ich nächste Woche beim TÜV anrufen und ich mich genaustens Aufklären lasse Smile :) ... Ahja ... wie sieht das mit Polizeistrafen aus? z.B. ich habe Gestern erst alles montiert - heute ist in Österreich Feiertag ... da kann ich ja noch gar nix eingetragen haben, aber zum Eintragen müssen ja alle Teile montiert sein, d.h. wenn mich heute die Polizei kontrolliert, dann können mich die doch gar nicht strafen oder?
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#5

Weiss nicht, wie eure grün-weissen (sind die in Ö überhaupt grün-weiss ??? ), das handhaben, aber es ist ja so, dass dir eigentlich keiner nachweisen kann, wann genau das eine oder andere Teil eingebaut wurde. Im Zweifelsfall war das eben erst gestern oder heute und keiner kann von dir verlangen, dass du aus der Werkstatt 'raus- und dann sofort beim TÜV 'reinfährst...
Wenn du also deine Gutachten immer schön bei dir hast und vorzeigen kannst, dürfte dir da nichts passieren...
Sieht natürlich anders aus, wenn du mit Teilen erwischt wirst, die nicht eingetragen sind, für die du kein Gutachten hast und die offensichtlich auch NIE ein Gutachten bekommen können und werden: DA bist du dran...
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#6

ja leuchtet ein ... meine Situation ist nun momentan folgende:
- Dachkantenspoiler ist orignal BMW .. wird wohl nix brauchen schätze ich (kann ja bei Auslieferung schon montiert gewesen sein)
- Frontspoiler ist Hamann .. die haben vergessen TÜV beizulegen, haben es aber per Post bereits nachgeschickt, dürfte also bald da sein.
- Für die Felgen habe ich das Gutachten
- Auspuffanlage hatte einen Schrieb dabei, dass bei EG genehmigten Auspuffanlagen nach § sowieso wenn die Kennziffern eingestanzt sind kein Gutachten oder Betriebserlaubnis mitgeführt werden muss. Hoffe mal das gilt auch in Ö (naja gekauft hab ich ihn ja in Ö).

achja - bei uns sind die kapplständer eher grau blau .. Zwinkern

lg ... Max Smile :)

SonneSonneSonneSonneSonneSonne
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#7

Dann sehe ich da kein Problem: ob ein Anbauteil original ist oder nicht, können die wenigsten auf Anhieb erkennen...
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#8

Master_Max schrieb:- Auspuffanlage hatte einen Schrieb dabei, dass bei EG genehmigten Auspuffanlagen nach § sowieso wenn die Kennziffern eingestanzt sind kein Gutachten oder Betriebserlaubnis mitgeführt werden muss. Hoffe mal das gilt auch in Ö (naja gekauft hab ich ihn ja in Ö).
... Max Smile :)

SonneSonneSonneSonneSonneSonne

Yepp, das sollte auch in Ö gelten. Ich hatte mal einen 205 GTI (den konnte man auch prima um die Ecken schmeißen -quasi die Einstiegsdroge). Von hier aus ist das ja nicht so weit nach Frankreich.
Ich hab' mir Felgen dort für den halben Preis wie hier in D gekauft -und die Reifen gleich mit (ebenfalls deutlich billiger).
Das musste unser Tüv eintragen. Gab zwar komische Blicke, aber sonst nichts.
Also denke ich mal, EU-Gutachten gelten auch EU-weit.

Gruß, Gerhard
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