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Hallo zusammen,
könnt Ihr mir sagen, ab wann die Neuwagen-Garantie läuft?
Beginnt diese am:
- Tag der Fertigstellung im Werk?
- Tag der Übergabe durch die BMW- NL zum Händler?
- Tag der Erstzulassung?
Ich frage deshalb, da ich meine, irgendwo mal etwas gelesen zu haben, dass wenn ein BMW Händler einen Mini (Neuwagen) mehrere Monate nicht verkaufen konnte, sich die Garantiezeit um die Standzeit verkürzt.
Danke für Eure Antworten im Voraus!
Viele

Grüsse
Ro
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Ich würde sagen ab der Übernahme des Fahrzeugs durch den Kunden.
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Hallo,
bei mir war es das Datum der Erstzulassung.
Sollte ein Fahrzeug länger auf dem Hof gestanden haben und noch nicht zugelassen worden sein, so hast Du volle Garantiezeit (ist ja auch nen Neuwagen).
Ist der Wagen eine Tageszulassung oder gar gebraucht, so hat die Garantiezeit bereits begonnen.
Gruß, Otze
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Bei Übergabe an den Endkunden. Der Wagen braucht ja nicht unbedingt zugelassen werden. Deswegen auch häufig die Abnahme mit Unterschrift.
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Zetto schrieb:BMW gibt keine Garantie auf seine Neuwagen - du erhälst "nur" eine Gewährleistung. 
Warum bietet BMW dann eine "Garantieverlängerung" an ?
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unterschied zwischen "garantie" und "gewährleistung":
gewährleistung = eine gesetzliche verpflichtung (2 jahre), der umfang ist vorgegeben
garantie = eine freiwillige vertragliche leistung, umfang je nach vereinbarung (z.b. "nur teile werden erstattet, aber nicht der lohn")
also die 2 jare gewährleistung muss bmw gewähren, alles was evtl. danach kommt fällt unter die garantie.
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SemtEX schrieb:unterschied zwischen "garantie" und "gewährleistung":
gewährleistung = eine gesetzliche verpflichtung (2 jahre), der umfang ist vorgegeben
garantie = eine freiwillige vertragliche leistung, umfang je nach vereinbarung (z.b. "nur teile werden erstattet, aber nicht der lohn")
also die 2 jare gewährleistung muss bmw gewähren, alles was evtl. danach kommt fällt unter die garantie.
Das ist nicht ganz richtig. Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie liegt in der Beweisführung. Bei einer Garantie muß BMW beweisen, dass der Fehler nicht von Anfang an vorhanden war oder bauartbedingt ist. Bei der Gewährleistung musst Du beweisen, dass der Fehler von Anfang an vorhanden war, BMW bekannt war bzw. Du ihn nicht verschuldet hast.
Lt. Gesetz gibt's 6 Monate Garantie und 2 Monate Gewährleistung.
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