16.10.2006, 15:21
ist ein bissel undurchsichtig, mir hat der Mensch da gesagt wenn ich einen Eigenanteil am Getriebe selber und an zb. die Arbeitleistung zu100% zahle dann habe ich Anspruch auf die Teilegarantie
wenn man aber nur die Arbeitleistung bezahlt hat man keinen Anspruch da ja BMW die Kulanz/Garantie für das Getriebe übernommen hat und somit fällt die Teilegarantie weg
klingt ja auch irgendwo logisch da es ja 2verschiedene Dinge sind einmal das Getriebe von BMW und einmal die Arbeitleitung die vom Autohaus bzw Niederlassung übernommen wird
wenn man aber nur die Arbeitleistung bezahlt hat man keinen Anspruch da ja BMW die Kulanz/Garantie für das Getriebe übernommen hat und somit fällt die Teilegarantie weg
klingt ja auch irgendwo logisch da es ja 2verschiedene Dinge sind einmal das Getriebe von BMW und einmal die Arbeitleitung die vom Autohaus bzw Niederlassung übernommen wird