23.02.2008, 01:10
alexandri schrieb:nur das das nicht erlaubt wird....
Nun, laut zur Zeit festgelegten Bestimmungen
zählt nur der Aufkleber an der Scheibe,
der - wenn er entfernt wird - zerstört wird ...
also: ist der Disc Holder, um den es hier geht, auch nicht zulässig ...
Ich bin sicher, es wird
- nachdem die Kommunen repressiv tätig werden -
eine Flut von Einsprüchen und Musterverfahren
vor den Gerichten geben ...
... und es wird sich doch einiges ändern !
... thinking of POLLY !