Etnical schrieb:Wie ich auf die Nova komme.
Somit weiss ich was ich konkret für den kleinen Blechen muss .. also Gesamt
samma a bisserl faul?
hast schon die öamtc seite durchgelesen???
lesen ist abenteuer im kopf!
Normverbrauchsabgabe (NOVA)
Vor der erstmaligen Zulassung in Österreich abzuführen!
Für neue UND gebrauchte Kraftfahrzeuge
Auch bei Schenkungen
Auch bei Erbschaft
Auch bei Übersiedlung
In den Fällen von Schenkung, Erbschaft, Übersiedlung etc. ist eine Wertbestimmung des Fahrzeuges zur NOVA-Berechnung durchzuführen (beim ÖAMTC auch für Nicht-Mitglieder möglich).
Anmeldung und Bezahlung der NOVA beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt vor der Zulassung des Fahrzeuges, da die Anmeldebestätigung für die Zuerkennung eines Kennzeichens unbedingt erforderlich ist!
Formular NOVA 2 direkt am Finanzamt erhältlich!
NOVA-Höhe ist vom Durchschnittsverbrauch des Fahrzeugs abhängig (max. 16%).
Als Nachweis dient Bestätigung des Fahrzeugherstellers. Auch der ÖAMTC kann Ihnen die Höhe des NOVA-Prozentsatzes mitteilen.
Zuzüglich wird 20% Mehrwertsteuer von der Summe der NOVA bei Neufahrzeugen berechnet.
Bonus/Malus-Regelung für Dieselfahrzeuge: Emissionsgrenzwert des Fahrzeuges von 0,005 g/km: Über diesem Wert tritt ein Malus von 1,5 % der Bemessungsgrundlage der NOVA, maximal jedoch EUR 300,00 ein, welcher zur NOVA hinzugerechnet wird. Liegt der Wert darunter, so ist bis 30.6.2007 ein Bonus von EUR 300,00, welcher von der NOVA abgezogen wird, vorgesehen.
NOVA-Berechnung Pkw: wenn der "MVEG-Verbrauch" angegeben ist, diesen Wert minus 3 und mal 2 bei Benzinern, minus 2 und mal 2 bei Diesel-Pkw (ungerade Ergebnisse werden auf ganze Zahlen mathematisch gerundet!). Ist der Verbrauch nach "ECE" angegeben, wird als Verbrauch in die Formel der Mittelwert aus ECE 90 und ECE Stadt eingesetzt.
Bei Motorrädern wird die Nova nach dem Hubraum errechnet: (ccm minus 100) x 0,02. Beispiel: 850 ccm minus 100 = 750 x 0,02 = 15 %!
NOVA-Basis: Mittelwert der beiden Eurotax-Listenpreise in Österreich (steuerbereinigt, d.h. abzüglich Mehrwertsteuerkomponente und Nova).
Der tatsächliche Anschaffungspreis wird dann als Berechnungsbasis herangezogen, wenn er um bis zu max. 20% unter dem steuerbereinigten Mittelwert der beiden Eurotax-Listenpreise in Österreich liegt. Bei einer darüber hinausgehenden Abweichung muss im Einzelfall ein Grund für diese konkret nachgewiesen werden.
Anmerkung: Wird das Fahrzeug bei einem Händler gekauft und ist die bezahlte Mehrwertsteuer ausgewiesen oder ausweisbar, so wird die Nova vom Netto-Betrag berechnet. Erfolgt beim Kauf vom Händler kein gesonderter Ausweis der Mehrwertsteuer ("Rechnung als Pauschalbetrag"), so wird die Nova vom Gesamtbetrag berechnet.