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Bussgeldbescheid Telefonieren
#1

Moin,

bin neulich angehalten worden weil ich angeblich telefoniert haben soll. Ich habe gesagt ich habe nicht telefoniert.

Nun bekomme ich ne Ausfertigung des Bußgeldbescheides das ich als Führer des Karftfahrzeuges ein Telefon benutzt haben soll nach § 24 StVVG §23Abs.1a, §49 STVO und §17 OWiG. Wegen dieser Ordnungswiedrigkeit wird mir eine nachstehende Geldbuße festgesetzt, bla bla bla
Jetzt kommt der dicke Hund:[Bild: bang.gif]
Geldbuße 60€
Gebühr 20€
Auslagen der Verwaltung 2,19

Die Geldbuße wurde gemäß §17 OWiG erhöht,weil im Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes bereits eine/mehrere Eintragung/en erfasst sind/ist[Bild: kopfkratz.gif]



Meine Frage wäre an jmd. der sich damit aukennt oder Erfahrung hat damit:

Können Sie einfach das Bußgeld erhöhen?[Bild: lipsrsealed2.gif] ich bin noch nie wegen Telefonieren angehalten worden, oder habe dafür eine Strafe kassiert.

Warum steht da nichts von dem einem Punkt der dafür doch sonst dafür verliehen wird?[Bild: plemplem.gif]

Jmd. Erfahrung mit Einspruch bei sowas?[Bild: plemplem.gif]


Danke&völlig genervte Grüße

[Bild: post-805-1096090944_thumb.jpg]
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#2

schraubergott schrieb:[FONT=Arial]
bin neulich angehalten worden weil ich angeblich telefoniert haben soll. Ich habe gesagt ich habe nicht telefoniert.

Hast Du nun telefoniert oder nicht Head Scratch

Die Stunde des Siegers kommt für Jede(n) irgendwann Pfeifen
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#3

olania schrieb:Hast Du nun telefoniert oder nicht Head Scratch

beantwortet meine frage nicht aber, nein ich habe nicht telefoniert.....

[Bild: post-805-1096090944_thumb.jpg]
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#4

Da geht es nicht unbedingt darum, dass du öfters telefoniert haben sollst, sondern um andere Delikte, z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, etc. was sich halt so angesammelt hat. Das müsstest du ja aber dann wissen was sonst noch so war.
Und wenn da nix von nem Punkt steht dann bekommst du dafür auch keinen "verliehen"...
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#5

normalerweise ist es so, das man für mehrfach das gleiche Delikt im wiederholungsfall eine Erhöhung bekommen kann. Die Behörde nennt das "Uneinsichtigkeit", andere würden sagen "beratungsresistent".

Wenn Du vorher noch nicht wegen Telefonierens während der Fahrt etwas in der Vergangenheit hattest, oder aber auch garnicht telefoniert hast -> Anwalt.

Falsch ist, das man zum Beispiel einmal wegen 15 km/h zu schnell, dann wegen falsch parkens, und dann wegen Telefonierens eine Erhöhung bekommt, bloss weil das innerhalb einer Woche o.Ä. passiert ist.

Hoffentlich rechtschutzversichert Mr. Orange

"Warum liegt hier überhaupt Stroh rum ?" - "Warum hast Du 'ne Maske auf ?" Totlachen
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#6

schraubergott schrieb:beantwortet meine frage nicht aber, nein ich habe nicht telefoniert.....

Dann würde ich nicht eine Sekunde darüber nachdenken und direkt die RS/den Anwalt kontaktieren.
Viel Erfolg Top

Die Stunde des Siegers kommt für Jede(n) irgendwann Pfeifen
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#7

lässt sich doch einfach nachweisen ob du telefoniert hast oder nicht. wo ist da das problem ?
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#8

..
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#9

die 53 schrieb:lässt sich doch einfach nachweisen ob du telefoniert hast oder nicht. wo ist da das problem ?

wie denn? Muss ja nicht mein handy gewesen sein......

ich bin im Frühjahr mal zu schnell gefahren-so mit führerschein weg und so. Deswegen eine erhöhung der Strafe? Wäre wohl nicht richtig.

Leider bin ich nicht Rechtschutz Versichert. Wenn das stimmen würde was MIMI sagt und kein Punkt verliehen wird würde ich mit den 80 € gut leben können denn das kostet eine gute Rechtschutzversicherung mindestens. Ausserdem habe ich grade gelesen das telefonieren immer eine vorsätzlicher tatbestand ist greift die Versicherung dort sowieso nicht!

Kommt der Punkt noch extra, oder was meint Ihr?


Greetz

[Bild: post-805-1096090944_thumb.jpg]
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#10

Bin neulich in ähnlicher Situation gewesen, da in dem Fahrzeug die Bluethooth Anlage defekt war.
Es kam die Rechnung: 40 € und auf der Rückseite stand das mit dem Punkt. Also schau mal auf die Rückseite.

Na ja. Ist mein erster in 15 Jahren. Und noch nicht mal wegen schnell fahrens Mr. Orange .

Ach so, eine Rechtsschutzversicherung greift i.d.R. nur bei Dingen, die nach Vertragsabschluß passieren.
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