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Doofe Frage: Zahlt Vollkasko auch bei eigener Blödheit?
#1

Hallo,

gestern habe ich in der Tiefgarage meiner Firma gepennt und mit dem vorderen linken Kotflügel eine Betonsäule gestreiftMotzen

Zuerst sah es nur nach ein paar Kratzern auf dem Kunststoffradlauf aus, aber dann bemerkte ich einen leichten Knick im Blech. Das muss wohl gerichtet oder schlimmstenfalls getauscht werden.

Kommt für so eine eigene Blödheit ohne Fremdeinwirkung und ohne höhere Gewalt die Vollkasko auf?

Sich in den Hintern beißend,
Thomas
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#2

Ja, sie kommt auch bei eigener Blödheit auf. Nicken

[Bild: sigpic3250.gif]
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#3

Bezahlen tun VK natürlich, aber wirst auch hochgestuft....also erstmal durchrechnen, ob sich es, verbunden mit der SB, wirklich lohnt.

Stell Dir vor, Du gehst in Dich und keiner ist da ! Mr. Orange
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#4

Ach, Thomas ... Seufzen

Ja, im Wesentlich dafür ist eine Vollkasko da ... Traurig nicken

[Bild: sigpic4160.gif]
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#5

... es sei denn, die Versicherungsgesellschaft unterstellt Dir
eine "grobe Fahrlässigkeit", dann hättest Du
keinen Versicherungsschutz in der VK ...
Also erzähl ihr bloß nix von "ich hab gepennt",
nachher deutet sie das noch als "Übermüdung" oder
"körperliches Gebrechen", "Sekundenschlaf" oder sowas
und verweigert die Leistung! Wink

Gute Besserung jedenfalls für den Kleinen !
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#6

MC_Chili schrieb:Bezahlen tun VK natürlich, aber wirst auch hochgestuft....also erstmal durchrechnen, ob sich es, verbunden mit der SB, wirklich lohnt.

SO ist es!

Mensch Thomas, wovon hast du bloß gerade geträumt? Zwinkern
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#7

boomer schrieb:... es sei denn, die Versicherungsgesellschaft unterstellt Dir eine "grobe Fahrlässigkeit", dann hättest Du keinen Versicherungsschutz in der VK ...
Also meine Versicherung bezahlt auch meine eigene Blödheit, bzw. auch bei grober Fahrlässigkeit. Das hat gerademal 20 Euro mehr Beitrag im Jahr gekostet.

  • Gruß Oli ... [Bild: a.gif] ... [Bild: signatur17.jpg] ... [Bild: f.gif]
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#8

Lena schrieb:Mensch Thomas, wovon hast du bloß gerade geträumt? Zwinkern
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#9

Oliver schrieb:Also meine Versicherung bezahlt auch meine eigene Blödheit, bzw. auch bei grober Fahrlässigkeit. Das hat gerademal 20 Euro mehr Beitrag im Jahr gekostet.

20EUR mehr für die Absicherung, aber sicherlich nicht die Folgekostenerhöhung nach einem Schadensfall, oder?
Abgesichert ja, aber sicherlich gegen eine Hochstufung...

Die Stunde des Siegers kommt für Jede(n) irgendwann Pfeifen
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#10

Hochgestuft wird ja immer wenn´s knallt und man seine VK in Anspruch nimmt ... da gibt es auch "fast" keine Ausnahme ... auch nicht diese Grobe-Fahrlässigkeits-Klausel. Es gibt aber immer noch Versicherungen, wie z.B. die AXA, wo man auch einen Versicherungsbeitragsretter für ein paar Euro im Jahr bezahlen kann. Gilt aber meist erst ab SF-Klasse 25 ...

  • Gruß Oli ... [Bild: a.gif] ... [Bild: signatur17.jpg] ... [Bild: f.gif]
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