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HR Tieferlegung - Garantie beim neuen weg?
#1

Hallo liebe Mini Freund zu Hause an Euren Bildschirmen,

jetzt sind es nicht mehr ganz zwei Monate bis der Kleine endlich kommt.

Vorbereitungen fürTieferlegung wollte ich jetzt schon mal treffen und in Sachen H&R alles nötige in die Wege leiten.

Doch als ich beim Freundlichen angerufen hab um das Ganze abzuklären
sagt der doch - ja das geht nicht so einfach - Nach der Tieferlegung würde BMW keine Garantie mehr auf den Kleinen geben können.

Spinnt der????
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#2

streng genommen kann er wohl alle garantie sachen die im bereich fahrwerk usw. auftreten oder vollgeschäden der tieferlegung sein könnten ablehnen...
und dieses könnten schliest wohl sehr SEHR viel mit ein Confused ( um nicht zu sagen: ziemlich alles )

meistens wird das aber nicht so streng gesehen sondern einfach drüber weg geschaut wenn mal was sein sollte... Wink

PS: jede bmw/mini niederlassung ist dazu angehalten "tuning" fahrzeuge zu melden ( giebt da wohl ne schwarze liste )... und ne tieferlegung zählt da wohl schon dazu...


soweit mein kenntnis stand...
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#3

2mD hat recht... in den garantiebestimmungen steht, dass bei veränderungen am fahrzeug (und da steht auch explizit "Fahrwerk" dabei) die garantieansprüche verfallen Traurig
ist nun mal leider so... ich denke jedoch trotzdem, dass sich mein händler nicht auf den kopf stellen würde, wenn einmal was passieren sollte...
anders ist das wahrscheinlich wenn jetzt z.b. nächste woche die stoßdämpfer defekt sein sollten Head Scratch ...dann könnte ich sogar verstehen, dass die garantieansprüche abgelehnt werden Augenrollen

[Bild: sigpic7408.gif]
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#4

Ich stand auch vor der Frage und sehe es ein wenig anders als 2mD & FamousRockstar.
Zum einen weil meines Wissen Garantie nicht gewährt wird, sondern Gewährleistung und zum anderen, weil H&R Feder mit Teilegutachten und Eintragung den Segen des TÜV haben.

Ein Beitrag von ... hmmm hab den Namen vergessen ... da war auf jeden Fall die Rede von Mangel am Fahrwerk und das wurde mit H&R Federn auf Gewährleistung behoben.

Ich habe um ein wenig mehr Sicherheit zu bekommen, meinen MINI bei meinem Händler Achvermessen lassen und auch die Eintragung hat der Händler gemacht. Wenn da Bedenken gewesen wären, dann hätte er sich spätestens jetzt melden müssen, so meine Meinung.

Aber im Grunde stellt jede Veränderung am MINI einen Grund dar die Gewährleistung - in dem speziellen Punkt - nicht zu gewähren.

Wenn Du auch den letzten Zweifel ausmerzen willst, dann würde ich den Wagen innerhalb der Gewährleistungszeit gar nicht verändern.
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#5

wir haben unseren S direkt so bestellt mit den H&R Federn, von Garantieproblemen ist nicht einmal die Rede gewesen.

Auch wurden wegen Klappergeräuschen schon der Stoßdämpfer vorne rechts auf Garantie getauscht.

Ist zwar teurer als es nachträglich machen zu lassen (hat glaube 300,- gekostet), aber dann hast du keine Probleme.

Mach einfach klar, dass für dich nur ein Komplettpaket in Frage kommt, ansonsten gehst zum nächsten Händler, ganz einfach. Wirst sehen wie schnell sich dein freundlicher in seiner Einstellung ändert. Aber immer höflich und vor allem bestimmt auftreten.

EDIT: UPS, gerade erst gesehen wie alt der Thread schon ist...
Hast du auch Klappergeräusche bei starken Unebenheiten vom Farhwerk kommen?
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