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Liebe Forengemeinde,

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Führerschein weg..
#1

Moin,
was muß man tun, wenn der Führerschein weg ist?
Bei der Polizei anzeigen? Oder zum Straßenverkehrsamt? Oder direkt zum Einwohnermeldeamt?

[Bild: sigpic4157.gif]
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#2

Deine zuständige Kreisbehörde sollte eine Führerscheinstelle haben, an die mußt Du Dich wenden ... Traurig nicken

[Bild: sigpic4160.gif]
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#3

Wenn der Führerschein weg ist sollten deine Freunde und Helfer doch Bereits bescheid wissen He He

*duckundweg*
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#4

Kommt darauf an, verschmissen oder musstest du ihn bei der Polizei abgeben... Pfeifen

Nee, im Ernst, meld dich bei der Führerscheinstelle.
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#5

Zitat: Ihnen ist Ihr Führerschein entwendet worden, oder sie haben Ihn verloren und Sie sind in [Deine Stadt eintragen] mit Hauptwohnsitz gemeldet?
Damit Sie schnell einen neuen Führerschein bekommen können, ist es notwendig, dass Sie persönlich bei uns vorsprechen und den Ersatzführerschein beantragen.
Wir benötigen folgende Unterlagen von Ihnen:

  • wenn Ihr Führerschein nicht in [Deine Stadt eintragen] ausgestellt wurde, sollten Sie sich zuerst an die Ausstellungsbehörde wenden und eine Karteikartenabschrift Ihrer Führerscheindaten anfordern. Diese Karteikartenabschrift dient uns als Nachweis, welche Führerscheinklassen Sie erworben haben. Verfügen wir nicht über Ihre Führerscheindaten, verzögert sich leider die Neuausstellung.
  • Personalausweis oder Reisepass ggfs. vorläufigen Personalausweis
  • 1 Passfoto (Passfotoautomat steht [meist] in unseren Diensträumen zur Verfügung)
Der neue EU-Kartenführerschein wird Ihnen direkt von der Bundesdruckerei zugesandt.

Die Gebühr für den Ersatzführerschein beträgt 38,70 EUR. Die Gebühr für die Ausnahmegenehmigung beträgt 5,10 EUR.

google mal nach "verlust des führerscheins" ... da wird man fündig Zwinkern
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#6

Baraka schrieb:google mal nach "verlust des führerscheins" ... da wird man fündig Zwinkern

Danke für die Info.

Ich hab schon gegoogelt und "tausend" Ergebnisse mit unterschiedlichem Inhalt gefunden..

Ist mit dem Zitat das Straßenverkehrsamt gemeint? "dass Sie persönlich bei UNS vorsprechen "

P.S. Wenn es für dumme Postings in diesem Forum einen Preis geben würde, dann wäre die Liste der Anwärter SEHR LANG.

[Bild: sigpic4157.gif]
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#7

Kerstin schrieb:Ist mit dem Zitat das Straßenverkehrsamt gemeint? "dass Sie persönlich bei UNS vorsprechen "

Schau mal auf der I-Seite Deines Heimatkreises, da findest Du die Infos. Ich denke mal daß die Führerscheinstelle irgendwo in der "Nähe" des Straßenverkehrsamtes ist ... Nicken

[Bild: sigpic4160.gif]
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#8

[quote=Kerstin]Danke für die Info.

Ich hab schon gegoogelt und "tausend" Ergebnisse mit unterschiedlichem Inhalt gefunden..

Ist mit dem Zitat das Straßenverkehrsamt gemeint? "dass Sie persönlich bei UNS vorsprechen "

Gibt es das überhaupt noch?? Bei uns in Hamm wurde das aufgelöst und man kann jetzt alles beim Bürgeramt erledigen!!
Also wenn du noch ein Straßenverkehrsamt hast- dann mal dahin, ansonsten wäre das Bürgeramt richtig!

Wär Rechtsschreybpfehler pfindät, darpf sie gärne behallten.
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#9

Also meine Schwester hat letzten Sommer ihre Handtasche geklaut gekriegt. Also mit Geldbörse und Führerschein und so.

Wenn du ne Anzeige bei der Polizei machst kriegst du ne Verlustanzeige. Und mit der kannst du solange fahren, bis dein neuer beantragter Führerschein da ist.

... den Führerschein beantragst du in deiner Stadt-/Kreisverwaltung. Es macht meistens das Straßenverkehrsamt. Bei uns allerdings beantragt man den in Bürgeramt (Einwohnermeldeamt). Ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich


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#10

Kerstin schrieb:Ist mit dem Zitat das Straßenverkehrsamt gemeint? "dass Sie persönlich bei UNS vorsprechen "
Hallo Kerstin,

mit "uns" ist in dem Fall (stellvertretend sozusagen) die passende Behörde gemeint. Je nachdem wo Du lebst ist das ganz unterschiedlich. Wenn es eine Führersteinstelle gibt ist die die richtige Anlaufstelle. Je nach Größe Deines Wohnortes ist eben auch die ein oder andere Stelle gar nicht vorhanden. Erste Anlaufstelle kann auch die Gemeindeverwaltung und/oder das Einwohnermeldeamt sein. Stadtverwaltung, Zulassungsstelle etc. ggfs auch. Kann man pauschal nicht so einfach beantworten. Die Empfehlung ist übrigens 14 Tage zu warten, da der verloren geglaubte FS vielleicht doch wieder auftaucht. Bei Diebstahl sollte auch noch eine Anzeige gegen Unbekannt gemacht werden. Ein Anruf bei der örtlichen Rennleitung (Verniedlichung von Polizei) kann man auch nachfragen.

Gruß
Marc

Kerstin schrieb:P.S. Wenn es für dumme Postings in diesem Forum einen Preis geben würde, dann wäre die Liste der Anwärter SEHR LANG.

Nicht aufregen... die guten ins Körbchen... die schlechten ignorieren (auch wenn es schwer fällt). Laß Dich blos nicht entmutigen - schriftlich geht of das "Augenzwinkern" unter und das meiste ist halb so böse gemeint wie es ankommt. Hier im Forum bekommt man schon ziemlich tolle Info (finde ich). Top
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