08.08.2008, 14:02
Rohri schrieb:Ich erhol mich gerade von der Offerte für den JCW
ist ja direkt ein Schnäppchen
was vor allem Aufpassen musst, ist beim kleingedruckten Allgem.Vertragsbestimmungen.
Da bin ich nämlich voll reingerasselt!
8. Preisänderungen
Basis des vereinbarten Preises des gekauften Fahrzeuges ist der bei Vertragsabschluss gültige Katalogpreis. Treten zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin Preisänderungen ein, ist der Verkäufer berechtigt und verpflichtet, den Preis in gleichem Verhältnis zu ändern, wie der Katalogpreis angestiegen oder gesunken ist.
Mir wurden Nachträglich 80.- Franken mehr berechnet, es geht nicht um den Betrag als solches, der ist ja Peanuts, es geht mir ums Prinzip.
Ich hab ja für einen Betrag mit dem ich Einverstanden war Unterschrieben, und hätte nie gedacht dass das nicht bindend ist.
Hätten ja grad so gut 2000.- Franken oder so was sein können, dann hät ich nämlich Dumm aus der Wäsche geguckt.
Fand das mehr als nur zum .....