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Illegales durch Gesetzellücke nun legal...
#1

Es mag einen manchen freuen und manchen zur Weißglut treiben.

Sicherlich ist folgendes unabhängig von Teilschuld bei Unfällen oder Haftung der Versicherung wenn benötigt.


Seit 01.März 2008 gilt, dass durch unerlaubte Anbauten/Umbauten (Lichtanlage, Auspuff, Diverses) NICHT mehr die Zulassung erlischt, sondern lediglich die Betriebserlaubnis.

Was bedeutet dies?

Früher war die Zulassung eines Fahrzeugs unmittelbar mit der Betriebserlaubnis verknüpft, sodass die Zulassung unmittelbar dann erlischt wenn auch die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Seit dem 01. März 2008 wurde dieses Gesetz gelockert. Nun bleibt die Zulassung eines Fahrzeugs unangetastet wenn die Betriebserlaubnis erlischt. Die Weiterfahrt MUSS gestattet werden und das ganze liegt bei einer Ordnungswiedrigkeit von 25€ Buße und KEINEN Punkten.

Lediglich für den Verkehr gefährliche Veränderungen am Fahrzeug (liegt im Ermessen des Beamten) führen zur Punkten / Stilllegung / Wiedervorführung.

Hier ein Link eine Polizei-Forum-Threads:

http://www.copzone.de/modules.php?name=Forums&file=viewtopic&t=29461

Post #3 ist ein Beamter, welcher die Thematik exakter beschreibt (inkl. Paragraphen und deren Passagen)


Ich möchte dazu sagen, dass ich es befürworte, dass "leicht" modifizierte Schalldämpfer, Luftfilter u.Ä. nicht mehr so stark geahndet werden dürfen... Ein wenig lauter machen sollte doch keine Straftat sein Smile

Andererseits wird in o.g. Forum erwähnt das Nachrüst-Xenon-kits aus Taiwan einfach in die Halogenscheinwerfer gepackt werden können und dies anscheinend NICHT als Gefährdung angesehen wird. Das finde ich absolut schwachsinnig (Jedem den mal ein Nachrüst-Xenon-Fahrer nachts bei Regen entgegen kam weiss was ich meine)

LG, Stephan
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#2

Das hat sicher Vor- und Nachteile. Die Kriminalisierung von geringen Verstößen gegen die StVZo hat mich immer schon gestört, weil Sie oftmals willkürlich und unverhältnismäßig angewandt wurde . Ich weiß, dass Zweitakter laut und Sch...e klingen, aber deswegen muss man einem 15jährigen ja nicht den späteren Führerschein um Jahre verweigern . Ebenso sollten Räder, die in den Radkasten passen und nirgendwo schleifen, nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen. ( was ja nun wohl endlich nicht mehr so ist )

Ich habe versucht, mich in dem Forum ( s.Link ) anzumelden. dort ist es aber Pflicht, die Mail-Addy anzugeben. Da beruhigt mich auch nicht, dass die Daten nicht weitergegeben werden, wenn sie in jeder Wache schon auf dem Monitor sind........

Vielleicht kann mir aber hier jemand weiterhelfen :
An meinem Mini wurden einige Änderungen vorgenommen. Diese sind zu 99 % Zwinkern TÜV-abgenommen, aber nicht eingetragen. D.h., ich fahre inzwischen mit 4 Abnahme-Gutachten durch die Lande, habe aber immer noch einen jungfräulichen Kfz-Schein. Weder die Info-Stelle auf dem Straßenverkehrsamt noch der freundliche Polizist auf der Wache konnte mir beantworten, welche Fristen zwischen Abnahme und Eintragung gemäß der StVZo oder anderer Vorschriften hierfür bindend sind.

Weiß da jemnd was ?
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#3

herbi schrieb:Weiß da jemnd was ?

Ja Meld!

Wenn Schein+Brief sofort geändert werden müssen, steht das in den Änderungsabnahmen vom TÜV. Dort steht dann der Satz, dass die Papiere umgehend korrigiert werden müssen. Ich meine die Frist sind da 14 Tage. Das ist meistens bei Leistungssteigerungen der Fall.

Ansonsten steht da, dass die Fahrzeugpapiere bei nächster Beschäftigung mit den Papieren angepasst werden müssen, also wenn du das Auto um- oder abmeldest. Bis dahin musst du einfach die Änderungsabnahmebescheinigungen mitführen.

[Bild: sigpic3250.gif]
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#4

öhm erlischt die abnahme wenn man die frist der eintragung um sagen wir rund ein jahr überzogen hat?

ansonsten bin ich über die neue regelung recht froh. nicht weil mein karren total illegal ist, sondern weil wirklich belanglos umbauten nicht mehr zu punkten führen.

vor der änderung konnte man für LED standlichter punkte bekommen... das ist einfach banane und total überzogen.

sind´s nun eigentlich 25 euro pro verstoß oder gesamt 25 euro?


Zitat: dass er an seinem Auto rumschrauben darf was er will solange es nicht gefährlich für andere ist.
endlich ist es so... wenn arbeiten ordentlich durchgeführt werden sollte das die cops mal gar nicht interessieren. wenn´s gefährlich wird hab ich dafür vollstes verständniss, aber gleich die karre still legen weil n anderer spoiler auf´´m kofferaum thront

[Bild: patze.png]
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#5

mal kurz zitate aus dem forum (indem sich so wie´s aussieht viele polizisten über das neue gesetz aufregen)


ein polizist:
Zitat:Natürlich hast du recht in dem was du sagst, aber sehe es mal so:
Bei irgendeiner Ordnungswidrigkeit kannst du ihn schon erwischen, wenn du willst. wink


mfg

darauf ein "tuner":
Zitat:da haben wir es ja endlich mal in Textform, der gemeine Polizist an sich sucht solange bis er dem Tuner eine reinwürgen kann. ihr seit so geil. da wundert ihr euch echt noch das wir euch kommentarlos unsere Ordner mit den Eintragungen hinwerfern und pissig reagieren. Du bist Deutschland!! Ja wir haben eine Rechtschutzversicherung, mit Recht, wie man an dieser Aussage sehen kann.

Achja und danke für den Thread, bei der nächsten Kontrolle werd ich dem Polizisten auch frech ins Gesicht grinsen, weil er mir nichts kann, denn 25€ kratzen keinen, ich bestell mir gleich morgen ein Xenon-Kit

danach wieder ein polizist bzw ein user der eher auf der "seite" der polizisten ist:
Zitat:Der "gemeine Polizist an sich" macht nur seinen Job, und der besteht unter anderem daran, Verkehrsverstöße zu verfolgen. Wenn du dich an die Spielregeln halten würdest (und zwar komplett), würde dir auch kein Kollege "einen reinwürgen". Die Ursache setzt du, nicht er.

wennalso der polizist nur seinen job macht (der darin besteht ordnungswiedrigkeiten und straftaten festzustellen bzw dafür zu sorgen dass die gesetze eingehalten werden), warum regt er sich dann über so eine gesetzesänderung auf? er muss nur weiterhin seinen job machen und dafür sorgen dass jeder brav seine 25 euro zahlt...

[Bild: patze.png]
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#6

Zitat:
wennalso der polizist nur seinen job macht (der darin besteht ordnungswiedrigkeiten und straftaten festzustellen bzw dafür zu sorgen dass die gesetze eingehalten werden), warum regt er sich dann über so eine gesetzesänderung auf? er muss nur weiterhin seinen job machen und dafür sorgen dass jeder brav seine 25 euro zahlt...

Das würde ihn prinzipiell davon abhalten die Welt zu retten und ihn auf das ansehen einer Politesse degradieren...

Aber mal ernsthaft. Wie sieht das jetzt aus? Die halten mich an, irgendwas passt denen nicht, ich zahl 25€ und kann fahren? Oder habe ich nur ein "Zeitfenster". Habe ich eine art "Nach-Haus-Fahr-Schutz" oder können die mich an der nächsten Ecke wieder anhalten, so nach den Motte "Tja, hamse halt Pech wenn sie trotz Abraten, weiterfahren"

Head Scratch
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#7

Paddy87 schrieb:öhm erlischt die abnahme wenn man die frist der eintragung um sagen wir rund ein jahr überzogen hat?
Nö, ich hab bei meinem MINI vorne ne AP-Bremse einbauen lassen (+passende Felgen), und bin sicher 1-1,5 Jahre gefahren, bis alles eingetragen wurde. Gab trotzdem kein Problem beim eintragen.
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#8

Ich hab mir den thread auch ganz durchgelesen...wenn ich seh was auch die netten Herren in grün da so ablassen wirds mir schlecht Augenrollen

Wenn ich solche Aussagen lese "wenn ich was finden will dann finde ich auch was" Nen Vogel

Braucht sich von denen niemand wundern wenn man nicht gut dauf zu sprechen ist Zwinkern

...Pfeifen Darkman´s Umbauwahn -> überhaupt nix schlimmes Pfeifen...

Letzte Umbauten-> Kicker Subwoofer im doppelten Boden, Alpine PDX 1.600 Endstufe, Cooper S Front mit Hamann Lippe, Angel Ayes Tagfahrleuchten, Öl-Zusatzinstrumente, Felgen weiß lackiert / Bett poliert, KW V3 Gewindefahrwerk, JCW Luftfilter, 6 Gang GP Getriebe mit Sperre, Schaltwegsverkürzung, Recaro Pole Position, Türen umgebaut, 2 Sitzerumbau, Käfig, Zusatzscheinwerfer, modifizierte Frontschürze
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#9

MotzenGrundsätzlich gilt in Deutschland, alles was nicht erlaubt ist, ist erst einmal verboten. Das ist das Hintertürchen für unsere Richter. Die Handhabung regeln teilweise die zuständigen Behörden und deren Mitarbeiter (BODs, Polzizei u. a.).
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#10

herbi schrieb:Vielleicht kann mir aber hier jemand weiterhelfen :
An meinem Mini wurden einige Änderungen vorgenommen. Diese sind zu 99 % Zwinkern TÜV-abgenommen, aber nicht eingetragen. D.h., ich fahre inzwischen mit 4 Abnahme-Gutachten durch die Lande, habe aber immer noch einen jungfräulichen Kfz-Schein. Weder die Info-Stelle auf dem Straßenverkehrsamt noch der freundliche Polizist auf der Wache konnte mir beantworten, welche Fristen zwischen Abnahme und Eintragung gemäß der StVZo oder anderer Vorschriften hierfür bindend sind.

Weiß da jemnd was ?

Zukünftig wird man nur noch die Abnahme-Gutachten bei sich haben müssen, da in den neuen Kfz-Scheinen/Briefen kein Platz für Änderungen da ist. Ich kenne jetzt schon Leute die einen Ordner im Auto mit sich führen.
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