09.09.2008, 18:58
Es mag einen manchen freuen und manchen zur Weißglut treiben.
Sicherlich ist folgendes unabhängig von Teilschuld bei Unfällen oder Haftung der Versicherung wenn benötigt.
Seit 01.März 2008 gilt, dass durch unerlaubte Anbauten/Umbauten (Lichtanlage, Auspuff, Diverses) NICHT mehr die Zulassung erlischt, sondern lediglich die Betriebserlaubnis.
Was bedeutet dies?
Früher war die Zulassung eines Fahrzeugs unmittelbar mit der Betriebserlaubnis verknüpft, sodass die Zulassung unmittelbar dann erlischt wenn auch die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Seit dem 01. März 2008 wurde dieses Gesetz gelockert. Nun bleibt die Zulassung eines Fahrzeugs unangetastet wenn die Betriebserlaubnis erlischt. Die Weiterfahrt MUSS gestattet werden und das ganze liegt bei einer Ordnungswiedrigkeit von 25€ Buße und KEINEN Punkten.
Lediglich für den Verkehr gefährliche Veränderungen am Fahrzeug (liegt im Ermessen des Beamten) führen zur Punkten / Stilllegung / Wiedervorführung.
Hier ein Link eine Polizei-Forum-Threads:
http://www.copzone.de/modules.php?name=Forums&file=viewtopic&t=29461
Post #3 ist ein Beamter, welcher die Thematik exakter beschreibt (inkl. Paragraphen und deren Passagen)
Ich möchte dazu sagen, dass ich es befürworte, dass "leicht" modifizierte Schalldämpfer, Luftfilter u.Ä. nicht mehr so stark geahndet werden dürfen... Ein wenig lauter machen sollte doch keine Straftat sein
Andererseits wird in o.g. Forum erwähnt das Nachrüst-Xenon-kits aus Taiwan einfach in die Halogenscheinwerfer gepackt werden können und dies anscheinend NICHT als Gefährdung angesehen wird. Das finde ich absolut schwachsinnig (Jedem den mal ein Nachrüst-Xenon-Fahrer nachts bei Regen entgegen kam weiss was ich meine)
LG, Stephan
Sicherlich ist folgendes unabhängig von Teilschuld bei Unfällen oder Haftung der Versicherung wenn benötigt.
Seit 01.März 2008 gilt, dass durch unerlaubte Anbauten/Umbauten (Lichtanlage, Auspuff, Diverses) NICHT mehr die Zulassung erlischt, sondern lediglich die Betriebserlaubnis.
Was bedeutet dies?
Früher war die Zulassung eines Fahrzeugs unmittelbar mit der Betriebserlaubnis verknüpft, sodass die Zulassung unmittelbar dann erlischt wenn auch die Betriebserlaubnis erloschen ist.
Seit dem 01. März 2008 wurde dieses Gesetz gelockert. Nun bleibt die Zulassung eines Fahrzeugs unangetastet wenn die Betriebserlaubnis erlischt. Die Weiterfahrt MUSS gestattet werden und das ganze liegt bei einer Ordnungswiedrigkeit von 25€ Buße und KEINEN Punkten.
Lediglich für den Verkehr gefährliche Veränderungen am Fahrzeug (liegt im Ermessen des Beamten) führen zur Punkten / Stilllegung / Wiedervorführung.
Hier ein Link eine Polizei-Forum-Threads:
http://www.copzone.de/modules.php?name=Forums&file=viewtopic&t=29461
Post #3 ist ein Beamter, welcher die Thematik exakter beschreibt (inkl. Paragraphen und deren Passagen)
Ich möchte dazu sagen, dass ich es befürworte, dass "leicht" modifizierte Schalldämpfer, Luftfilter u.Ä. nicht mehr so stark geahndet werden dürfen... Ein wenig lauter machen sollte doch keine Straftat sein

Andererseits wird in o.g. Forum erwähnt das Nachrüst-Xenon-kits aus Taiwan einfach in die Halogenscheinwerfer gepackt werden können und dies anscheinend NICHT als Gefährdung angesehen wird. Das finde ich absolut schwachsinnig (Jedem den mal ein Nachrüst-Xenon-Fahrer nachts bei Regen entgegen kam weiss was ich meine)
LG, Stephan