Dieses Forum verwendet Cookies
Dieses Forum benutzt Cookies um Deine Login-Informationen zu speichern, falls Du hier registriert bist oder von Deinem letzten Besuch, falls Du nicht registriert bist. Cookies sind kurze Textdateien, die auf Deinem Computer/Gerät gespeichert werden; die Cookies, die von diesem Forum erstellt werden, können nur hier benutzt werden und stellen kein Sicherheitsrisiko dar. Unsere Cookies speichern Informationen zu den von Dir gelesenen Themen. Durch den Zugriff auf diese Internetcommunity schließt du einen Nutzungsvertrag mit dem Betreiber dieser Community und erklärst dich mit den hier abgebildeten Regeln und der Datenschutzerklärung einverstanden. Wenn du mit unseren Regeln oder der Datenschutzerklärung nicht einverstanden bist, darfst du die Community nicht mehr betreten oder sie nutzen. Bitte bestätige die Frage, ob Du Cookies annimmst oder ablehnst.

Unabhängig von dieser Auswahl wird trotzdem ein Cookie in Deinem Gerät gespeichert, um Dir diese Frage beim nächsten Besuch nicht noch einmal zu stellen. Du kannst die Cookie Einstellung jederzeit über den Link in der Datenschutzerklärung ändern.

Wichtige Ankündigung
Liebe Forengemeinde,

Leider müssen wir euch mitteilen, dass mini2.info zum 30.06.2024 offline gehen wird und damit auch das Forum eingestellt wird.

Wir danken Euch für viele gemeinsame Jahre im Forum, unzählige spannende Themen und den regen Austausch vor allem in den ersten Jahren, für wundervolle Treffen und die daraus entstandenen persönlichen Freundschaften.

Bitte nutzt die Zeit, um ggf. noch Eure Daten, Bilder oder persönliche Erinnerungen zu sichern.

Euer MINI²-Team


Weitere Infos erhaltet Ihr im zugehörigen Thema: Time to Say Goodbye: MINI² geht am 30.06.2024 in den Ruhestand
Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Fahrten ohne Kennzeichen
#1

Hi Fans,
aus aktuellem Anlass hab ich überlegt ob es erlaubt ist ohne Kennzeichen zum TÜV bzw. zur Zulassungsstelle zu fahren. Ich weiß sicher, dass man nach einer Stillegung den kürzesten Weg vom der Zulassungsstelle zurüclfahren darf aber bin mir auch sicher in der Fahrschule damals etwas gelernt zu haben, dass man den direkten Weg zum TÜV ebenfalls fahren darf ohne dass das Auto angemeldet ist. Das ganze soll dann über die Haftpflicht abgesichert sein, je nach Versicherung.

Das Internet spuckt durchaus was brauchbares aus aber das ist von 2003 und nicht im aktuellen Gesetzbuch wiederzufinden.
http://www.verkehrsportal.de/board/index...topic=1020
Oder ich bin zu blöd. Stöber auch ehr selten in Gesetzen.

Vielleicht weiß jemand was konkretes.

Under Construction
Zitieren
#2

Das steht jetzt in der FahrzeugZulassungsVerordnung:
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php

§10 Abs. 4 FZV

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

[Bild: sigpic3250.gif]
Zitieren
#3

Ah sauber, dann lag ich ja nicht ganz daneben.
Aber den Satz muss mir mal jemand erklären:

Scotty schrieb:... wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und ...

Wenn die Zulassungsbehörde mir eins zugeteilt hätte, hätte ich ja auch tüv und ungestempelt wäre es dann auch nichtmehr.
Oder heißt das, dass ich mir ein Kennzeichen reservieren lassen muss, dieses dann pressen lasse und ohne jegliche Plaketten anschrauben kann ?

Under Construction
Zitieren
#4

HalloWinke 02

Ich hatte eine ähnliche Situation.

Habe meinen Mini im Februar gekauft, konnte ihn aber nicht gleich auf mich anmelden, sondern musste ihn erstmal abmelden. Die Fahrt von meiner Zulassungstelle zurück nach Hause konnte ich auch ohne Kennzeichen machen.
4 Wochen später wollte ich den Kleinen auf mich anmelden und habe nachgefragt, ob es denn ok wäre, wenn ich ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahre. Ich habe eigentlich gedacht, dass das kein Problem sein sollte, weil ich ihn ja auch ohne Kennzeichen zurückfahren durfte. Aber die nette Dame am Telefon meinte, das gehe nicht, weil der Mini vorher nicht in meinem Landkreis zugelassen war - ob das mein Nachbarlandkreis war oder nicht, hat sie gar nicht interessiert.

LG Manu

R56S oder frei nach Martina Schwarzmann:
Mia glangt, daß I woaß, daß I kannt, wenn I woin dad;
Aber I dua's ned, weil i muaß ned, weil mir glangt, daß I woaß, daß I kannt.Devil!
Zitieren
#5

Ich vermute ja dass die aller wenigsten von diesem Passus in der Stvzo wissen oder ihn nicht richtig kennen. Hab jetzt bei verschiedenen Personen nachgefragt: Werkstatt, TÜV, Zulassungsstelle....
Aber ein Kollege der gerade in der Polizeiausbildung ist hat direkt gesagt "Ja kenn ich, klar, gibts".
Mich würde halt nur noch interessieren ob man ein Kennzeichen braucht oder nicht.

@SamAscaquelle
Ich glaube nicht dass deine Zulassungsstelle da ganz recht hat. Das Gesetz wäre ja in den meisten Fällen unnütz wenn man den Landkreis des Vorbesitzers nimmt. Vermutlich geht es da um den Landkreis in dem das Fahrzeug dann zugelassen wird und das würde ja den Landkreis des aktuellen Halters bedeuten, oder lieg ich jetzt völlig daneben ?

Under Construction
Zitieren
#6

Also ich kenne das nur so, dass man mit einem entstempelten Kennzeichen von der Zulassungsstelle nach Hause fahren darf, weil für den Tag der Abmeldung noch Verscherungsschutz besteht und Steuern bezahlt wurden.

Andersherum ist das schon schwieriger- so ganz ohne Kennzeichen kann ich mir garnicht vorstellen, weil das Fahrzeug dann garnicht zu identifizieren ist (Strafzettel zuschicken usw). Außerdem dürfte es schwierig werden, wenn man auf einer solchen Fahrt nen Unfall baut der Versicherung zu erklären, dass man gerade zur Zulassungsstelle wollte....
Zitieren
#7

lindiman schrieb:Also ich kenne das nur so, dass man mit einem entstempelten Kennzeichen von der Zulassungsstelle nach Hause fahren darf, weil für den Tag der Abmeldung noch Verscherungsschutz besteht und Steuern bezahlt wurden.

Andersherum ist das schon schwieriger- so ganz ohne Kennzeichen kann ich mir garnicht vorstellen, weil das Fahrzeug dann garnicht zu identifizieren ist (Strafzettel zuschicken usw). Außerdem dürfte es schwierig werden, wenn man auf einer solchen Fahrt nen Unfall baut der Versicherung zu erklären, dass man gerade zur Zulassungsstelle wollte....
Ja gut, das nachhause fahren mit entwertetem Kennzeichen ist völlig klar, da sind wir uns einig.
Aber ich vermute dass man das Kennzeichen auf sich reservieren lassen muss und dann ungestempelt ans Auto schrauben muss oder so ähnlich.
Die Versicherungsfrage muss man vorher mit der Eigenen abklären, ob da eine Haftpflicht besteht oder nicht.

Under Construction
Zitieren
#8

ruenzi_killer schrieb:Ah sauber, dann lag ich ja nicht ganz daneben.
Aber den Satz muss mir mal jemand erklären:
Scotty schrieb:wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Der Satz erklärt sich von selbst!
Wenn die Zulassungsstelle einses zugeteilt hat --> dann darfst Du
Wenn nicht --> dann nicht!!!

ruenzi_killer schrieb:Wenn die Zulassungsbehörde mir eins zugeteilt hätte, hätte ich ja auch tüv und ungestempelt wäre es dann auch nichtmehr.
nop... die Zulassungsbehörde kann genau zu diesem Zweck ein ungestempeltes zuteilen!

Putze "Sig nix da... ich nur putzen!"Putze
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste
Wichtige Ankündigung
Liebe Forengemeinde,

Leider müssen wir euch mitteilen, dass mini2.info zum 30.06.2024 offline gehen wird und damit auch das Forum eingestellt wird.

Wir danken Euch für viele gemeinsame Jahre im Forum, unzählige spannende Themen und den regen Austausch vor allem in den ersten Jahren, für wundervolle Treffen und die daraus entstandenen persönlichen Freundschaften.

Bitte nutzt die Zeit, um ggf. noch Eure Daten, Bilder oder persönliche Erinnerungen zu sichern.

Euer MINI²-Team


Weitere Infos erhaltet Ihr im zugehörigen Thema: Time to Say Goodbye: MINI² geht am 30.06.2024 in den Ruhestand