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Unfallfrei: JA...NEIN doch nicht
#1

Hallo Winke 02

Folgendes Problem:
Mein kleiner ist gestern das erste Mal zur Inspektion zum Ölwechsel. Als ich ihn abgegeben habe, habe ich gleich noch ein zwei Dinge angesprochen, die mich gestört haben, auf einmal erwähnt der Sevicemensch (nur beiläufig), dass der Wagen bei denen als Unfallwagen mit Hagelschaden im System steht.
Da hab ich schon mal nicht schlecht gekuckt... eek!Head Scratch

Mir wurde das Auto als unfallfrei verkauft und so steht es auch im Kaufvertrag.Böse!

Welche Möglichkeiten habe ich jetzt? Ist das Autohaus zu etwas verpflichtet? PeitschePeitsche
Ich will den kleinen nicht zurückgeben, aber ist es möglich gewisse Leistungen, oder Nachlässe zu erwirken, (Fahrsicherheitstraining, oder sowas) oder ist es dafür nach dem Kauf dafür schon zu spät...

Werd das mal ansprechen, wenn ich ihn heute wieder abhole. Wenn ich da nen gewisses Vorwissen mitbringen würde, wäre das sicher nicht von Nachteil.
So long LG und immer schön Winke 02
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#2

Da wäre erst noch zu klären ob er wirklich ein UNFALLWAGEN ist oder einen HAGELSCHADEN hatte.Head Scratch

Nicht jeder Hagelschaden ist ein Unfall!
Auch mein MINI steht gerade mit einem Hagelschaden Sehr traurig in der Werkstatt und wird bei denen auf dem Kostenvoranschlag als Unfall Hagelschaden ausgewiesen.

Es werden durch einen Beulendoktor aber lediglich die ca. 50 Beulchen rausgedrückt und es muß weder lackiert noch irgendwas getauscht werden.
Dem zufolge im Sinne des Gesetzes KEIN Unfallwagen!

Auch Transportschäden, welche lackiert werden, gelten oft nicht als Unfallschaden (und das kam bei Alfa leider sehr, sehr oft vor!)

Sollte es aber bei Dir so sein, das er einen wirklichen Unfall hatte und das Autohaus hat dies gewußt, ihn aber als unfallfrei verkauft, dann sieht es anders aus.
Du hast in dem Fall auch heute noch Ansprüche wegen grober Täuschung und Betruges!

Achtung: Eine Aussage wie z.B. Vorschäden nicht bekannt auf dem Kaufvertrag sagen nicht, das dieses Auto kein Unfallwagen ist! Damit schwinden Deine Ansprüche sofort wieder...

Das mal als Hinweis von einem ehemaligen Alfa und BMW Verkäufer... Pfeifen

Mein Vorschlag: Versuche es ruhig und auf die nette Art, damit kommst Du weiter!
Eine mündliche Aussage, auch noch nebenbei, von irgendeinem Mitarbeiter hat nämlich absolut keine Aussagekraft!
Du bist in der Beweispflicht für diese Behauptung und es kann auch ein Irrtum des Mitarbeiters gewesen sein oder im Computer falsch gestanden haben...

Viel Glück! Beam Me Up Scotty!

E10? Niemals...ein Männerauto ist doch kein Vegetarier!
02/2007-07/2010 MINI COOPER S ... bis 05/2013 MINI JOHN COOPER WORKS
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#3

Danke

Dann werd ich da mal freundlich nachhaken, vllt waren das wirklich nur 2,3 Beulen, die rausgedrückt wurden.

LG und Winke 02
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#4

Hagelschaden muss im Kaufvertrag angegeben werden (sobald lackiert wurde).

Wurde dies nicht angegeben kannst du das Autohaus auf Schadensersatz verklagen. Hatte das gleiche bei unserem 3er Touring...
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#5

Unfallschaden ist es doch nur wenn tragende Teile beschädigt wurden, oder ?
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#6

Nach Gesetzgeber: "Als Unfallwagen bezeichnet man ein Fahrzeug, das durch einen Unfall Schaden genommen hat und dieser den Austausch eines großen Fahrzeugteils oder die Lackierung einer großen Fläche nötig macht."

Heißt: Wird die Frontstoßstange nach einem Parkrempler nur gerichtet und überlackiert ist es kein Unfall sondern ein Bagatellschaden, wird diese gegen eine neue getauscht und lackiert ist es ein Unfall...
Hast Du einen Kratzer an der Tür und nur diese Stelle wird lackiert, kein Unfall.
Wird die ganze Seite lackiert, weil der Kratzer über die ganze Seite ging, ist es ein Unfall.


Ist alles etwas wässrig, da es keine genaue Grenze gibt.

Auf jeden Fall muß ein bekannter Hagelschaden dem Käufer mitgeteilt werden.

E10? Niemals...ein Männerauto ist doch kein Vegetarier!
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#7

Und was ist es wenn die Motorhaube getauscht wurde, weil da das blech n derart tiefen kratzer hatte und eingedellt war? Head Scratch
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#8

So wie ich es sehe: leider kein Bagatellschaden mehr, da ein nicht unerheblicher Blechschaden vorliegt und damit Unfallwagen... Augenrollen


Aber ich glaube wir sind OT Stumm


Außerdem bin ich kein Fachanwalt und damit alle Angaben ohne Gewähr Pfeifen

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#9

mit gefährlichen Halbwissen wäre ich vorsichtig! Traurig
daher lieber nen Anwalt fragen:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Hagelsch...12946.html

der sagt in seinem Fall in Quintessenz: Hagelschaden ist kein Unfallschaden.
aber wie immer ist das ein Einzelfall und muss einzeln betrachtet werden, Juristen halt! Mr. Orange
Wenns Dir wichtig ist und Du ne Rechtschutz hast, geh zum Anwalt! Wink oder frag freundlich bei deim Händler nach!
Zitat:Weiterhin ist kein Unfallschaden gegeben. Ein Hagelschaden ist kein Unfallschaden.
Ein Unfallschaden ist ein Schaden der bei einem Unfall entsteht. Ein Unfall ist ein plötzliches unerwartetes Ereignis im Straßenverkehr, das einen nicht unerheblichen Personen- oder Sachschaden zur Folge hat.

Bruce verbraucht: [Bild: 335614_5.png]
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#10

@lordle:
Da stimme ich Dir zu. Anbeten

Aus dem Grund habe ich heut Mittag eine Bekannte gefragt, welche mit einem Anwalt für Verkehrsrecht zusammen arbeitet
(aber auch das ist keine Garantie, da sie selbst keine Anwältin ist) und geschrieben "So wie ich es sehe..."

Im Grunde schreibt der von Dir angegebene Artikel das selbe, wie ich es versucht habe zu erklären. Denn dort ist die Rede von einem "nicht unerheblichen Personen- oder Sachschaden"
Aber halt ich mich jetzt hier raus Stumm

Mich würde trotzdem interessieren was heut rausgekommen ist Warten...

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