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Garantie Lack
#1

Bei meiner Tür löst sich großflächig, ca. 4cmx5cm, der Klarlack ab. Hab das heut bei Waschen gemerkt, da sich da ne "Wassertasche" gebildet hat eek!
Ist ne neue Tür die dann auch lackiert wurde. Ist jetzt kanpp 3 Jahre alt.

Kann jeder Lackierer die Garantie selbst festlegen, oder gibts da Vorschriften ?
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#2

Generell gilt für Ware, die ab dem 1.1.2002 erworben worden ist(hierzu zählt auch die genannte Arbeit am Lack), eine Gewährleistung von 2 Jahren, d.h. bei jedem Mangel, der nicht auf Abnutzung und einfachem Verbrauch(Beispiel Autoreifen, Kleidung etc.) beruht, hat der Käufer einen Anspruch gegenüber dem Verkäufer.
Allerdings geht nach dem ersten halben Jahr die sog. Beweilast auf den Käufer über, d.h. Du wirst beweisen müssen, dass der Mangel auf die Arbeit des Lackierers und nicht unsachgemäße Handhabung Deinerseits zurückzuführen ist.

Ich werde allerdings aus Deinem Text nicht ganz schlau..Oops!..liegt die Dienstleistung nun bereits 3 Jahre zurück??
Solltest Du dich noch innerhalb der 2 Jahre bewegen, wünsche ich dir viel Erfolg..Smile
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#3

ja die tür ist 2006 gemacht worden, hat ja so ausgesehen ... Mr. Orange


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#4

Dann tut es mir leid, denn die Gewährleistung gilt, wie bereits erwähnt, lediglich für die Dauer von 24 Monaten..Traurig
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#5

warum eigentlich. auf neuen lack ist doch ewig garantie drauf Head Scratch
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#6

die 53 schrieb:warum eigentlich. auf neuen lack ist doch ewig garantie drauf Head Scratch


Meinst Du damit, dass MINI eine Garantie für den Lack vergibt..??

Garantie und Gewährleistung sind zwei Paar Schuhe.
Erstere könnte ein Hersteller unbegrenzt ausweiten, letztere ist gesetzlich festgelegt, wobei eine Garantie ausschließlich als Ergänzung zur Gewährleistung zu betrachten ist und diese keineswegs limitieren kann.
Im Falle der Garantie wird für einen bestimmten Zeitraum eine Beschaffenheit und/oder Funktion zugesichert.
Die Gewährleistung bezieht sich hingegen auf Sach- und Rechtsmängel, die zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung bestehen, jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht zwangsläufig zu Tage getreten sein müssen; dies kann auch innerhalb der 2 Jahre geschehen.

Ich weiß nichts von einer Garantie auf den Lack meines MINI, doch dsas heißt schließlich nichts Wink.
Bei durch einen Lackierer durchgeführten Arbeiten wirst Du dich, außer anders vereinbart, lediglich auf die gesetzliche Gewährleistung berufen können..Traurig
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#7

J.Star schrieb:Ich weiß nichts von einer Garantie auf den Lack meines MINI, doch dsas heißt schließlich nichts Wink.
Bei durch einen Lackierer durchgeführten Arbeiten wirst Du dich, außer anders vereinbart, lediglich auf die gesetzliche Gewährleistung berufen können..Traurig

naja doch nicht so ewig wie ich zuerst dachte

Gewährleistung bei MINI, gültig ab dem 1. Januar 2004
12 Jahre Durchrostung
3 Jahre Lack
2 Jahre Teile

Hmm, werd trotzdem mal zu BMW gehen am Montag. Vielleicht gibts ja nen Aufkleber als kleine Entschädigung. Vielleicht die Challenge Streifen oder so. Dann wär das Problem behoben Smile :)
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#8

Eigentlich ist BMW/MINI ja recht kulant..einen Versuch wäre es wert..Wink
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